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Am 12. Januar traf Premierlieutenaut Bartsch
mit seiner Truppe, von welcher noch etwa 20 Mann
kampffähig waren, in Lolodorf ein. Premierlieutenant
Bartsch und Büchsenmacher Zimmermann waren
verwundet, vier schwarze Soldaten waren todt wäh-
rend des Marsches zurückgelassen worden, zwei Ver-
wundete starben in Lolodorf. Die erstürmten Dörfer
ließ Premierlieutenant Bartsch nicht niederbrennen,
theils weil dieselben als Unterkunftsorte auf dem
Wege nach Yaunde dienen, theils weil bei dem
raschen Durchmarsch keine Zeit dazu war. In Lolo-
dorf liegen zur Zeit etwa 42 kampffähige Soldaten
und einige Verwundete sowie die Unteroffiziere
Zimmermann (leicht verwundet und fieberkrank),
Vorwerk (Stationsleiter) und Müller.
Die Verwundungen des Premierlieutenants
Bartsch und des Büchsenmachers Zimmermann
waren leicht, so daß Beide bereits wieder hergestellt
und felddienstfähig sind.
Der stellvertretende Kommandeur der Schutz-
truppe Hauptmann v. Kamptz ist am 26. Januar
d. Is. mit Premierlientenant Bartsch, vier weißen
Unteroffizieren und 117 farbigen Soldaten zur Züch-
tigung der aufsässigen Stämme von Kribi über Lolo-
dorf nach Yaunde aufgebrochen. In Lolodorf erhält
die Expedition noch Verstärkung durch die dortige
Garnison von zwei weißen Unteroffizieren und etwa
1410 Mann Farbigen.
Dandelsbetrieb auf Schiffen.
Wenn früher nicht selten darüber Klage geführt
wurde, daß entgegen der Verordnung vom 15. Ol-
tober 1886 an Bord der in den Häfen und Rheden
des Kameruner Schutzgebietes verkehrenden Schiffe
verbotener Handel getrieben und so den ansässigen
Handelshäusern eine unbillige Konkurrenz gemacht
werde, so dürften diese Zustände sich wesentlich ge-
bessert haben, seitdem eine strengere Handhabung der
erwähnten Verordnung eingetreten ist. So wurden
im vorigen Jahre auf Grund der Verordnung drei
englische Dampfer wegen unerlaubten Handelsbetriebes
an Bord bestraft, und zwar mit 1000, 100 und
500 Mark. Es hat dies ohne Zweifel wohlthätig
gewirkt und wird zur Vorsicht mahnen. Außerdem
aber ist nach Vermehrung des Zollpersonals und
Einstellung von farbigen Zollwächtern in den Zoll-
dienst eine bessere Ueberwachung der Dampfer ein-
getreten, so daß Uebertretungen, wie sie früher fast
unvermeidlich waren, in Zukunft zu den Seltenheiten
gehören dürften.
Deutsch-SZüdwelrkafrika.
Dandelsregister in Deutsch-,üdwestafrika.
Wie aus den im Inseratentheile veröffentlichten
Bekanntmachungen des Kaiserlichen Gerichts in Keet-
manshoop vom 5., 6. und 8. November v. Is. er-
sichtlich ist, sind in das für den Südbezirk des
Schutzgebietes neu angelegte Handelsregister je zwei
Handelsgesellschaften und zwei Einzelfirmen ein-
getragen worden.
Ungültigkeitserklärung von Landansprüchen.
Auf Grund des vom Kaiserlichen Landeshaupt-
mann gemäß der Kaiserlichen Verordnung vom
2. April 1893 unter dem 1. August 1895 erlassenen
Aufgebots?) der Landansprüche in den Gebieten der
Kapitäne von Gibeon (Hendrik Witbooi), Gokhas
(Simon Kooper), Bersaba (Dietrich Goliath), Be-
thanien (Paul Frederiks) sowie in allen westlich von
den genannten Gebieten gelegenen Länderstrecken bis
zum Meere sind durch Verfügung vom 2. Dezember
v. Is. alle Landansprüche, welche nicht bis zum
1. Dezember, vormittags 9 Uhr, bei der Gerichts-
behörde erster Instanz des südwestafrikanischen Schutz=
gebietes in Keetmanshoop (Südbezirk) zur Prüfung
angemeldet worden sind, für ungültig erklärt worden.
Ueber den Stand der Lungenseuche im Bezirk
Otvimbingue
berichtet unter dem 17. Dezember v. Is. das dortige
Kaiserliche Bezirksamt:
In den Monaten August bis November wurde
ein entschieden stärkeres Auftreten der Lungeuseuche
sowohl vom Distrikt Otyimbinguc als auch vom
Distrikt Omaruru gemeldet. In Otyimbinguc fiel
sogar ein altgeimpfter Truppenochse dieser Seuche
zum Opfer. Von Frachtfahrern wurde jedoch nicht
geklagt über Verluste, es kamen diese meistens auf
Außenposten von Eingeborenen und unter dem auf
den Ortschaften gehaltenen Vieh vor.
Es wurde daher am 28. v. Mts. eine Rund-
verfügung an sämmtliche Ortspolizeibehörden erlassen,
betreffend strengere Handhabung der Nachtragsver-
ordnung vom 2. August 1894, betreffend die Lungen-
seuche. Gleichzeitig wurde eine Bekanntmachung
erlassen, durch welche die Verordnung, betresffend
Ernennung von Sachverständigen-K issionen, vom
2. August 1894 in Erinnerung gebracht worden ist.
Diehmarkt.
In der Zeit vom 15. bis 20. Juni wird nach
einer Bekanntmachung des Kaiserlichen Landeshaupt-
manns bei Windhoek ein Viehmarkt abgehalten
werden. Rege Nachfrage herrscht besonders nach
Pferden und gutem Zugvieh.
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 374.