Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XLIV. Band. (44)

Samstag  den  15.  März  1879.  44.  Jahrgang.  3—  6.
Dr.  3.  A.  Zeuffert's
Plätter  für  Rechtsanvendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  eßer  Protestaklonen  und  Vormerkungen  im  Hypothekenbuche.  —
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UeberprotestationenundVormertmngenim
ypothekenbuche.

Die  Lehre  von  den  Potestationon  und  Vormerkungen
  im  Hypothekenbuche  hat  in  der  Theorie
und  Praxis  von  jeher  die  verschiedenartigste  Auslegung
  und  Anwendung  gefunden.

Die  Veranlassung  hiezu  gab  weniger  das  Gesetz
selbst  als  insbesondere  die  älteren  Bearbeiter  und
Commentatoren  desselben,  an  deren  Spitze  v.  Gönner
  steht.

Das  Hypotheken-Gesetz  handelt  in  Ziff.  3  des
VI.  Abschn.  S§§.  27—29  „von  Protestationen“,  in
Ziff.  4  desselben  Abschnittes  §.  30  „von  Vormerkung
  der  Forderungen“.  Hiemit  ist  sowohl  eine  Unterscheidung
  beider  als  der  Sprachgebrauch  festgestellt.


Wenn  in  den  folgenden  §§.  auch  Abwelchungen
hievon  vorkommen  und  Vormerkungen  einer  Forderung
  im  Gegensatz  zu  Protestationen  und  Vormerkungen
  aufgeführt  sind,  zuweilen  auch  Vormerkung  für
Protestationen  und  Vormerkungen  zusammen  gebraucht
wird,  so  ist  dies,  wie  Regelsberger  in  seinem  bayer.
Hypothekenrecht  S.  292  Note  2  ausführt,  mehr

Neue  Folge  XXIV.  Band.