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Verkehr mit den Eingeborenen geschickte reguläre
Sudanesen oder überhaupt Chargen der regulären
Truppe, sein. Ombaschas, die bei den Frregulären
Kirongozis genannt werden sollen, sind aus den
besten Leuten der Irregulären zu wählen und als
Patronillenführer, Gesandtschaftsführer, Briefboten-
führer, Führer von kleinen Karawanen, die unter
Bedeckung von Irregulären marschiren u. s. w., zu
verwenden.
Ich weise darauf hin, daß die Irregulären von
verschiedenen Häuptlingen, Stämmen und Dörfern
rekrutirt werden müssen, damit der Stationschef,
wenn er gegen einen dieser einzuschreiten hat, und
dann vielleicht die dem Stamme angehörigen Irregu-
lären auf feindlicher Seite stehen könnten, nicht ganz
von einer solchen Truppe entblößt ist.
Auch die Bezirksamtmänner der Küstenstationen
ersuche ich, mir zu melden, ob und inwieweit die
für die Stationen des Innern befohlene Instruktion
einer irregulären Truppe auch für die Küstenstationen
in Anwendung kommen könnte, für Botendienste im
Bereich des Bezirkes sicherlich, wenn auch zunächst
als orts= und sprachkundigere Begleiter eines
Regulären.
II.
Ich empfehle sämmtlichen Stationschefs der
Innenstationen, sich ebenso wie die bisher ab-
hehandelten Irregulären eine feste Trägertruppe zu
organisiren, d. h. in der Weise zu sichern, daß in
der möglichst kürzesten Zeit ausgesuchte und eingeübte
Leute — für welche Häuptlinge, Dorfschaften u. s. w.
haftbar gemacht werden können, oder die durch Be-
sitzthum im Bereiche der Station für ihre Sicherheit
Gewähr zu leisten vermögen — angeworben werden
können. Es ist nicht nöthig, daß diese Leute zu
regelmäßigen Uebungen eingezogen werden, wohl
aber sollten sie möglichst häufig mit der Station in
Verbindung treten, die Feste mitfeiern und sich über-
haupt bald in ein Zugehörigkeitsverhältniß zur Station
hineinfinden. Die Träger haben unter möglichst leicht
zur Verantwortung zu ziehenden Waniampara zu
stehen und sollen je nach ihrer Verwendung in vier
Klassen getheilt werden, die auch durch die Löhnung
— natürlich nur um ein ganz Geringes — diffe-
riren sollen.
Die Träger 1. Klasse sind solche, die in
nächster Beziehung zu den Europäern stehen, ihrem
Zwecke nach ausgesucht sein und, wenn es die Mittel
der Station erlauben, womöglich auf der Station
selbst beschästigt und in der Nähe derselben an-
gesiedelt sein müssen. Hierzu gehören Dolmetscher,
Instrumententräger (ältere, ruhige, sichere Leute) für
Beobachtungs-, Meßinstrumente u. s. w., die Träger
der Apotheken, die gleichzeitig dem Arzt oder
Lazarethgehülfen Handreichung machen und hierzu
vorgebildet sein sollen, dann die Träger der Privat-
waffen der Europäcr, Jäger, Präparatoren, Samm-
ler u. s. w. und endlich Führer der Reitthiere der
Europäer, die auch die Verpflegung der Thiere
übernehmen.
Als 2. Klasse von Trägern bezeichne ich
die Träger der Artillerie, d. h. die der Geschütze,
des Zubehörs und der beim Geschütze gehaltenen
Munition (ich gestatte den Stationschefs, hierzu auch
— wenn sie dies für sicherer halten — irreguläre
Soldaten einzuüben, immer müssen aber ein bis.
zwei Regulärc dabei sein). Es müssen dies natür-
lich ausgesuchte Leute sein insofern, als sie eine
Garantie bieten, daß sie bei einem plötlichen Ueber-
fall nicht ihre Lasten niederwerfen, sondern bei den-
selben bleiben und den Anordnungen zu den natür-
lich vorher eingeübten Handhabungen Folge leisten.
Während also Klasse 1 mehr nach ihrer Intelligenz,
so muß diese Klasse mehr nach moralischen Eigen-
schaften, Muth und Tapferkeit ausgesucht werden.
3. Träger für Ersatzmunition und Lagereffekten,
auch möglichst sichere Leute und nebenbei solche, die
beim Aufschlagen der Zelte und sonstigen Lager-
arbeiten für die Europäer Verwendung finden, also
geschickte Leute.
4. Träger für alles Uebrige.
Da es wünschenswerth ist, daß bei einer mili—
tärischen Expedition kein Mann der ganzen Karawane
unbewaffnet ist, so bestimme ich, daß die Waniam-
para, eventuell die Träger 1. und 2. Klasse mit
Karabiner, Patrontasche und einigen Patronen —
bis zu 20 — bewaffnet sein sollen, alle Uebrigen
mit ausgesucht guten, kurzen, leichten, großkalibrigen
und mit einem großen Piston versehenen Vorder-
ladern sowie einer Tasche, in der Zündhütchen und
eine Anzahl von Rehpostenpatronen aufbewahrt
werden. Jeder Träger einer Karawane zu mili-
tärischen Zwecken muß außerdem kenntlich gemacht
werden und zwar durch Kopftuch und Schärpe, ent-
weder von Kaniki oder Bendera. Als Führer der
Träger, über den Waniampara stehend, sind Zahl-
meister bei großen Karawanen, bei kleineren Lazareth=
gehülfen oder sonstige sich eignende Europäer zu
verwenden.
Für die reguläre Truppe sind Träger auf das
allergeringste Maß — wie überhaupt bei jeder mili-
tärischen Expedition — zu beschränken. Es sollen
für Kriegsexpeditionen, die voraussichtlich nicht länger
als einen Monat dauern, nur die großen Kochtessel
der regulären Truppc von Trägern befördert
werden. (Schwarzen Offizieren ist ein Träger, den
schwarzen Unterosfizieren zu je dreien ein Träger
zu gestatten.) Die irregulären Soldaten dürfen
natürlich keine Träger haben, auch selbst sich keine
Last zurecht machen, die sie an der vollen freien
Bewegung hindert. Wieviel Lasten bei solchen
Expeditionen den Offizieren und Unteroffizieren zu-
stehen, ist durch die bekannten Gouvernementsbesehle
geregelt.
Beschäftigung der Truppe auf den Sta-
tionen, die möglichst vielseitig und interessant sein
soll, nicht nur um alle Dienstzweige und alles Denk-