87
soweit sie verfügbar sind, von den in Europa anwesenden
Deutschen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen eben-
falls benutzt werden. Etwa dadurch entstehende Kosten erstattet
die Kolonial-Abtheilung.
Zu Aulage Za, Ziffer 3.
12. (1.) Wegen der Anmeldungen siehe militärische Aus-
führungs-Bestimmung 4.
(2.) Die Kapitulations-Verhandlungen sind in Vertretung
des Kaiserlichen Kommandos der Schutztruppe für Südwest-
afrika von dem betreffenden Kompagnie= 2c. Chef abzuschließen.
Diese Verhandlung gelangt mit dem zweifach auszufertigenden
Stammrollenauszug auf dem Dienstwege an das Allgemeine
Kriegs-Departement.
Im Stammrollenauszug sind zu bescheinigen:
a) Seitens des Kompagnie= 2c. Chefs: das Vorhandensein
der gemäß Ziffer 2 und 4 der Anlage 2 geforderten
Eigenschaften, jedoch
b) Seitens des Truppenarztes nach voraufgegangener
Untersuchung: die Feld= und Tropendienstfähigkeit des
Kapitulanten.
Zu Anlage ZLn, Ziffer 5.
13. (1.) Nach getroffener Auswahl setzt sich das Ober-
kommando der Schutztruppen wegen Einberufung der nöthigen
Mannschaften mit den Truppentheilen unmittelbar in Be-
nehmen.
(2.) Den einberufenen Mannschaften sind Verpflegungs-
bescheinigungen und Bekleidungs-Nachweisungen mitzugeben, die
diese an das Oberkommando der Schutztruppen abzugeben haben.
Zu Anlage La, Ziffer 6.
14. Vom Truppentheil sind die Mannschaften mit Gebühr-
nissen bis einschließlich des Tages vor dem Abmarsch nach
Berlin abzufinden.