Am 27. Januar zeigte sich zu Ehren des Geburts-
togsfestes Seiner Moajestät des Kaisers die Brücke im
Festkleide. Am Sonntag den 28. Januar versammelte
der Bauleitende die Mehrzahl der Europäer Lomes
sowie alle seine Arbeiter vorn am äußersten Ende
des Landungssteges, auf welchem das zur Auf-
stellung der Brücke benutzte Rammgerüsft durch
Flaggen= und Blumenschmuck zu einem Festzelt um-
gewandelt war. Hier am Ziele der Vorarbeiten für
ein neues Werk des Wasserbaues, dicht über der
wildbrausenden und sich überstürzenden Brandung
des Oceans, ergriffen von der soeben eingetroffenen
ersten Kunde von der bevorstehenden Vermehrung
der deutschen Flotte, die das Herz jedes Deutschen
im Auslande höher schlagen ließ, erklang der Dank
der Deutschen in einem begeistert ausgebrachten
dreimaligen Hurrah auf unseren allergnädigsten
Kaiser und Herrn.
Deutsch-Reu-Guinea.
Umwandblung der Neu- Guinea-Rompagnie in eine
Rolonial-Gesellschaft.
Nachdem der Herr Reichskanzler die in der
Generalversammlung vom 30. Mai 1899 beschlossenen
Satzungen der Neu-Guinea-Kompagnie genehmigt und
der Bundesrath durch Beschluß vom 8. Februar 1900
der Kompagnie die Rechtsfähigkeit verliehen hat, ist
deren Umwandlung in eine Kolonial-Gesellschaft voll-
zogen. Der gewählte Verwaltungsrath hat sich kon-
stituirt; die den Vorstand bildende Direktion, welche
die Gesellschaft nach außen vertritt, tritt am 1. April
d. Is. in Thätigkeit. Gemäß Art. 23 der Satzungen
sind Urkunden und Erklärungen der Direktion für
die Neu-Guinea-Kompagnie verbindlich, wenn sie unter
deren Namen von zwei Mitgliedern der Direktion
oder von einem Mitgliede und einem Stellvertreter
oder von zwei Stellvertretern oder von einem Mit-
gliede der Direktion bezw. einem Stellvertreter und
eimem von dem Verwaltungsrath zur Mitzeichnung
bevollmächtigten Beamten der Gesellschaft unter-
schrieben sind.
Zu notariellem Protokoll sind am 14. März 1900
vom Verwaltungsrath der bisherige Spezialdirektor
der Kompagnie, Herr Karl von Beck und Herr
Dr. Karl Lauterbach als Direktoren der Neu-
Guinea-Kompagnie und als zur Mitzeichnung von
Urkunden bevollmächtigte Beamte die Herren August
Römer und Ernst Garlipp ernannt worden.
SLamva.
Droklamation der deutschen Herrschaft.
Telegraphischer Meldung aus Apia vom 1. März
zufolge, ist dort in Gegenwart der Vertreter der
Bertragsmächte sowie Mataafas und Tamaseses die
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deutsche Flagge gehißt worden. Danach fand die
öffentliche Versöhnung der beiden Häuptlinge statt.
Das Obergericht, der Gemeinderath, die Gemeinde-
ämter und die Konsulargerichte haben zu bestehen
aufgehört. Die Eingeborenen verhalten sich sämmtlich
ruhig. Eine öffentliche Bekanntmachung theilt mit,
daß Samoa unter deutschen Schutz und deutsche
Herrschaft genommen ist.
naisergeburtstagsfeier in Upia.
Einem amtlichen Bericht aus Apia entnehmen
wir Folgendes:
Am 25. Januar beschloß der Munizipalrath von
Apia in außerordentlicher Sitzung, aus Anlaß der
bevorstehenden Wiederkehr des Allerhöchsten Geburts-
tages, Sr. Majestät dem Kaiser und König eine be-
sondere Huldigung zu bereiten. Die Ausführung des
Beschlusses erfolgte in der Form des nachstehenden,
an die zur Kaisergeburtstagsfeier versammelten Deut-
schen gerichteten Schreibens des Präsidenten des
Munizipalraths:
„Meine Herren, ich habe die Ehre, Ihnen von
einem einstimmigen Beschlusse des Munizipalraths
vom letzten Donnerstag folgenden Inhalts Mittheilung
zu machen:
„Der Munizipalrath von Apia bietet Seiner
Majestät dem Deutschen Kaiser die ehrerbietigsten
Glückwünsche zu Allerhöchstseinem Geburtstage dar
und ersucht den Präsidenten, das Erforderliche wegen
Uebermittelung des Beschlusses zu veranlassen. Der
Beschluß soll darthun, daß der Munizipalrath die
günstige Wendung würdigt, welche sich aus der Er-
richtung einer einheitlichen Regierung an Stelle der
gemeinsamen Herrschaft dreier Regierungen für die
Samoa-Inseln sicher ergeben wird. Der Munizipalrath
ist der Ansicht, daß die mancherlei Friedensstörungen,
welchen Samoa seit vielen Jahren unterworfen ge-
wesen ist und welche die natürliche Entwickelung der
reichen Hülfskräfte dieser fruchtbaren Inseln gehemmt
haben, jetzt in Fortfall kommen werden. Der Muni-
zipalrath sieht voller Hoffnung der dauernden Her-
stellung des Friedens und dem Gedeihen ganz Samoas
entgegen.e
Als ein Zeichen ihrer einhelligen Ueberzeugung,
daß unter der starken Regierung des Kaisers, dessen
Weisheit und Thatkraft allbekannt ist, das Land ge-
deihen und des Friedens theilhaftig werden wird,
haben die Mitglieder des Munizipalraths mich er-
mächtigt, unter Betonung ihrer aufrichtigen Gesinnung
hinsichtlich ihres Beschlusses, zu erklären, daß sie ein-
stimmig und auf das Herzlichste sich dem heutigen
Kaisertoast anschließen.
Es bereitet mir besondere Freude, hinzufügen zu
können, daß dieser Beschluß von einem englischen
Mitgliede des Munizipalraths angeregt worden ist.
Ergebenst W. H. Solf,
Präsident des Munizipalraths.“