Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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4. 
Den Ladungen der Kommission ist seitens der Weißen und der Eingeborenen Folge zu leisten. 
Die Zwangsmittel gegen Weiße sind die nach der Zivilprozeßordnung gegen Zeugen zulässigen, 
die Zwangsmittel gegen Eingeborene sind die im summarischen Verfahren gegen Zeugen gebräuchlichen. 
Die Behörden des Schutzgebietes sind der Hommisson zur Rechtshülfe verpflichtet. 
6. 
Ueber die Thätigkeit der Kommission ist mir zum 1. Juli und 1. Jannar Bericht zu erstatten. 
Buöa, den 8. April 1902. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
Plehn, Regierungsrath. 
—W.— 
Uebersicht über die Geschäfte des Kaiserlichen Bezirksgerichts zu Lome (Togo) 
für das Jahr 1901.) 
  
— — — – [ — — . . -- — ——— — — ——— A. — — —(*--—-—= 
  
  
  
  
  
Aus Davon 
— 
Es waren anhängig: 53 82 i 5 2 
— 
E## | . S # 8 —**--öäöi.* 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: 1 . l 
1. Civilprozesse: 
a) zwischen Weißbe ........... 1 2 3 2 1 
b) zwischen Weißen und Eingeborenen .. — 2 2 2 —- 
2. Sonstige civilrechtliche Sachen, wie Arreste, Mahnsachen, Zwangovoll- 
streckungen, Aufgebole, Anträge außerhalb cmes bei Gericht anhängigen 
Rechtsstreits rc.: 
a) betreffend Weiße ........... — 2 2 2 — 
b) betressend Weiße und Eingeborene .... -—- —- — — — 
Von den Sachen zu 1a und 2a : gehoren zur Buständigleit: 
a) des Richters. .. ..... —- 6 6 6 — 
b)] des Gerihss 1 — — — 1 
B. Strafsachen gegen Weiße: 
al Strafbefehlel ...... -- 11 11 11 
b) Sachen, in welchen ein Verfahren einzuleiten war .... —- 5 5 5 
C. Privatklagesachen zwischen Weißens — 5 5 5 — 
I). Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 
Davon waren nur Gegenstand der Bearbeitung: 
a) Beglaubigungen .. — 5 54 54 — 
b) Auostellung von Altesten und Aufnahme von Verhandlungen .. — 123 123 123 – 
c#) Auf= und Annahme von Testamenten ..... — — 
d Nachlaßregultrungen ................ 6 6 12 10 2 
1. Konkurse ...wt .. ... — — — 
  
Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika. 
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gonvernement von Deutsch-Ostafrika für 
den Monat September 1902 auf 1,38125 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. 
  
Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Oberhäuptling 
Manga Bell aus Kamerun die Kronen-Orden-Medaille zu verleihen. 
— 
*) Vergleiche betresso des Jahres 1900 Kolonialblatt 1902, S. 5.
	        
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