Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Am 12. Januar traf Premierlieutenaut Bartsch 
mit seiner Truppe, von welcher noch etwa 20 Mann 
kampffähig waren, in Lolodorf ein. Premierlieutenant 
Bartsch und Büchsenmacher Zimmermann waren 
verwundet, vier schwarze Soldaten waren todt wäh- 
rend des Marsches zurückgelassen worden, zwei Ver- 
wundete starben in Lolodorf. Die erstürmten Dörfer 
ließ Premierlieutenant Bartsch nicht niederbrennen, 
theils weil dieselben als Unterkunftsorte auf dem 
Wege nach Yaunde dienen, theils weil bei dem 
raschen Durchmarsch keine Zeit dazu war. In Lolo- 
dorf liegen zur Zeit etwa 42 kampffähige Soldaten 
und einige Verwundete sowie die Unteroffiziere 
Zimmermann (leicht verwundet und fieberkrank), 
Vorwerk (Stationsleiter) und Müller. 
Die Verwundungen des Premierlieutenants 
Bartsch und des Büchsenmachers Zimmermann 
waren leicht, so daß Beide bereits wieder hergestellt 
und felddienstfähig sind. 
Der stellvertretende Kommandeur der Schutz- 
truppe Hauptmann v. Kamptz ist am 26. Januar 
d. Is. mit Premierlientenant Bartsch, vier weißen 
Unteroffizieren und 117 farbigen Soldaten zur Züch- 
tigung der aufsässigen Stämme von Kribi über Lolo- 
dorf nach Yaunde aufgebrochen. In Lolodorf erhält 
die Expedition noch Verstärkung durch die dortige 
Garnison von zwei weißen Unteroffizieren und etwa 
1410 Mann Farbigen. 
Dandelsbetrieb auf Schiffen. 
Wenn früher nicht selten darüber Klage geführt 
wurde, daß entgegen der Verordnung vom 15. Ol- 
tober 1886 an Bord der in den Häfen und Rheden 
des Kameruner Schutzgebietes verkehrenden Schiffe 
verbotener Handel getrieben und so den ansässigen 
Handelshäusern eine unbillige Konkurrenz gemacht 
werde, so dürften diese Zustände sich wesentlich ge- 
bessert haben, seitdem eine strengere Handhabung der 
erwähnten Verordnung eingetreten ist. So wurden 
im vorigen Jahre auf Grund der Verordnung drei 
englische Dampfer wegen unerlaubten Handelsbetriebes 
an Bord bestraft, und zwar mit 1000, 100 und 
500 Mark. Es hat dies ohne Zweifel wohlthätig 
gewirkt und wird zur Vorsicht mahnen. Außerdem 
aber ist nach Vermehrung des Zollpersonals und 
Einstellung von farbigen Zollwächtern in den Zoll- 
dienst eine bessere Ueberwachung der Dampfer ein- 
getreten, so daß Uebertretungen, wie sie früher fast 
unvermeidlich waren, in Zukunft zu den Seltenheiten 
gehören dürften. 
Deutsch-SZüdwelrkafrika. 
Dandelsregister in Deutsch-,üdwestafrika. 
Wie aus den im Inseratentheile veröffentlichten 
Bekanntmachungen des Kaiserlichen Gerichts in Keet- 
manshoop vom 5., 6. und 8. November v. Is. er- 
  
sichtlich ist, sind in das für den Südbezirk des 
Schutzgebietes neu angelegte Handelsregister je zwei 
Handelsgesellschaften und zwei Einzelfirmen ein- 
getragen worden. 
Ungültigkeitserklärung von Landansprüchen. 
Auf Grund des vom Kaiserlichen Landeshaupt- 
mann gemäß der Kaiserlichen Verordnung vom 
2. April 1893 unter dem 1. August 1895 erlassenen 
Aufgebots?) der Landansprüche in den Gebieten der 
Kapitäne von Gibeon (Hendrik Witbooi), Gokhas 
(Simon Kooper), Bersaba (Dietrich Goliath), Be- 
thanien (Paul Frederiks) sowie in allen westlich von 
den genannten Gebieten gelegenen Länderstrecken bis 
zum Meere sind durch Verfügung vom 2. Dezember 
v. Is. alle Landansprüche, welche nicht bis zum 
1. Dezember, vormittags 9 Uhr, bei der Gerichts- 
behörde erster Instanz des südwestafrikanischen Schutz= 
gebietes in Keetmanshoop (Südbezirk) zur Prüfung 
angemeldet worden sind, für ungültig erklärt worden. 
Ueber den Stand der Lungenseuche im Bezirk 
Otvimbingue 
berichtet unter dem 17. Dezember v. Is. das dortige 
Kaiserliche Bezirksamt: 
In den Monaten August bis November wurde 
ein entschieden stärkeres Auftreten der Lungeuseuche 
sowohl vom Distrikt Otyimbinguc als auch vom 
Distrikt Omaruru gemeldet. In Otyimbinguc fiel 
sogar ein altgeimpfter Truppenochse dieser Seuche 
zum Opfer. Von Frachtfahrern wurde jedoch nicht 
geklagt über Verluste, es kamen diese meistens auf 
Außenposten von Eingeborenen und unter dem auf 
den Ortschaften gehaltenen Vieh vor. 
Es wurde daher am 28. v. Mts. eine Rund- 
verfügung an sämmtliche Ortspolizeibehörden erlassen, 
betreffend strengere Handhabung der Nachtragsver- 
ordnung vom 2. August 1894, betreffend die Lungen- 
seuche. Gleichzeitig wurde eine Bekanntmachung 
erlassen, durch welche die Verordnung, betresffend 
Ernennung von Sachverständigen-K issionen, vom 
2. August 1894 in Erinnerung gebracht worden ist. 
Diehmarkt. 
In der Zeit vom 15. bis 20. Juni wird nach 
einer Bekanntmachung des Kaiserlichen Landeshaupt- 
manns bei Windhoek ein Viehmarkt abgehalten 
werden. Rege Nachfrage herrscht besonders nach 
Pferden und gutem Zugvieh. 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 374.
	        
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