Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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1.

Mit-Anten,  eine  Schuldforderung
von  1460  fl.  in  der  Vor=  und  Zurück-Erstattung
  zuviel  empfangener  Zinse  in
der  Nachklage  betreffend,  das  Urtheil
voriger  Instanz  theils  bestaͤtigt,  theils
abgeaͤndert  und  der  At  Schoͤner  in
sämtliche  Kosten  erster  und  zweiter
Instanz  verurtheilt.  Auf  den  Fall
jedoch  daß  der  Ant  Auerbacher  die
ihm  auferlegte  Legitimation  zur  Sache
in  Ansehung  eines  Theiles  der  eingeklagten
  Forderung  binnen  der  bestimmten
  Frist  nicht  gehbrig  nachbringen
  würde,  wurden  die  Kosten  der  Vorklage
  kompensirt.

Den  20.  Februar  wurde  in  der  Richtigkeits-Klagsache

  von  dem  O.A.  Gerichte
Reutlingen  zwischen  dem  dortigen  Rechts-Consulenten
  Feßer,  Vorbekl.,  Wiederkl.,
Inten,  Anten,  nun  Onten,  und  Jakob
Klingler  und  Consorten  zu  Buttenhausen,
  O.  A.  Münfingen,  Vorkl.,  Wiederbekl.,
  Jaten,  Aten,  nun  Oaten,
Forderung  und  Gegenforderung  betreffend,
  die  erhobene  Nichtigkeitsblage  als
vollig  grundlos  verworfen,  und  der

3.

Ont  nicht  nur  in  die  Prozeß,  Kosten,
sondern  auch  wegen  der  von  ihm  in  der
Nichtigkeitoblage  vorgebrachten  groben
Unwahrheiten  in  eine  Fiskalstrafe  von
10  Reichsthalern  verurtheilt.

Den  25.  Februar  wurde  in  der  Ationssache
  von  dem  O.  A.  Gerichte  Rottweil
zwischen  Andreas  Wößfer,  von  Locherhof
  und  dessen  Kindern,  Kl.,  Anten,
und  Johannes  Jauch  daselbst,  Bekl.,
Aten,  Wieder-Einsehung  in  den  vorigen
Stand  und  Bezahlung  eines  Kauf-Schillings-Restes
  betreffend,  das  erstrichterliche
  Urtheil  bestdtigt,  unter  Verurtheilung
  der  Anten  in  die  Kosten
zweiter  Instanz.

Den  :7.  Februar  wurde  in  der  Rechtssache
  zwischen  dem  resignirten  Amtspfleger
  Merkt  zu  Spaichingen,  Kl.,
und  der  v.  Wiederholdschen  Curatel  zu
Rietheim  und  Hohenkarpfen,  Bekl.,
Schadloshaltung  betreffend,  die  beblagte
Curatel  von  der  gegen  sie  angestellten
Klage  entbunden  und  der  Kl.  in  die
Prozeß-Kosten  verurtheilt.

5.  SEhegerichtlicher  Senat.

Den  4.  Februar  wurden  geschieden:

Johannes  Dürr  in  Schleitdorf,  O.  A.

Tübingen,  Kl.,  von  Friedrike,  geb.
Mak  aus  Reckardenzlingen,  O.  A.  Nürtingen,
  Bekl.,  wegen  beharrlicher  Wi-