Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Benennung der Anstalten, 
  
an welche die Verurtheilten zu überweisen sind 
— behufs Verbüßung der Bemerkungen. 
Ö Zuchthausstrafe — Gefängnißstrafe 
20. Sachsen-Meiningen. 
Zuchthaus zu Maßfeldt. 1. Gefängnißanstalten zu 
Ichterohausen, wenn 
auf mindestene 3 Mo- 
nate erkannt ist. 
2. Die betreffenden Amts- 
gerichts-Gefängnisse, 
wenn auf weniger als 
3 Monate erkannt ist. 
21. Sachsen-Weimar. 
Zuchthäuser zu Gräfen= Gefängnißanstalten zu 
tonna und Untermaß= JIchterohausen. 
feldt. 
22. Schaumburg-Lippe. 
Strafanstalt zu Vechta. Gefangenhäuser zu Bücke= Die Vollstreckung 
burg und Stadthagen übernimm die 
(ie nach Höhe 2c. der Fürstliche 
Strafek. Staatsanwalt= 
schaft in Bücke- 
burg. 
23. Schwarzburg-Rudolstadt. 
Preußisches Zuchthaus in 1. Sächsische Strafanstalt 
Halle a. S. in Zwickau bei einer 
Strafdauer von mehr 
alo 4 Monaten. 
2. Landgerichtogefängniß 
in Rudolstadt bei Ge- 
fängnißstrafen unter 
4 Monaten. 
24. 
Schwarzburg-Sondershausen. 
Zuchthaus zu Gräfen= Gefängnißanstalten zu 
  
  
tonna. Ichterohausen.
	        
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