Full text : Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Ernennung  von  Beisitzern  bei  dem  Kaiserlichen  Gericht  in  Keetmanshoop
(Deutsch-Südwestafrika).
Zu  Beisitzern  sind  für  das  Jahr  1898  ernannt  worden:
der  preußische  Staatsangehörige  Postassistent  Ulrich  Doms,
der  Hamburger  Staatsangehörige  Kaufmann  Conrad  Wiering,
der  preußische  Staatsangehörige  Ansiedler  Ernst  Klüber,
der  preußische  Staatsangehörige  Ansiedler  Reinhold  Müller;
zu  stellvertretenden  Beisitzern:
der  preußische  Staatsangehörige  Kaufmann  Adolf  Busch,
der  preußische  Staatsangehörige  Ansiedler  Wilhelm  Grundmann.

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Ernennung  von  Beisitzern  bei  den  Kaiserlichen  Gerichten  der  Marshall-Juseln.

Auf  Grund  der  88  7  ff.  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  10.  Juli  1879  sind
für  das  Jahr  1898  ernannt  worden:

I.  Zu  Beisitzern  der  Kaiserlichen  Gerichte  erster  und  zweiter  Instanz  zu  Jaluit:
Hauptagenturvorsteher  Emil  Hütter,  sächsischer  Staatsangehöriger,

Regierungsarzt  Dr.  Bartels,  preußischer  -
Kaufmann  Adolf  Capelle,  -
der  frühere  Schiffskapitän  Felix  Becker,  sächsischer
Verkäufer  Theodor  Dreyer,  Hamburger
Schiffskapitän  Karl  Domnick,  preußischer

-  Julius  Krümling,  preußischer

-  Ubbo  Warners,  -

II.  Zu  stellvertretenden  Beisitzern:
Hauptagenturvorsteher  Rudolf  Wolfhagen,  preußischer  Staatsangchöriger,
Steuermann  August  Düvel,  preußischer  Staatsangehöriger,

Handlungsgehülfe  Henry  Müttel,  Hamburger  Staatsangehöriger,
-  Gustav  Jensch,  preußischer  -
Mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Gerichtsschreibers  bei  dem  Kaiserlichen  Gerichte  erster

Instanz  und  dem  Gericht  für  Eingeborene  sowie  mit  dem  Dienste  des  Gerichtsvollziehers  bleibt  der
Polizei=  und  Hafenmeister  Alfred  Knoth  betraut.

Die  Bestellung  eines  Gerichtsschreibers  für  das  Kaiserliche  Obergericht  bleibt  für  jeden  einzelnen
Fall  vorbehalten.

Jaluit,  den  20.  Dezember  1897.

Die  Kaiserliche  Landeshauptmannschaft.
(L.  S.)  In  Vertretung:  (gez.)  Senfft.

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PFerspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Unter-Staatssckretär
im  Auswärtigen  Amt,  Wirklichen  Geheimen  Legationsrath  Dr.  Freiherrn  v.  Richthofen,  den  Rothen
Adler-Orden  2.  Klasse  mit  Eichenlaub  zu  verleihen  und  ihm  die  Erlaubniß  zur  Annahme  und  Anlegung  des
Großkomthurkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Hausordens  der  Wendischen  Krone  zu  ertheilen.

Den  nachbenannten  Beamten  im  Berciche  des  Auswärtigen  Amts  ist  die  Erlaubniß  zur  Anlegung
folgender  Ordensauszeichnungen  ertheilt  worden:

dem  Kaiserlichen  Gouverneur  für  Südwestafrika  Major  Leutwein  des  Ehrenkreuzes  der  Württembergischen
  Krone  mit  den  Schwertern;

dem  Kaiserlichen  Gouverneur  für  Togo  Dr.  Köhler  des  Offizierkreuzes  der  französischen  Ehrenlegion.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Arzte  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  Dr.  Danneil  in  Herbertshöhe  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  den  nachbenannten  farbigen  Angehörigen  der
Polizeitruppe  des  Togogebietes  die  Krieger-Verdienst-Medaille  2.  Klasse  zu  verleihen  geruht,  und  zwar:
den  Unteroffizieren  Comla  und  Batierma,  dem  Gefreiten  Nubia  und  dem  Soldaten  Koffi.