Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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nutzung der Kunstbauten zur Ergänzung der Nicht- 
schiffbarkeit gewisser Theile des Flusses, bei allen 
Flüssen; serner in gewissen Gegenden Holzschlag zur 
Heizung, Anwerbung von Eingeborenen als Schlepper, 
Errichtung eines Lagers und Befestigung desselben, 
Fischerei, Jagd, unter Umständen Gerichtsbarkeit über 
die Eingeborenen. 
4. Fesitsetzung von Abgaben nur im Verhältniß 
zu den für die Schifffahrt gemachten Ausgaben — 
wie für Leuchtthürme, Lootsenstationen und sonstige 
im oder am Fluß gemachte Arbeiten — ohne Unter- 
schied der Flagge, der heimischen und fremden Schiffe. 
Gemeinsame Regelung durch die Uferstaaten eines 
und desselben Flusses. 
Für die Staatsschisse Befreiung von allen Ab- 
gaben wie von der Prüfung der Identität und der 
Sendung. 
5. Das Recht einer Niederlassung am Ufer 
eines Flusses seitens eines Nichtuferstaates, der in 
der Nähe des Flusses ein Gebiet besitzt, in welcher 
derselbe die Rechte des Landesherrn ausüben darf. 
Verfasser erachtet dies nothwendig zur Aufrecht- 
erhaltung der Verbindung der Kolonie mit dem 
Mutterlande und als Grundlage etwaiger Unter- 
nehmungen in das Innere. Unter Anderem erinnert 
er dabei an die Einrichtung internationaler Eisen- 
bahnhöfe in Europa. 
6. Ausdehnung der für Niger und Congo be- 
stimmten Neutralität, unter genauer Bestimmung 
derselben auf alle afrikanischen Flüsse und auf die 
unter 5 verlangten Niederlassungen. 
7. Bestimmte gegenseitige Verpflichtungen der 
Staaten in Afrika bezüglich der Verwaltung ihrer 
Besitzungen, Ausübung derselben nicht durch Handels- 
gesellschaften, sondern nur durch den Staat selbst. 
Zur Verwirklichung seiner Vorschläge wünscht 
Verfasser einen neuen Kongreß. 
  
Die Lampen- und Bronzewaarenfabrik Schuster & Baer, 
Verlin S4,2, 
versendet einen Katalog ihrer Neuheiten für 1899, 
der verschiedene neue Erfindungen und Verbesserungen 
auf dem Gebiete des Beleuchtungswesens nachweist. 
Von besonderem Interesse für Gegenden, wo Gas 
fehlt, sind die neuen von der Firma hergestellten 
Petroleumlampen mit 20“ Monopolbrennern, Lösch- 
vorrichtung und elektrischem Selbstzünder. 
  
Tifterakur. 
Dr. Alfred Zimmermann: Die deutsche Kolonial- 
Gesetzgebung. Sammlung der auf die deutschen 
Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, Verordnungen, 
Erlasse und internationalen Vereinbarungen, mit 
Anmerkungen und Sachregister. Dritter Theil. 
  
1897 bis 1898. Auf Grund amilicher Quellen 
und zum dienstlichen Gebrauch herausgegeben. 
Berlin 1899. Königliche Hofbuchhandlung von 
E. S. Mittler & Sohn. 
Die Verwaltung der deutschen Schutzgebicte ist 
eine über alle Gebiete der staatlichen Wirksamkeit so 
weit verzweigte, und die für sie erlassenen Gesetze 
und Verordnungen greifen auch in die Thätigkeit der 
inländischen Behörden so vielfach ein, daß eine fyste- 
matische Sammlung dieser Vorschriften sich schon bald 
nach der Erwerbung der Schutzgebicte als nothwendig 
erwiesen hatte. Nachdem dieses im Verlage der 
Königl. Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn 
in Berlin erscheinende Sammelwerk in zwei Bänden 
die bis zum Jahre 1897 erlassenen Gesetze und Ver- 
ordnungen zusammengestellt hatte, giebt dessen jetziger 
Bearbeiter in einem dritten Bande soeben die der 
Jahre 1897 und 1898 heraus. Die Entwickelung 
unserer Schutzgebiete ist eine so lebhafte, daß in 
Zukunft diese systematische Zusammenstellung aller 
auf sie bezüglichen Vorschriften alljährlich heraus- 
gegeben werden soll. 
Nauticus: Jahrbuch für Deutschlands Sceinteressen. 
Berlin 1899. E. S. Mittler & Sohn. 
Deutschlands Seeinteressen, der Schutz und die 
Förderung von Industrie und Handel auf dem Welt- 
markt, um dessen Besitz die großen Staaten jetzt 
wetteifern, verlangen und finden in unseren Tagen 
mehr und mehr Anerkennung. Eine Uebersicht der 
gegenwärtigen Bestrebungen auf diesem Gebiete bietet 
das „Jahrbuch für Deutschlands Seeinter- 
essen“, das der durch seine früheren Veröffent- 
lichungen „Altes und Neues zur Flottenfrage“ und 
„Neue Beiträge zur Flottenfrage“ bekannt gewordene, 
sich Nauticus nennende Verfasser soeben heraus- 
gegeben hat. Schon der erste Jahrgang läßt er- 
kennen, wie nützlich ein solches Sammelwerk von 
Ausfsätzen ist, in denen die vielseitigen, dem Schutze 
unserer Seemacht anbefohlenen Interessen des deutschen 
Volkes erörtert und zur Geltung gebracht werden. 
Alle darin enthaltenen volkswirthschaftlichen, statistischen 
und marinetechnischen Angaben sind neuesten Datums. 
Die Trennung des Buchinhaltes in Einzelaufsätze, 
die wiedermn in leicht erkennbare Unterabschnitte ge- 
theilt find, soll dem Leser die Benutzung des Buches 
als Nachschlagewerk — wozu es in erster Linie be- 
stimmt ist — erleichtern. Zur Unterstützung dieses 
Zweckes ist hinten ein ausführlicher Index angeschlossen. 
  
Dr. H. Breitenstein: 21 Jahre in Indien. Aus 
dem Tagebuche eines Militärarztes. Erster Theil: 
Borneo. Mit einem Titelbild und acht Illustra- 
tionen im Text. Leipzig 1899. Th. Grieben. 
Das vorliegende Buch ist der erste Theil eines 
Werkes, in welchem der Autor seine als Militärarzt 
in der holländisch-indischen Armee gemachten Beob- 
achtungen und Erlebnisse mittheilt; es wird in drei 
Theilen erscheinen, welche die Namen der drei Inseln
	        
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