2
1.
Mit-Anten, eine Schuldforderung
von 1460 fl. in der Vor= und Zurück-Erstattung
zuviel empfangener Zinse in
der Nachklage betreffend, das Urtheil
voriger Instanz theils bestaͤtigt, theils
abgeaͤndert und der At Schoͤner in
sämtliche Kosten erster und zweiter
Instanz verurtheilt. Auf den Fall
jedoch daß der Ant Auerbacher die
ihm auferlegte Legitimation zur Sache
in Ansehung eines Theiles der eingeklagten
Forderung binnen der bestimmten
Frist nicht gehbrig nachbringen
würde, wurden die Kosten der Vorklage
kompensirt.
Den 20. Februar wurde in der Richtigkeits-Klagsache
von dem O.A. Gerichte
Reutlingen zwischen dem dortigen Rechts-Consulenten
Feßer, Vorbekl., Wiederkl.,
Inten, Anten, nun Onten, und Jakob
Klingler und Consorten zu Buttenhausen,
O. A. Münfingen, Vorkl., Wiederbekl.,
Jaten, Aten, nun Oaten,
Forderung und Gegenforderung betreffend,
die erhobene Nichtigkeitsblage als
vollig grundlos verworfen, und der
3.
Ont nicht nur in die Prozeß, Kosten,
sondern auch wegen der von ihm in der
Nichtigkeitoblage vorgebrachten groben
Unwahrheiten in eine Fiskalstrafe von
10 Reichsthalern verurtheilt.
Den 25. Februar wurde in der Ationssache
von dem O. A. Gerichte Rottweil
zwischen Andreas Wößfer, von Locherhof
und dessen Kindern, Kl., Anten,
und Johannes Jauch daselbst, Bekl.,
Aten, Wieder-Einsehung in den vorigen
Stand und Bezahlung eines Kauf-Schillings-Restes
betreffend, das erstrichterliche
Urtheil bestdtigt, unter Verurtheilung
der Anten in die Kosten
zweiter Instanz.
Den :7. Februar wurde in der Rechtssache
zwischen dem resignirten Amtspfleger
Merkt zu Spaichingen, Kl.,
und der v. Wiederholdschen Curatel zu
Rietheim und Hohenkarpfen, Bekl.,
Schadloshaltung betreffend, die beblagte
Curatel von der gegen sie angestellten
Klage entbunden und der Kl. in die
Prozeß-Kosten verurtheilt.
5. SEhegerichtlicher Senat.
Den 4. Februar wurden geschieden:
Johannes Dürr in Schleitdorf, O. A.
Tübingen, Kl., von Friedrike, geb.
Mak aus Reckardenzlingen, O. A. Nürtingen,
Bekl., wegen beharrlicher Wi-