Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Der  Erste  hat  Eßlingen,  der  Zweite  Stuttgarr,  der  Dritte  Calw  zu  seinem
Wohnsitze  gewaͤhlt.

Die  patronatische  Ernennung  des  Pfarrverwesers  Hermann  Bauer  zu  Gnadenthal
  zu  der  ebangelischen  Pfarrei  daselbst,  ist  den  5.  d.  M.  bestätigt  worden.

II.  Verfügungen  der  Departementé.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

a)  Bekanntmachung  der  Uebersichten  über  die  Geschäfté-Thätigkeit  der  Justiz=  Behörden  de5  Königreichs
in  der  Periode  vom  1.  Juli  1839  bis  30.  Juni  1840.  (Mit  Beilagen  A-l..)

Die  nachstehenden  Uebersichten  über  die  Geschäfts-Thätigkeit  des  K.  Ober-Tri-=bunals,
  der  K.  Kreis-Gerichtshöfe  und  der  Oberamts=  und  Amts-Gerichte  in  dem
Zeitraume  vom  1.  Juli  1859  bis  30.  Juni  1850;  sodann  der  Gerichts=  und  Amts-Notariate
  in  der  Zeit  vom  1.  Juni  1839  bis  31.  Mai  1840  werden  unter  Bezlehung
  auf  die  Bekanntmachung  vom  1.  Juli  1840  (Reg.  Blatt  S.  522)  andurch
zur  bffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  24.  December  1840.  Prieser.

b)  Bekannimachung,  den  Uebertritt  der  Referendaͤre  zweiter  Classe  von  den  Gerichtshöfen  zu  den
Oberamtegerichten  betreffend.

#  Die  nachbenannten  Referendäre  zweiter  Elasse,  welche  durch  die  Ministerial-Verfügung
  vom  1.  Juli  1840  (Reg.  Blatr  von  1840,  S.  506,  307)  für  die  erste  Hälfte
ihres  Dienstprobejahrs  den  K.  Gerichtshöfen  zugetheilt  worden  sind,  werden  hiemit
zu-  die  zweite  Hälfte  ihrer  Probezeit  den  hienach  erwähnten  Bezirksgerichten  beigegeben:
  #

1)  der  Referendir  Bartholomcki  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen.

2)  —  —  Etter  dem  Oberamtsgerichte  Weinsberg.

5)  —  —  Hirschmuͤller  dem  Oberamtsgerichte  Gmuͤnd.

)  —  —  Huber  dem  Oberamtsgerichte  Ludwigsburg.  .«..