Full text : Handbuch des Völkerrechts Vierter Band. (4)

44  Die  Staatsstreitigkeiten  und  ihre  Entscheidung  ohne  Krieg.

Sachen  die  Aenderung  des  Schiedsspruchs,  wenn  er  lant  Compromiß
alle  gleichzeitig  zu  entscheiden,  aber  nur  einc  einzige  entschicden  hatte.
Indeß  wird  in  diesem  Falle  wohl  nicht  immer  eine  Aenderung,  sondern
nur  eine  Ergänzung  geboten  sein.
Das  ein  Schiedsgericht  vereinbarende  Compromiß  hört  auf
1)  durch  die  Fällung  des  Schiedsspruchs;
2)  durch  Ablauf  des  für  die  Fällung  festgesetzten  Termins;
3)  falls  dic  bestellten  Schiedsrichter  zur  Wahrnehmung  ihres  Amtes
unfähig  werden;
4)  durch  einen  das  Schiedsgericht  aufhebenden  Vertrag  der
Parteien;
5)  durch  Vergleich  unter  den  Parteien;
6)  durch  Leistung  des  Streitigen  vor  Fällung  des  Schieds.
spruches.  1#)

1)  Ch.  de  Martens,  CGuide  dipl.  I.  19.  3  not.  2.

)  Phillimore  III.  4.

)  Grotius,  De  jure  belli  ac  pacis  III.  XX.  47.  —  Pulendorf,  De
jure  naturae  et  gentium.  V.  XIII.  8  5.

!)  Berner  102.

1)  Vattel,  Le  droit  des  gens.  Paris  1863.  II.  XVIII.  8  329;  Ch.  de
Martens,  Gnide  diplomatique  I.  193;  Twiss  II.  8.

)  Pufendorf  l.  c.,  Vattel  Il.  c.,  Heffter  I#.

*n)  I.  32  s  11  D.  IIII.  S.  De  Receptist:  aui  arbitrium  receperint  ut
sententiam  dicant.

*)  Helfter  l.  c.

)  1.  21.  S  7.  D.  ibid.

1%)  Martens,  Guide  l.  c.

11)  Pufendorf  le.

12)  I.  31.  D.  ibid.  Vgl.  Vattel  l.  .

1)  I.  21.  pr.  D.  ibid.

1.  Vgl.  I.  32.  8  3  u.  5  D.  ibid.

12.
Gegenstände  der  Schiedssprüche  und  Schiedsspruchsfälle.

Die  Gegenstände,  über  welche  internationale  Schiedssprüche,  ohne
vorgäugige  sog.  schiedsrichterliche  Commissionen,  entschieden  haben,  sind
sehr  verschieden.  Wird  die  Forderung  erhoben,  daß  nur  besondere  Kategorien
  von  Streitigkeiten  schiedsrichterlich  entschieden  werden,  so  müssen
sie  genau  festgestellt  werden,  was  nach  Lorimer!)  angeblich  Moun—