27
Der Erste hat Eßlingen, der Zweite Stuttgarr, der Dritte Calw zu seinem
Wohnsitze gewaͤhlt.
Die patronatische Ernennung des Pfarrverwesers Hermann Bauer zu Gnadenthal
zu der ebangelischen Pfarrei daselbst, ist den 5. d. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departementé.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Bekanntmachung der Uebersichten über die Geschäfté-Thätigkeit der Justiz= Behörden de5 Königreichs
in der Periode vom 1. Juli 1839 bis 30. Juni 1840. (Mit Beilagen A-l..)
Die nachstehenden Uebersichten über die Geschäfts-Thätigkeit des K. Ober-Tri-=bunals,
der K. Kreis-Gerichtshöfe und der Oberamts= und Amts-Gerichte in dem
Zeitraume vom 1. Juli 1859 bis 30. Juni 1850; sodann der Gerichts= und Amts-Notariate
in der Zeit vom 1. Juni 1839 bis 31. Mai 1840 werden unter Bezlehung
auf die Bekanntmachung vom 1. Juli 1840 (Reg. Blatt S. 522) andurch
zur bffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 24. December 1840. Prieser.
b) Bekannimachung, den Uebertritt der Referendaͤre zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu den
Oberamtegerichten betreffend.
# Die nachbenannten Referendäre zweiter Elasse, welche durch die Ministerial-Verfügung
vom 1. Juli 1840 (Reg. Blatr von 1840, S. 506, 307) für die erste Hälfte
ihres Dienstprobejahrs den K. Gerichtshöfen zugetheilt worden sind, werden hiemit
zu- die zweite Hälfte ihrer Probezeit den hienach erwähnten Bezirksgerichten beigegeben:
#
1) der Referendir Bartholomcki dem Oberamtsgerichte Ellwangen.
2) — — Etter dem Oberamtsgerichte Weinsberg.
5) — — Hirschmuͤller dem Oberamtsgerichte Gmuͤnd.
) — — Huber dem Oberamtsgerichte Ludwigsburg. .«..