Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

  
fiebruder Eikan. Chemnitz. 
Alleinige Fabrikanten von 
Dr. Thomalla's Gesundheits- 
Socken und Strümpfe, 
sonstige Spezialitäten: (205) 
Radfahrer -Strümpfe, Sweaters, 
Schotten, Knopf-Handschuhe. 
  
  
  
  
  
  
      
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Einzige deutsche Zeitung Nord-Atrlkas! 
AGVPTISCHER 
LKUBIER 
Briefadresse: Telegr.-Adresse: 
Anyptlscher Kurier, Kalro. Kurier, Kalro. 
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Erscheint gleichzeitig in deutscher und 
französischer Sprache. 
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Der deyypeische Kurier d(#iche 
#ten besseren Hosc's des Orienfs aus. 
  
  
  
Er erscheint in Kairo, dem be- 
liebtesten und besuchtesten Winter- 
aufenthalte des Orients, wird regel- 
mässig an über fünf hundert Hotels 
der Mittelmeerländer versandt, auf 
fast allen den Suezkanal passiren- 
den Dampfern vertheilt und bildet 
deshalb ein 
Vorzüglichesinsertionsorgun. 
Probenummern kostenfrei! 
  
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nalb Kegyptens bel Kalblkhrilh , 6. 
Abonnement n 
jreier Zusendung: 
  
7*#-5 Anzeigen: 
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Bei grösseren Aufträgen beträcht- 
licher Rabatt. 
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Anzeigen werden nicht nur in 
deutscher, sondern auch in arabischer 
und jeder europlischen Sprache auf- 
genommen. 
  
  
  
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Weingrosshandlung uo. Kuhlig 
(Gegr. 1851.) Saalfeld a. S. (Germany), (Cesr. 1854.) 
prämürt mit der Silbernen Medaille auf der Ausstellung im 
Messpalast zu Berlin 1896, 
eempfiehlt für den Export nach allen Ländern ihre anerkannt vorzüglichen 
Rhein-, Mosel- und Pfülzer Weine 
zu äussersten Preisen. Man verlange Preisverzeichniss. (152) 
   
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Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Berlin SW##, Kochstraße 68—71. 
  
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Soeben erschien: 
#rutsche Kolonial Gesezchung. 
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Sammlung 
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der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetzt, 
Derordnungen, Erlasse und internationalen Vereinbarungen, 
mit Aumerkungen und Sachregister. 
Zweiter Theil. 
1893 bis 1897. 
Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch 
herausgegeben von 
Dr. Alfred ZBimmermann. 
Geheftet Mk. 8,— ord., in Halblederband Mk. 9,50 ord. 
Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem jetzt vierzehn- 
jährigen Bestehen eine gewaltige Entwickelung gewonnen und bedeuten 
einen wichtigen Faktor unseres Staatslebens. Immer allgemeinere 
Beachtung wird daher der Gesetzgebung unserer Kolonien geschenkt. 
Zahlreich sind die Bestimmungen und Erlasse, welche für die 
deutschen Kolonien besonders gegeben sind und die Verwaltung, die 
Rechtsverhältnisse der Beamten und Militärpersonen, die Rechtspflege, 
Handel, Gewerbe und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts- 
verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen Schutzgebieten 
cregeln, sodaß eine einheitlich bearbeitete Kolonialgesetzsammlung unent- 
behrlich ist. Nachdem bereits im Jahre 1893 der erste, die Zeit bis 
zum Jahre 1892 umfassende Theil des obigen Werkes erschienen ist. 
gelangte nunmehr die obige Fortsetzung zur Ausgabe, die von dem durch 
eine wirthschafts= und kolomalhistorischen Arbeiten bekannten Konsul 
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Dr. Alfred Zimmermann, Mitglied der Kolonialabtheilung des Aus- 
wärtigen Amtes, bearbeitet worden ist. Auch dieser zweite Theil 
enthält alle Bestimmungen auf Grund amtlicher Quellen gesammelt; 
er umfaßt die Zeit von 1893 bis 1897 mit allein 287 Nummern, 
während der bis zum Jahre 1892 reichende erste Theil 256 Nummern 
aufführt. Der bequemeren Handhabung wegen ist die chronologische 
Anordnung der Gesetze 2c. gewählt worden; ein nach sachlichen Ge- 
sichtspunkten geordnetes Verzeichniß der wiedergegebenen Gesetze, 
Erlasse und Bestimmungen, sowie ein alphabetisches Sachregister 
ermöglichen schnellste Auffindung und leichtesten Gebrauch. Das Ge- 
sammtwerk ist zum Preise von Mk. 22,—, der zweite Theil allein für 
Mk. 8,— zu beziehen. . 
  
   
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