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Bei außergewöhnlichen Erscheinungen (Undichtigkeit des Kessels, Auftreten von Beulen, Erglühen
von Kesseltheilen) ist die Einwirkung des Feuers sofort aufzuheben und dem Kapitän Meldung
u machen.
¾ Ein Entleeren des Kessels darf erst erfolgen, wenn das Feuer entfernt und der Kessel genügend
abgekühlt ist. Einlassen von kaltem Wasser in den entleerten heißen Kessel ist verboten.
Während des Reinigens des Kessels darf im Innern desselben Petroleum oder ein anderes leicht
entzündliches Beleuchtungsmaterial nicht verwendet werden.
Auswärtiges Amt, Kolonial-Abtheilung.
J. V. Hellwig.
Termin-Kalender für die auf den Gonvernementsfahrzeugen auszuführenden Untersuchungen
und Arbeiten.
A. Für den Kapitän.
Täglich. Positions= und Fahrtlaternen reinigen und untersuchen.
Deck waschen.
Putzen von Messfingtheilen.
Wöchentlich. Sämmtliche Laternen, soweit nicht elektrisch, reinigen und untersuchen.
Geländer untersuchen.
Ruderapparat probiren.
Maschinentelegraphen probiren.
Monatlich. Ruderapparat nicht nur probiren, sondern untersuchen auf Risse und Sprünge (in den
Kettenschaken, in der Pinne, in den Zahnrädern, Leitrollen 2c.).
Beiboote zu Wasser lassen, vorher die Davits und Heißblöcke untersuchen.
Lüften und Reinigen aller Räume, auch der Kohlenbunker.
Bilgeräume ganz trocken legen (Bodenbretter aufnehmen und mit warmem Seifenwasser
reinigen; den Anstrich untersuchen).
Vierteljährlich. Ankervorrichtungen und Spills probiren (Anker fallen lassen).
Ankerketten abrosten und die Schaken auf Risse untersuchen.
Die verschließbaren Seitenluken untersuchen.
Schwimmgürtel und sonstige Rettungsvorrichtungen auf Tragfähigkeit untersuchen (8 kg).
Nautische Instrumente prüfen.
Untersuchung des ganzen Schiffskörpers, soweit das ohne Docken möglich ist.
Gesammtes Schiffsinventar auf Brauchbarkeit und Vollzähligkeit prüfen.
Inventarienverzeichniß fortführen.
Halbjährlich. Probiren von größeren Reservetheilen (Reserve-Ruderpinne aufsetzen).
Wenn irgend möglich, den Schiffsboden reinigen.
Jährlich. Wenn irgend möglich, docken bezw. aufschleppen.
Unterwasserschiff abrosten und neu streichen.
Schraube und Ruder untersuchen.
Anstrich über Wasser erneuern.
Alle 2 Jahre. Unter allen Umständen docken, bezw. aufschleppen, Unterwasserschiff abrosten und neu
streichen. Schraube und Ruder untersuchen.
Ankerketten auf Zug prüfen lassen.
Für sämmtliche beim Germanischen Lloyd klassifizirten Schiffe:
Bodenbesichtigung durch Agenten des Germanischen Lloyd.
Außerdem:
Für die beim Germanischen Lloyd unter 75 bis 70 A)/2 klassifizirten Schiffe:
Große Besichtigung durch Agenten des Germanischen Lloyd.
Alle 3 Jahre. Für die beim Germanischen Lloyd unter 85 bis 80 A/3 klassifizirten Schiffe:
Große Besichtigung durch Agenten des Germanischen Lloyd.
Alle 4 Jahre. Für die beim Germanischen Lloyd unter 100 bis 90 A4 klassifizirten Schiffe:
Große Besichtigung durch Agenten des Germanischen Lloyd.
Gelegentlich. Anstrich erneuern (nach Beschädigungen), besonders in der Wasserlinie.
Untersuchung des Schiffsbodens (Taucher), der Schraube und des Ruders nach Unfällen.
Innenräume lüften und reinigen.
Ungeziefer vertilgen.
Nach Havarien für die beim Germanischen Lloyd klassifizirten Schiffe:
Besichtigung des Schiffes durch Agenten des Germanischen Lloyd (weil nach einer Havarie
das Schiff die Klasse verliert).