Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

M  5.
RNegierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  3.  Februar  1887.

 

Inhalt.

Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  ein  neues  Verzeichniß  der  in  Preußen  auf  Grund  des
Gesetzes  über  die  Abwehr  und  Unterdrückung  der  Reblauskrankheit  vom  3.  Jut-  1883  (Reichsgesetzblatt  Seite  149)
gebildeten  Weinbaubezirke.  Vom  25.  Jannar  1887.  —  Bekanntmachung  der  Kulteminsgeriblaktheilen  für
Gelehrten=  und  Realschulen,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Neeff-Mörifescche
Studienstiftung  für  evangelische  Theologen.  Vom  13.  Jannar  1887.

 

Bekanntmachung  des  Ministerinms  des  Innern,
betreffend  ein  neues  Verzeichniß  der  in  Preußen  auf  Grund  des  Grsetzes  über  die  Abwehr  und  Unterdrückung
  der  Reblanskrankheit  vom  3.  Juli  1833  (Reichsgesetzblatt  Leite  149)  gebildeten  Weinbanbezirke.
Vom  25.  Januar  1887.

Nachstehend  wird  die  vom  Reichskanzler  erlassene  Bekanntmachung  vom  4.  Januar  1887,
durch  welche  ein  neues  Verzeichniß  der  in  Preußen  gebildeten  Weinbanbezirke  veröffentlicht
wird,  unter  Bezugnahme  auf  die  früher  ergangenen  Bekanntmachungen  vom  4.  Dezember
  1884  (Reg.  Blatt  Seite  234  ff.)  und  vom  30.  März  1885  (Reg.  Blatt  Seite  57  f.)
sowie  unter  Hinweisung  auf  §§.  33  und  34  der  Ministerialverfügung  vom  23.  September
  1885  (Reg.  Blatt  Seite  357  ff.)  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  25.  Jannar  1887.
Hölder.