Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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gekheilten Anleitung vertraut zu machen, damit der Betrieb nach Eingang der Ausstattungsgegenstände 
unverzüglich beginnen könne. 
Ueber den Empfang dieses Erlasses sowie die beauftragte Person sehe ich einem umgehenden 
Berichte entgegen. 
Der vom Postamte hier berechnete halbjährliche Bedarf an Postwerthzeichen wird den Innen- 
stationen seitens der Finanzabtheilung mit der nächsten, durch einen Europäer geführten Karawane 
zugehen. Mit dem Verkaufe derselben kann alsdann begonnen werden. Der Eingang des Marken= u. s. w. 
Bestandes ist durch Uebersendung einer Quittung an die Finanzabtheilung zu bestätigen. 
Bis zum Eintreffen der Postwerthzeichen sind die Briefsendungen lediglich mit dem Aufgabestempel 
zu versehen und bezüglich Einziehung der Portobeträge in der bisher üblichen Weise zu verfahren. 
Ueber die Aufbewahrung und Verbuchung der zu übersendenden Postwerthzeichen sowie Verrechnung 
des Gegenwerths derselben bestimme ich Folgendes: 
Für die mit Kassen versehenen Innenstationen ist der Gegenwerth der Postwerthzeichen seitens 
der Hauptkasse als Betriebsvorschuß in Ausgabe und von den Stationen als solcher in Einnahme zu 
stellen. — Die Postwerthzeichen zählen demnach zum Kassenbestande und unterliegen wie dieser der Kontrole 
des Stationschefs, insbesondere der allmonatlich aus Anlaß des Kassenabschlusses sowie bei einem Personal- 
wechsel vorzunehmenden Revision. In der an die Finanzabtheilung zu sendenden Monatsabrechnung sind 
die zum Kassenbestande gehörigen Postwerthzeichen besonders zu erläutern. Der Verkauf Letzterer hat nur 
gegen baare Münze stattzufinden. Der Gegenwerth fließt in die Kasse, ohne daß hierbei eine besondere 
Verbuchung stattzufinden hätte. Es liegt bei Verläufen von Postwerthzeichen für den Kassenverkehr also 
einfach eine Umwechselung Leßterer in baares Geld vor. 
Postwerthzeichen und Baarbestand der Stationskassen zusammengerechnet haben immer den Buch- 
bestand der Kassen zu ergeben. 
Für die mit Kassen nicht versehenen Innenstationen wird der zu versendende Bedarf an 
Postwerthzeichen seitens der Hauptkasse unter einem besonderen Konto vorschußweise verbucht. 
Für die sichere Aufbewahrung genannter Werthzeichen auf den Stationen ist die mit Wahrnehmung 
der Posihait zu betrauende Persönlichkeit verantwortlich. Sie unterliegen ferner der Kontrole und 
Revision der Stationschefs. 
Ueber die käuflich abgegebenen Postwerthzeichen ist von den Stationen ohne Kasse der Finanz= 
abtheilung allmonatlich eine Nachweisung zu übersenden, aus welcher Namen der Käufer sowie der im 
Einzelnen einzuziehende Betrag ersichtlich ist. Diese Beträge werden aus dem bei der Hauptkasse verwalteten 
Gehaltsguthaben der Interessenten eingezogen und zur Deckung des für den Ankauf der Werthzeichen ent- 
standenen Vorschusses verwandt. 
Werden auf den mit Kassen nicht versehenen Innenstationen Postwerthzeichen an andere, nicht 
dem Gouvernement oder der Schutztruppe augehörige Personen (Missionen, Reisende u. s. w.) käuflich 
abgegeben, so ist der Gegenwerth in Anweisungen auf Bevollmächtigte der Käufer an der Küste zu erlegen. 
Diese Checks werden mit den monatlichen Nachweisungen der Finanzabtheilung behuss der Einziehung des 
Werthes eingesandt. Der Gesammtbetrag der durch die Nachweisungen zur Einziehung angemeldeten Beträge 
mit dem vorhandenen Bestlande an Postwerthzeichen zusammengerechnet muß den bei der Hauptkasse verbuchten 
Vorschußbetrag ergeben. 
Nequisitionen auf Auffrischung der Briefmarkenbestände sind rechtzeitig an die Finanzabtheilung 
zu richten. 
Dar-es-Saläm, den 15. Februar 1895. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
(L. S.) gez. v. Trotha. 
Das Reichspostamt hat die Einrichtung von Postagenturen in den Orten Bukoba, Kilossa, Kisali, 
Langenburg, Marangu, Masinde, Moschi, Mpwapwa, Muanza und Tabora genehmigt. A#n Ausstattungs= 
gegenständen für diese neuen Postanstalten werden voraussichtlich mit dem nächstfälligen Reichs-Postdampfer, 
spätestens aber am 6. März, eingehen: 
1. Je ein Dienstsiegel, welches die Inschrift „Kaiserlich Deutsche Postagentur“, darunter die Kaiser- 
krone, den Ortsnamen und das Posthorn trägt, 
2. je ein Briefaufgabestempel mit der Ortsnamen-Inschrift,
	        
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