Full text: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herauegegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auewärtigen Amts. 
  
XI. Jahrgang. W gerlin, 15. bezember 19000. Aummer 24. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigejügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. lherr 
v. Danekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beibeften beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 3.—. direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3.50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
Oesterreich= Ungorn, Mk. 3,75 für die Lander des Weltvonvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von 
Ernst Siegfried Mittler und Sobn, Berlin SW12, Kochstr. 66—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1901 unter Nr. 2008.) 
  
  
Inhalt: Amtlicher Theil: Allerhöchste Ordre, betreffend litterarische Veröffentlichungen seitens aktiver Offiziere und 
Beamten des Heeres 2c. S. 931. — Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun, betreffend Abänderung 
der Verordnung uber die Meldepflicht der Nichteingeborenen S. 931... Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs 
von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend Geldrechnung und gesetzliche Zahlungomittel im Inselgebiete der Karolinen, 
Palaus und Marianen S. 932. — Personalien S. 932. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 932. — Deutsch-Ostafrika: Zur Lage am Meruberge 
S. 933. — Das Land JIraku S. 933. — Wissenschaftliche Sammlungen S. 934. — Eine neue Kautschukliane vom 
Kilimandjaro S. 934. — Kamerun: Erkundung des Keakagebietes S. 7134. — Deutsch-Südwestafrika: Zur 
Besiedelungsfrage in Deutsch-Südwestafrika —S. 936. — Deutsch-Neu-Guinea: Die Pflanzung Herbertshöhe 
S. 937. — Samoa: Informationoreise des Kaiserlichen Gouverneurs S. 937.— Volkszählung in Samoa S. 938. 
— Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 938. — Aus fremden 
Kolonien: Eisenbabnbau in Angola S. 941.. Kohlenförderung in den britischen Kolonien und Besitzungen S. 912. 
— Die Auosichten der zuckerrohrernte in Bruisch= Iundien im Jahre 19100 S. 942 — gollzuschlag für französischen Zucker 
in Pritisch-Ostindien —S 942. — Außenhandel Britisch-Indiens in den Monaten April bio August 1900 S. 942. — Ver- 
schiedene Mittheilungen: Geheimrath Professor I#r. Koch über die Bekämpfung der Malaria S. 943. 
Litteratur S. 9I17..Litteratur-Verzeichniß S. 948. — Verkehrs-Nachrichten S. 9438. Anzeigen. 
Amtlicher Theil. 
Geletze; Perordnungen der Reicsbehörden; Verträge. 
  
Ich bestimme, daß Meine Ordre vom 23. Januar 1897, betreffend literarische Veröffentlichungen 
seitens der im aktiven Dienst befindlichen Offiziere und Beamten des Heeres sowie der zur Disposition 
stehenden Offiziere auf die Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten Meiner Schutztruppen mit der Maß- 
nahme sinngemäße Anwendung zu finden hat, daß den früheren Schutztruppen-Angehörigen, welche in der 
Armce bezw. Marine zurückgetreten oder zur Disposition gestellt sind, die Genehmigung zur Veröffentlichung 
von Mittheilungen aus den Schutzgebieten, in denen sie thätig waren, durch die zuständigen Kommandeure 
nur dann ertheilt werden darf, wenn sich der durch Vermittelung des Kriegsministeriums oder des Staats- 
sekretärs des Reichs-Marine-Amts befragte Reichskanzler (Oberkommando der Schutztruppen) damit ein- 
verstanden erklärt hat. 
Berlin, den 11. Dezember 1900. 6 
(gez.) Wilhelm I. R. 
Verordnung des Kaiserlichen Gonverneurs von Kamernn, betreffend Abänderung 
der Verordnung über die Meldepflicht der Nichteingeborenen, vom 4. Febr. 1891. 
Einziger Paragraph. 
Der § 2 der Verordnung, betreffend die Meldepflicht der Nichteingeborenen, vom 4. Februar 1891, 
erhält folgende Fassung: 
Die Meldung eines Neuanziehenden hat zu enthalten: 
1. Vor= und Zuname, Tag, Mo#nat, Jahr und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Stand oder 
Gewerbe, Religion, letzten Wohnsitz, bei Deutschen auch Militärverhältniß des Neuanziehenden. 
2. Angabe, ob ledig, verheirathet, verwittwet oder geschieden, eventuell Geburtsname und Wohnort der 
Ehefrau (auch der geschiedenen).
	        
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