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kommandos u.s. w. zum 1. Januar und 1. Juli an den General-
stabsarzt der Armee einzusenden. Diese Eingaben (Listen)
haben zu enthalten:
a) den Antrag des Betreffenden, in welchem die Ver-
pflichtung zum 2½⅛½ bezw. 3jährigen Dienste in der
zu bezeichnenden Schutztruppe (§ 6 der Sch. O.) aus-
gesprochen ist.,
b) Personal= und Oualifikationsbericht, welcher sich über
die Person des Antragstellers entsprechend § 7 der
Sch. O. eingehend äußert,
() Abschrift des Personalbogens,
d) Ranglistenauszug,
e) Militärärztliches Zeugniß über vollkommene Tropen-
dienstfähigkeit, entsprechend Anlage 3 der Sch. O.
(2.) Terminmäßige Meldungen von oberen Beamten
finden nicht statt.
(3.) Die Meldungen der Unteroffiziere, Lazarethgehülfen
und Unterbeamten (Büchsenmacher) für die Schutztruppen in
Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Togo — ebenfalls mit
Angabe, in welchem Schutzgebiet die Verwendung gewünscht
wird — sind alljährlich zum 1. Januar und 1. Juli von den
Generalkommandos rc. mittelst besonderer Listen dem Allgemeinen
Kriegs-Departement einzusenden.
Die Meldungen haben zu enthalten:
a) eine Verhandlung, durch welche der Betreffende sich
zu einer 2½ jährigen Dienstzeit in einer der genannten
Schutztruppen verpflichtet,
b) Führungszeugniß, mit eingehender Aeußerung über
die Person des Betreffenden entsprechend § 7 der Sch. O,
c) Stammrollenauszug,
) militärärztliches Zeugniß wie le,
e) vom Regiments-Kommandeur bezw. dem sonst zu-
ständigen Vorgesetzten (selbstständigen Bataillons-Kom-
mandeur 2c.) zu bestätigende Zusicherung der Wieder-
aufnahme in den Truppentheil 2c., nach Beendigung
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