Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
H##rauszegeden in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Aule.
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H. Jahrgang-- cterlin, 15. Oktober 1696. Uunmer 20.
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten". herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Dane kelmn. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialdlatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Buchbhandlungen Mk. 3,—, direlt unter Streifband durch die Verlagsduchhandlung Mk. 3.50 fur Deutichland und Oesterreich= Ungarn, Mk. 3.75 für
die Lander des Weltpostvereins. —. Einsendungen und Aufragen sind an die Konigliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler
und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstraße 68—71. zu richten. (Eingetragen in der Jeitunge- Preisliste fur 1898 unter Nr. 201
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Inhalt: Amtlicher Theil: Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von- Kamerun, betresfend die Meldepflicht
der Eingeborenen S. 641. — Bekanntmachung, betreffend Abänderung des Zolltarifo in Deutsch-Südwestafrika
S. 641. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Juli 1898
S. 643. — Personalien S. 644.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 644. — Deutsch-Ostafrika: Bericht über den Tod
des Sultans Quawa S. 645. — Bericht des Lieutenants Kannenberg über seine Reise nach Konghonda und
Matambulu S. 646. — Missenschaftliche Sammlungen S. 647. — Usambara-Eisenbahn S. 648. — Kamerun:
Bericht des stellvertretenden Gouverneurs Dr. Seitz über eine Erpedition in das Batangaland S. 648. — Bericht
des Premierlieutenants Dominik von der Station YNaünde S. 651. Viehzucht in Kamerun S. 652. — Trauer-
feier S. 662. — Togo: Grenzbereisung S. 653. — Deutsch- „Sudwestafrika: Gesundheits#zustand S. 653. —
Jahresbericht der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika für 1897/98 S. 653. — Aus dem Bereiche
der Missionen und der Antisklaverei-= Bewegung S. 654. — Aus fremden Kolonien: Jahresbericht
des Niger Coast Protectorats für 1896/97 S. 656. — Bahnbau auf der Goldküste S. 656. — Aus Dahomey
S. 656. — Handelobericht von Chinde für das Jahr 1897 S. 657. — Ausfuhr von Britisch- Neu- Guinea S. 658.
– Verschiedene Mittheilungen: Organisatorische Bestimmungen für die Schutztruppen S. 658. — Baersche
Pflanzkette S. 658. — Litteratur S. 658. — Litteratur-Verzeichniß S. 659. — Schiffobewegungen S. 659. —
Terkehrs: Nachrichten S. 659. — —Fahrplan der Woermann-Linie S. 661. — Anzeigen.
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Amtlicher Theil.
Geseke; Verordnungen der Reichsbehörden; Derträge.
Bekauntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamernn.
Zur Ausführung der Verordnung vom 4. Februar 1891, betreffend die Meldepflicht der Ein-
geborenen, und in Ergänzung der Bekanntmachung hierzu vom 1. Juni 1895 gilt noch Folgendes:
1. Die An= und Abmeldungen bei Ankunft im Schutzgebiete bezw. bei Verlassen desselben sowie
die Anzeigen von Geburten und Sterbefällen haben von nun ab bei dem Bezirksamt oder der Station zu
erfolgen, in deren Bezirk die betreffenden Personen ihren Wohnsitz genommen bezw. zuletzt gehabt haben.
So haben z. B. die im Bezirke der Station Rio del Rey befindlichen Personen bei dieser, die in
unmittelbarem Bezirke des Bezirksamts Victoria befindlichen Personen beim Bezirksamte daselbst ihre An-
und Abmeldungen zu bewirken.
2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröfsentlichung in Kraft.
Kamerun, den 13. August 1898.
Der stellvertretende Kaiserliche Gouverneur.
(L. S.) (gez.) Dr. Seitz.
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Bekanntmachung.
Nachdem der Zolltarif für Deutsch-Südwestafrika (Beilage zum Deutschen Kolonialblatt vom
1. Januar 1897) in einzelnen Tarifnummern abgeändert worden ist, wird der Zolltarif in der Fassung,
wie er seit dem 1. Juni d. Is. in Deutsch-Südwestafrika in Kraft ist, nachstehend zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Berlin, den 15. Oktober 1898.
Auswärtiges Amt. Kolonial-Abtheilung.
(gez.) v. Buchka.