Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

den Verwickelungen, die eine Theilung Uhehes in ver- 
schiedene Bezirke im Gefolge haben wird. 
Euer Hochwohlgeboren bitte ich gehorsamst, mit 
der Wahehe-Gesandtschaft Mitte Dezember nach der 
Küste marschiren zu dürfen. 
gez. v. Elpons, Kompagnieführer. 
Um Störungen der Friedensverhandlungen vor- 
zubeugen, ist der in Ulanga stationirte Lieutenant 
v. Kleist angewiesen worden, nach dieser Station 
zurückzugehen. Ueber die Frage, ob in Uhehe eine 
befestigte Station anzulegen sein wird, steht die Ent- 
scheidung des Kaiserlichen Gouverneurs noch aus. 
Kammlung sprachlichen Materials. 
Durch ein Rundschreiben des Kaiserlichen Gou- 
verneurs sind die Walis, Jumben und schreibkundigen 
Suaheli und Araber Deutsch- Ostafrikas ausgefordert 
worden, Suaheli-Schriftstücke jeder Ark, wie Briefe, 
Gedichte, Märchen, Räthsel, Erzählungen, Sprich- 
wörter u. s. w. u. s. w., zu sammeln, oder neuc auf- 
zuschreiben und den Bezirksämtern oder Stationen 
zur Weitergabe an das Kaiserliche Gouvernement 
zu übergeben. 
Der Mörder Emin paschas. 
Nachrichten zufolge, welche dem Kaiserlichen Gon- 
verneur v. Wissmann zugegangen sind, ist der 
Mörder Emin Paschas, Hamadi bin Ali, nicht, 
wie bisher angenommen wurde, gegen die Belgier 
gefallen. Es wird vermuthet, daß er beabsichtigt, 
sich nach Sansibar oder Maskat zu flüchten, und 
daß er daher irgendwo an der deutschen Küste ver- 
suchen wird, sich unter falschem Namen und mit nach 
Möglichkeit verändertem Aeußeren vielleicht auf 
Fischerkanoes nach Sansibar einzuschiffen. 
Der Kaiserliche Gouverneur hat daher die Be- 
zirksämter angewiesen, bei jedem den Bezirk passiren- 
den Araber dessen Identität feststellen zu lassen, um 
den Mörder, wenn irgend möglich, abzufassen. 
Feuersbrunst in Kaadani. 
Die Stadt Saadani ist am 16. Oktober um die 
Mittagszeit von einer verhcerenden Feuersbrunst 
heimgesucht worden, welche 134 Häuser im ungefähren 
Werthe von 40 000 Rupien zerstört hat. Leider ist 
auch ein Menschenleben zu beklagen. Den energischen 
Anstrengungen der anwesenden Europäer und Polizei- 
mannschasten gelang es, als der heftige Seewind 
nachließ, dem Feuer Einhalt zu gebieten, so daß es 
auf die mittlere Stadt beschränkt blieb. Hauptsächlich 
betroffen sind die indischen Händler, denen die Mehr- 
zahl der mit den darin befindlichen Waaren nieder- 
gebrannten Häuser gehörte. Verhältnißmäßig weniger 
hart betroffen ist die Negerbevölkerung, die meist 
bei den Indiern zu Miethe wohnte und deren Haus- 
rath einen erheblichen Werth nicht zu besitzen pflegt. 
  
Seitens des Gouvernements sind unverzüglich 
Maßregeln getroffen worden, um den obdachlos Ge- 
wordenen Beistand zu leisten. So ist der — sonst 
gebührenpflichtige — Holzschlag im Bezirk Saadani 
freigegeben worden, was bereits einen Wiederbeginn 
der Bauthätigkeit zur Folge gehabt hat. Außerdem 
ist eine freiwillige Sammlung eingeleitet worden, 
deren Erträge dazu dienen sollen, die Beschaffung 
der sonstigen Baumaterialien sowie den mit dem 
Neubau Beschäftigten die Sorge für ihren Lebens- 
unterhalt zu erleichtern. Es steht zu hoffen, daß 
danl den getroffenen Maßnahmen die Stadt den 
erlittenen harten Schlag in nicht allzu langer Zeit 
verwinden wird. 
bersuchsstation in Uiambara. 
Einem Berichte des Kaiserlichen Gonverneurs 
zufolge ist der mit Anlage der in Usambara ge- 
planten Versuchsstation des Gouvernements beauf- 
tragte Graf Zech am 10. November v. Is. von 
Tanga nach dem Innern aufgebrochen. 
Einige geeignete Punkte im oberen Wurnnithal 
und im Mluluthal waren bereits vorher besichtigt 
worden. Die definitive Wahl des Platzes soll jedoch 
dem Leiter der Station überlassen bleiben. 
Graf Zech beabsichtigt daher, zunächst sein Stand- 
quartier bei Wuga aufzuschlagen und von da aus 
Rekognoszirungstouren in die Umgegend zu machen, 
um den besten Platz für seine Zwecke zu finden. 
Es ist ihm die nachfolgende Instruktion ertheilt 
worden. 
Dar.es-Salaäm, den 5. Oktober 1895. 
Ew. Hochgeboren ertheile ich im Anschluß 
an Ihren mit der Kolonial-Abtheilung des Aus- 
wärtigen Amtes abgeschlossenen Vertrag nachstehende 
Instruktion: 
Die Versuchsstation in Usambara, deren Anlage 
und Leitung Ihnen übertragen ist, soll den Zweck 
haben, zu untersuchen, inwieweit sich die westlich des 
Luengera gelegenen Gebiete von Usambara für tro- 
pische Kulturen, Ackerbau und Viehzucht eignen. 
Die Station soll als ein dem allgemeinen Wohle 
dienendes Unternehmen durch Versuche in verschie 
denen Höhenlagen den schon bestehenden sowie neu 
hinzukommenden Pflanzungen den Beweis liefern, 
welche tropischen Nutzpflanzen sich in den verschie- 
denen Lagen mit Aussicht auf Ersolg kultiviren lassen, 
und solche Unternehmungen später gegebenenfalls mit 
Pflanzenmaterial und Saatgut zu versehen in der 
Lage sein. 
Diese Versuche sollen ferner in Verbindung mit 
den Versuchen mit Ackerbau und Viehzucht feststellen, 
inwieweit die Bedingungen für eine nach genauester 
Erforschung aller einschlägigen Verhältnisse später 
ins Auge zu fassende Niederlassung dentscher An 
siedler daselbst vorhanden sind, und Grundlagen 
schaffen zur Beurtheilung der Höhe des erforderlichen
	        
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