Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Auf manchen Schiffen sind Rohrleitungen vorhanden, welche nicht wie die Pumpen und Peilrohre 
in die hintersten, tiefsten Theile des Schiffsbodens bezw. der einzelnen Abtheilungen, sondern in die 
vorderen, höher gelegenen Theile desselben führen. Diese sind dann vorzugsweise zu benutzen, weil dadurch 
die Vermischung des Desinfektionsmittels mit dem Bilgewasser erleichtert und besser gesichert wird. Auf 
Schiffen mit getrennten Abtheilungen muß jede Abtheilung für sich in der angegebenen Weise be- 
handelt werden. 
8 19. 
Die Desinfeltion des Ballastwassers wird mit Kallmilch G8601) ausgefühet, welche in solchen 
Mengen zuzusetzen ist, daß das Ballastwasser 2 Theile Kalk in 1000 Theilen Wasser enthält. Die zugesetzte 
Kalkmilch muß innigst mit dem Wasser vermischt, daher während einer Stunde umgerührt werden. Nach 
einstündiger derartiger Einwirkung der Kalkmilch kann das Ballastwasser ausgepumpt werden. 
Sind die Tanks im Doppelboden des Schiffes, so wird es sich in der Regel empfehlen, das 
Ballastwasser aus diesen Tanks nach und nach in den Maschinenbilgeraum überpumpen zu lassen und hier 
mit Kalkmilch zu mischen. Handelt es sich um stehende Tanks in den Laderäumen, so kann man unter 
Umständen die Kalkmilch direkt in die Tanks hineinschütten und kräftig umrühren lassen. Zu diesen Maß- 
nahmen ist in jedem Falle der technische Beirath des Schiffsmaschinisten einzuholen. 
ʒ 20. 
Trinkwasser an Bord kann ebenfalls durch Versetzen mit Kalkmilch in der Menge, daß auf 
1000 Theile Wasser 2 Theile Kalk kommen, bei einstündiger Einwirkung desselben desinfizirt werden. 
Unter Umständen kann Trinkwasser auch durch Hitze desinfizirt werden, indem man Dampf genügend lange 
in die Wassertanks einleitet (Klingelthermometer). Zur Unbrauchbarmachung des Wassers lassen sich auch 
Säuren, z. B. Essigsäure, verwenden, was sich insbesondere bei hölzernen Wasserfissern empfiehlt. Das 
Wasser muß dann deutlich sauer reagiren. 
Gesundhkeitspaß. 
Die Polizeibehörde . . .. ... bescheinigt hiermit auf Ansuchen von. . Kapitün 
dees Schisses, genant . ... , besetzt mit Mann (eMinschließlich des 
Kapitäns) und mnit Reisenden, beladen itt: . . ... , bestimmt, von hier nach 
. .. abzugehen, daß am hiesigen Platze und in dem zugehörigen Hafen gegenwärtig keine 
ungewöhnliche ansteckende Krankheit epidemisch herrscht. 
.......... ,den............18«. 
Die Polizeibehörde. 
  
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Personalien. 
Der Kommandeur der Kaiserlichen Schutztruppe von Kamerun Rittmeister a. D. v. Stetten ist 
mit der gesetzlichen Pension aus der Schuttruppe ausgeschieden. 
Dem Hauptmann à la suite des 2. Scebataillons und stellvertretenden Kommandeur der Schutz- 
truppe für Kamerun v. Kampß ist der Rothe Adler-Orden 1V. Klasse mit Schwertern; dem Unterbüchsen- 
macher in der Schutztruppe Zimmermann das Militär-Ehrenzeichen I. Klasse, dem Unteroffizier in der 
Schutztruppe Müller das Militär-Ehrenzeichen 1I. Klasse Allerhöchst verliehen worden. 
Der Sekondlieutenant Nolte vom 6. Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 68 ist behufs Ueber- 
tritts zur Schutztruppe für Kamerun mit dem 7. August aus dem Heere ausgeschieden. 
Dem Sergeanten Skeul von der Kaiserlichen Schutztruppe in Kamerun und den Gemeinen 
Fabissi, Siasa, Sia, Thomas und Makoro ist die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse Allerhöchst 
verliehen worden. 
Der Zahlmeisteraspirant Krefeld ist aus der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika 
ausgeschieden und dem Leib-Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm 1II. (Brandenburgisches) Nr. 8 
zugetheilt worden.
	        
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