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1. Mai 1892 aus Pachtverträgen Ansprüche rechtsgültig erworben zu haben glauben, werden hiermit
aufgefordert, diese Ansprüche spätestens bis zum 1. Januar 1897, vormittags 9 Uhr, bei der
Gerichtsbehörde erster Instanz des südwestafrikanischen Schuhgebietes in Otyimbingwe (Westbezirk)
anzumelden.
Die Versäumung der rechtzeitigen Anmeldung hat den Verlust der Landansprüche zur Folge.
Anmeldende, welche nicht in dem Schubgebiete ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen für das
Verfahren einen im Schuhgebiete sich dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und der Gerichtsbehörde
in Otyimbingwe namhaft machen.
Das Aufgebotsverfahren ist auf Antrag des Ansiedlers Dixon in Ubeb eingeleitet worden.
Hierbei wird gleichzeitig bemerkt, daß diejenigen Ansprüche, welche aus mündlich ertheilten Verleihungen
oder lediglich aus der Besitzergreifung von Grundstücken und dem langjährigen Besitze derselben hergeleitet
werden, durch vorstehendes Aufgebot nicht berührt werden.
Die Frage, inwieweit solche Ansprüche zu berücksichtigen sind, bleibt späterer Entscheidung, bei
Gelegenheit der allgemeinen Regelung des Immobiliarrechts im Schutzgebiete vorbehalten.
Windhoek, den 1. Sepkember 1896.
Der Kaiserliche Landeshauptmann.
(L. S.) gez. Leutwein, Maor.
Personalien.
Der Direktor der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amles, Wirkliche Geheime Legationsrath
Dr. Kayser, ist vom Urlaub zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.
Nichtamtlicher Theil.
Personal Nachrichten.
Ramerun. Der cterinär 1. Klasse Ir. phil. Vogt, bisher
Der Steuermann Niclas, welcher an Stelle des beim 2. Bayerischen schweren Reiter-Regiment, wel-
Steuermanns Mahlmann in den Dienst des Kai= cher in den Dienst der Kaiserlichen Landeshauptmann-
serlichen Gonvernements getreten ist, hat die Reise schaft gerrsten ist, reist am 30. September nach
nach dem Schutzgebict angetreten. Tsoakhaubmund ab.
Südweslafrika.