Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Verzeichniß 
59 
Unteranlage II 
zu Anlage be. 
  
der Civil-Strafanstalten, an welche die von den Schutztruppen- 
gerichten in den Deutschen Schutzgebieten Verurtheilten zu 
überweisen sind, wenn die Strafvollstreckung an die bürger- 
lichen Behörden übergeht. 
Benennung der Anstalten, 
  
—.. 
  
3 an welche die Verurtheilten zu überweisen sind 
F behufs Verbüßung der Bemerkungen. 
ẽ Zuchthausstrafe Gefängnißstrafe 
J. Anhalt. 
Herzogliche Strafanstalt in Coswig. 
2. Baden. 
Männernuchthaus in Landesgefängniß in Frei- 
Bruchsal. vbourg. 
3. Bayern. 
Zuchthaus in Plassenburg a. Gefangenanstalt in 
bei Kulmbach in Ober- Amberg, Ocberpfalz, 
franken. wenn Aberkennung der 
büürgerlichen Ehren- 
rechte oder Strafen 
aus 8S8 244, 245, 261, 
254 N. St. G. V. er- 
kfannt ist. 
b. Zellengefängniß in 
Nürnberg, wenn nur 
auf Gefängniß er- 
kannt ist. 
4. Braunschweig. 
  
Strafanstalt zu Wolfenbüttel. 
 
	        
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