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Abgangs= oder Ankunftshafen vorgekommen sind, ist zu desinfiziren, sofern angenommen werden muß, daß
etwa in das Bilgewasser hineingelangte Krankheitskeime noch infizirend wirken können.
Das Gleiche gilt von dem Bilgewasser hölzerner Schiffe, welche längerc Zeit in einem cholera-
verseuchten Hafen gelegen haben und nach kürzerer als vierzehntägiger Reise ankommen, auch wenn keine
Krankheitssälle an Bord vorgekommen sind.
Maschinenbilgewasser von eisernen Schiffen, welche aus choleraverseuchten Häfen nach kürzerer als
fünftägiger Reisedauer ankommen, ist regelmäßig zu desinfiziren, auch wenn keine Krankheitsfälle während
der Reise vorgekommen sind. Die Desinfektion der Bilge unter den Laderäumen von eisernen Schiffen
kann auf reinen Schiffen in der Regel unterbleiben. Soll sie aber erfolgen, so empfiehlt sich auch bei
Schiffen mit kürzerer als fünftägiger Reisedauer, damit so lange zu warten, bis das Schiff leer ist und
die Bilgeräume bequem zugänglich geworden sind, damit die Desinfektion dann recht gründlich vorgenommen
werden kann.
86.
Das Ballastwasser, welches im Ankunftshafen entleert werden soll, ist vorher zu desinfiziren, wenn
es aus einem choleraverseuchten oder verdächtigen Hafen stammt, einerlei, ob Cholerafälle an Bord vor-
gekommen sind oder nicht.
§ 7.
Hinsichtlich solcher Schiffe, auf denen Pestfälle vorgekommen sind oder die aus einem von der
Pest verseuchten Hafen eintreffen, wird im einzelnen Falle von der obersten Landesmedizinalbehörde
bestimmt, welche Gegenstände und welche Theile des Schiffes der Desinfektion unterliegen.
II. Desinfektiousmittel.
88.
Als Desinfektionsmittel sind zu verwenden:
a. Lösung von Karbolsäure.
Zur Verwendung kommt die sogenannte „100 prozentige Karbolsäure"“ des Handels, welche sich im
Seifenwasser vollständig löst. Man bereitet sich die unter b beschriebene Lösung von Kaliseise. In
20 Theile dieser noch heißen Lösung wird 1 Theil Karbolsäure unter fortwährendem Umrühren gegossen.
Die Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller desinfizirend als einfache Lösung von
Kaliseife.
Soll reine Karbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte) verwendet werden, welche erheblich
theurer, aber nicht wirksamer ist als die sogenannte „100 prozentige Karbolsäurc“, so ist zur Lösung das
Seifenwasser nicht nöthig; es genügt dann einfaches Wasser.
b. Lösung von Kaliseife.
3 Theile Kaliseise (sogenannte Schmierseife oder grüne Seife oder schwarze Seife) werden in
100 Theilen heißem Wasser gelöst (z. B. ½ kg Seife in 171 Wasser).
c. Kalk und zwar 1. Kalkmilch.
Zur Herstellung derselben wird 1 Theil zerkleinerter reiner gebrannter Kalk, sogenannter Fettkalk,
mit 4 Theilen Wasser gemischt, und zwar in folgender Weise:
Es wird von dem Wasser etwa drei Viertel in das zum Mischen bestimmte Gefäß gegossen und
dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen
ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch verrührt.
2. Kalkbrühe,
welche durch Verdünnung von 1 Theil Kalkmilch mit 9 Theilen Wasser frisch bereitet wird.
d. Chlorkalk.
» Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende desinfizirende Wirkung, wenn er frisch bereitet und
in noch wohlverschlossenen Gefäßen aufbewahrt ist; er muß stark nach Chlor riechen.
e. Dampfapparate.
Alfs geeignet können nur solche Apparate und Einrichtungen angesehen werden, welche von Sach-
verständigen geprüft sind.
Besonders bei den improvisirten Einrichtungen auf Dampfern, wie man sie häufig sehr zweckmäßig
durch Benutzung von Badewannen mit Dampfzuleitung, Badekammern, Tanks, Holzbottichen, Baljen und
dergleichen herstellen kann, ist es nöthig, daß sie von Sachverständigen erst einmal geprüft werden und daß
bei jeder neuen Desinfektion genau dieselbe Anordnung in der Dampfzuleitung und Ausströmung, derselbe
Dampfdruck und dieselbe Dauer der Dampfeinwirkung innegehalten werden.