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89.
Bett= und Leibwäsche sowie Kleidungsstücke, Teppiche und dergleichen können in ein Gefäß mit
Karbolsäurelösung oder Kaliseifenlösung (§ 7a und b) gesteckt werden. Die Flüssigkeit muß in den Gefäßen
die eingetauchten Gegenstände vollständig bedecken. In diesen Flüssigkeiten bleiben die Gegenstände zwölf
Stunden. Dann werden sie mit Wasser gespült und weiter gereinigt, das dabei ablaufende Wasser kann
als unverdächtig behandelt werden.
8 10.
Wo Dampfapparate vorhanden sind, werden Kleidungsstücke, Wäsche, Matratzen und Alles, was
sich zur Desinfektion in solchen Apparaten eignet, darin desinfizirt (8 7 e).
8 11.
Alle diese zu desinfizirenden Gegenstände sind beim Zusammenpacken und bevor sie nach den
Desinfektionsanstalten oder -Apparaten geschafft werden, in gut schließenden Gefäßen und Beuteln zu ver-
wahren oder in Tücher, welche mit einer Desinfektionsflüssigkeit angefeuchtet sind, einzuschlagen.
Wer solche Wäsche r2c. vor der Desinfektion angefaßt hat, muß seine Hände in der im § 8 unter
Nr. 2 angegebenen Weise desinfiziren.
– 12.
Zur Desinfektion von infizirten Schiffsräumlichkeiten, insbesondere des Logis der Mannschaft,
der Kajüte, des Zwischendecks für Reisende nebst den in denselben befindlichen Lagerstellen, Geräthschaften
und dergleichen ist Karbolsäurelösung (§ 7a) anzuwenden. Die Decke, die Wände und der Fußboden der
bezeichneten Räumlichkeiten sowie infizirte Lagerstellen, Geräthschaften und dergleichen sind zunächst mit
Lappen, welche mit Karbolsäurelösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen. Hierauf sind die Räumlichkeiten
und Geräthschaften mit einer reichlichen Menge Wasser zu spülen und im Anschluß daran die Räumlichkeiten
einer möglichst gründlichen Lüftung zu unterwersen. Der Krankenraum, insbesondere die durch Ausleerungen
verunreinigten Theile desselben, die von Kranken benutzten Geräthschaften und dergleichen sind bei der
Desinfektion ganz besonders zu berücksichtigen.
Räumlichkeiten, in welchen durch die Desinfektion mit Karbolsäure Beschädigungen verursacht oder
— durch den nach solcher Desinfektion noch längere Zeit haftenden Karbolgeruch erhebliche Unannehmlich-
keiten entstehen würden, dürfen, sofern Kranke darin nicht untergebracht waren, in folgender Weise
desinfizirt werden:
1. Die nicht mit Oelfarbe gestrichenen Flächen der Wände und Fußböden werden mit der nach
§ ve 1 bereiteten Kalkmilch angetüncht; dieser Anstrich muß nach drei Stunden wiederholt werden.
Nach dem Trocknen des letzten Anstrichs kann Alles wieder seucht abgescheuert werden.
2. Die mit Oelfarbe gestrichenen Flüchen der Wände und Fußböden werden zwei= bis dreimal
mit heißer Seifenlösung (§ 7b) abgewaschen und später frisch gestrichen.
3. Wände und Fußböden, welche mit polirten Hölzern, Tapeten, Bildern oder Spiegeln bekleidet
sind, werden mit frischem Brot in langen Zügen kräftig abgerieben. Die Brotkrumen und Brotreste sind
zu verbrennen.
8 13.
Gegenstände von Leder, Holz- und Metalltheile von Möbeln sowie ähnliche Gegenstände
werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die mit Karbolsäure- oder Kaliseifenlösung (S 7 a
und b) befeuchtet sind. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. Bei Ledertapeten kann auch das im
§ 12 unter Nr. 3 angegebene Verfahren angewendet werden.
Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit einer der unter § 7a und b
bezeichneten Lösungen durchweicht. Nach zwölsstündiger Einwirkung derselben darf es ausgewaschen und
weiter gereinigt werden. Pelzbesätze an Kleidungsstücken von Tuch werden zuvor abgetrennt.
Plüsch= und ähnliche Möbelbezüge werden entweder abgetrennt und nach § 9 oder 10
desinfizirt oder mit Karbolsäurelösung (§ 7 a) eingesprengt, feucht gebürstet und mehrere Tage hintereinander
an Deck ausgetrocknet, gelüstet und dem Sonnenlicht ausgesetzt.
Gegenstände von geringem Werth (Inhalt von Strohsäcken und dergleichen) sind zu verbrennen.
Ueber Bord dürfen undesinfizirte Gegenstände nur in See geworfen werden.
8 14.
Die Aborte werden in folgender Weise desinfizirt:
Etwaiger Inhalt der Klosets ist mit Kalkmilch gründlich zu vermischen und darf erst nach einer
Stunde, während welcher Zeit der Abort nicht benutzt worden ist, abgelassen werden. Das Aufnahmebecken
sowie das Abflußrohr werden demnächst mit Kalkmilch angestrichen. Die Wände des Klosetraums, Sitz-
brett, Fußboden werden mit Karbolsäurelösung gründlich abgewaschen und nach einer Stunde mit Wasser
abgespült.