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Eine Uebertragung der Konzession oder einzelner
ihrer Theile an eine andere als an eine deutsche
Gesellschaft oder an nicht reichsangehörige Einzel-
personen ist ausgeschlossen.
Auf der anderen Seite sind der Gesellschaft
nicht unerhebliche Zugeständnisse gemacht. In einer
Zone von 50 km Breite zu jeder Seite der Bahn,
dieser entlang laufend, ist die Anlage von Konkurrenz-
unternehmungen ausgeschlossen. Ferner ist der Ge-
sellschaft ein Vorbaurecht auf die von anderen Unter-
nehmern etwa beabsichtigte Fortsetzung der Hauptlinie
oder Herstellung von Zweigbahnen eingeräumt. Die
Gesellschaft genießt Freiheit von Grund= und Ge-
bäudesteuern hinsichtlich des Bahnkörpers und aller
zum Betriebe der Bahn gehörigen Gebäude und
Anlagen. Die übrigen durch die Konzession der
Gesellschaft übertragenen Grundflächen sollen in be-
schränktem Maße von der Grundsteuer befreit sein.
Es ist Zollfreiheit für das Bau= und Betriebs-
material zugestanden.
Der für doppelgleisigen Bau und Betrieb der
Eisenbahn und ihrer künftigen Entwickelung erforder-
liche Grund und Boden soll, insoweit dem Fiskus
des Schutzgebietes die Verfügung darüber zusteht,
der Gesellschaft unentgeltlich abgetreten werden; bei
anderen Ländereien ist Mitwirkung der Ausfsichts-
behörde zur Erzielung möglichst günstigen Erwerbs
zugesagt. Außerdem soll, soweit nicht öffentliche
Interessen entgegenstehen, der Gesellschaft die un-
entgeltliche Entmahme von Holz, Bau= und Bettungs-
material aus dem dem Fiskus gehörigen Gelände
für Zwecke des Neubaues, der Unterhaltung und
Erneuerung der Bahn gestattet sein.
Unter gewissen Auflagen, wie sie sonst bei Land-
konzessionen üblich sind, wird der Gesellschaft schließ-
lich als Hauptäquivalent das Recht eingeräumt, am
Endpunkt der geplanten Eisenbahn ein Areal von
50 000 ha Kronland auszuwählen und den geltenden
Bestimmungen gemäß in Besitz zu nehmen. Daneben
wird ihr von dem der Verfügung des Fiskus unter-
stehenden Grund und Boden innerhalb eines sich
je 2 km zu beiden Seiten der Bahn ausdehnenden
Streifens unentgeltlich das Eigenthum eingeräumt
an schachbrettförmig sich längs der Bahn hinziehenden
Blöcken von je 5 km Länge und 2 km Tiefe der-
gestalt, daß an jeder Seite eines Blockes je ein
Block von gleicher Größe frei bleibt, insoweit die
Aufsichtsbehörde sich nicht mit einer anderen Ein-
theilung einverstanden erklärt. Mitwirkung der Auf-
sichtsbehörde ist zugesagt, für den Fall es sich darum
handeln sollte, Abtretung solcher Blöcke seitens bereits
im Besitz befindlicher Dritter zu erzlelen.
Die Spurweite der Bahn soll mindestens 1 m
betragen.“) Für den Bau der Bahnlinie ist bei
gleichen Preisen deutsches Material zu verwenden.
Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß
*) Die Privatbahn der Viktoria-Pflanzungsgesellschaft
hat eine solche von 60 cm.
innerhalb einer Frist von drei Jahren vom Tage
der Erlangung der Rechtsfähigkeit seitens der Gesell-
schaft erfolgen.
Wissenschaftliche Lammlungen.
Der Direktor des botanischen Gartens in Victoria
in Kamerun, Dr. Preuß, hat der zoologischen Samm-
lung des Königlichen Museums für Naturkunde zu
Berlin eine von ihm zusammengebrachte größere
Sammlung zoologischer Gegenstände übersandt, und
zwar:
39 Säugethierfelle, 29 Säugethierschädel, 21 Säuge-
thiere in Alkohol, 71 Vogelbälge, 17 Reptilien und
Amphibien, 17 Schmetterlinge, 3 Arten Schmetter-
lingsraupen, 130 Käser, 7 Hymenopteren, 29 Hemi-
pteren, 1 Odonate, 54 Orthopteren, 4 Tausendfüßer,
12 Spinnenthiere, 1 Wurm, 1 Korallenstück.
Die Konservirung der Thiere war durchweg
recht gut.
Unter den Säugethieren sind 22 Arten vertreten,
darunter fünf verschiedene Affen. Besonders inter-
essant find mehrere alte Männchen des großen Flug-
hundes, ferner eine seltene zur Gattung Myonycteris
gehörige Art des Flederhundes und eine ganz junge
Hausratte. Die Vogelbälge enthielten neun Arten,
die bisher für Kamerun noch nicht nachgewiesen
waren, darunter drei, die das Museum noch nicht
besaß. Zwei Schlangen sind werthvoll. Die Schmetter-
linge enthielten vier Arten, welche neu für das
Museum sind, die Käfer einige bisher selten gefun-
dene, biologisch und ökonomisch wichtige Arten.
Deutsch-SZüdwestafrika.
Eisenbahn Swakopmund —Windhoek.
Nach dem Thätigkeitsbericht des Eisenbahnkommandos
über die Monate April, Mai und Juni 1902.
Vom 1. April bis 17. Juni d. Is. wurde das
Schienengleis von Kilometer 340 bis 382 vorgestreckt
und erreichte am 17. Juni 5 Uhr nachmittags die
Höhe des zukünftigen Stationsgebäudes in Windhoek.
Es konnte daher am 19. Juni zu der am 20. und
21. Juni geplanten landwirthschaftlichen Ausstellung
der erste Personenzug fahrplanmäßig in Windhoek
einlaufen. Dieses Ziel war nur zu erreichen gewesen
durch vorläufige Umgehung oder theilweisen Behelfs-
bau einer Anzahl von Brücken, deren Herstellung in
bleibender Bauart jedoch schon so weit vorbereitet
war, daß diese, ohne Betriebsstörungen nöthig zu
machen, in kurzer Zeit beendigt sein wird. Die Er-
öffnung des Betriebes bis Windhoek, die für den
Personen= und Güterverkehr am 1. Juli d. Is. er-
folgte, hat daher ein Vierteljahr früher stattgefunden,
als man bisher erwartet hatte. Der Betrieb funktio-
nirte seither im Allgemeinen gut; Betriebsstörungen
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