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einer Vereinigung von Flußanliegern. Die Benutzungs-
rechte sind nach der Benutzungszeit bemessen und als
Wasserrechte in die Grundbücher eingetragen. In
außerordentlich zahlreichen Fällen giebt aber die
Auslegung dieser Rechte zu erbitterten Streitigleiten
Anlaß. Die Reinhaltung der Wasserläuse geschieht
durch die Eigentümer gemeinsam, und zwar hat jeder
eine der ihm zustehenden Benutzungszeit entsprechende
Anzahl Arbeiter zu diesem Zwecke zu stellen. Eine
behördliche Kontrolle und zwangsweise Anhaltung
der Eigentümer seitens der Regierung findet nicht
statt. Die von den Farmern gegenseitig ausgeübte
Uberwachung sowie das Interesse der Beteiligten
erweist sich als hinreichend, um den Betrieb ohne
Störung aufrecht zu erhalten.
Die Ausnutzung des Wassers auf der einzelnen
Farm findet in der Weise statt, daß von der Haupt-
rinne eine Nebenrinne zu den zu bewässernden Feldern
geöffnet wird. Die völlige Uberrieselung der Felder
wird dadurch zustande gebracht, daß eine Anzahl
Arbeiter mit Hacke und Schaufel dem Wasser überall
den Weg öffnen und es so über die ganze Bewässe-
rungsfläche leiten, so daß diese völlig unter Wasser
gesetzt wird. Die in anderen Ländern angewandte
Methode, daß das Wasser durch ein Netz von festen
kleinen Rinnen läuft und von den dazwischen liegen-
den Bodenstrecken von selbst aufgesaugt wird, ist hier
nicht angenommen.
Diese Art der Wasserleitung macht die ständige
Arbeit einer Anzahl Leute während der ganzen Be-
wässerungszeit nötig. Da die dem Berechtigten für
die Wasserentnahme zubemessenen Stunden sich je
nach Lage des Falles auch auf die Nacht ausdehnen
und auf das Möglichste ausgenützt werden müssen,
ist öfters Nachtarbeit erforderlich. Manche Farmer
haben daher kleine Dämme aus Erdwerk errichtet,
in welchen das während der Nachtstunden einströmende
Wasser aufgefangen wird, um erst bei Tage auf das
Feld geleitet zu werden.
Die Opfer an Zeit und Geld, welche die Anlage
und Benutzung eines Wasserkanals und der Dämme
mit sich bringen, werden reichlich ausgewogen durch
die Wertsteigerung, welche die bewässerten Ländereien
erfahren. Der Morgen unbewässerten Landes kostet
durchschnittlich 1 bis 1½ K, während für den Morgen
bewässerten Landes von 50 K aufwärts bis zu 300 Mf,
in einzelnen Fällen bis zu 500 2 gezahlt wird.
Der fruchtbare Boden des Distriktes findet sich
in den Flußtälern. Er besteht aus der Fluß-
anschwemmung von Jahrhunderten, die bisher völlig
unausgenutzt geblieben ist. Diese Alluvialschicht ist
durchschnittlich mehrere Fuß, an manchen Stellen
20 Fuß tief und ist, wenn bewässert, von nahezu
unerschöpflicher Fruchtbarkeit. Wie sehr die Erträg-
nisse des Bodens trotz des nicht unbedeutenden Regen-
falles von 8 bis 10 Zoll durch die künstliche Be-
wässerung erhöht werden, wird einem besonders
dadurch vor Augen geführt, daß das auf der nicht
bewässerten Seite eines Wasserkanals liegende Feld
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unmittelbar daneben nur die gewöhnliche Karroo-
vegetation hervorbringt, während auf der anderen,
bewässerten Seite jede Art Feldfrucht gedeiht.
Das Hauptprodukt des Distriktes ist Luzerne, die
beinahe auf allem guten bewässerten Lande gepflanzt
und zur Straußenfütterung verwandt wird. Daneben
produziert der Distrikt eine ziemliche Quantität Tabak,
die Qualität desselben ist allerdings nur mittel, er
wird zu gewöhnlichem Pseifen-, Kau= und Schnupf-
tabak verwendet, ist schwer, grobfaserig und brennt
schlecht. Um dem Mangel an Salpeter abzuhelfen,
werden die getrockneten Tabakblätter vor der Ver-
arbeitung mit einer Lauge aus dem sogenannten Asch-
busche getränkt. Die besseren Sorten sollen in letzter
Zeit häufig als Transvaaltabak verkauft worden
sein. Obwohl die Tabakproduktion rentabel ist, da
bei Durchschnittsproduktionskosten von 2½ d pro
Pfund ein Verkaufspreis von 4 bis 6 d erzielt wird,
hat sich die Anbaufläche für Tabak nicht wesentlich
vergrößert, da der Gewinn mit Straußenzucht weniger
Arbeit erfordert und sicherer ist.
Die Produktion von Früchten ist bisher nur in
geringem Maße betrieben worden.
Die früheren, wenn auch nur für den eigenen
Konsum häufig gepflanzten Orangenbäume hatten in
den letzten Jahren beinahe gänzlich aufgehört, da ein
aufgetretener Schädling, der Scale, die Kulturen
vernichtet hat und eine Methode der Vertreibung
oder Unschädlichmachung dieses Insektes nicht bestand.
In letzter Zeit ist jedoch als wirksames Mittel die
Räucherung der Bäume mit Dämpsfen aus Cyanide,
Pottasche und Schwefel angewandt worden. Die
Räucherung wird in der Weise bewerkstelligt, daß
über den Baum ein Zelt errichtet wird, das den
erzeugten Dampf festhält. Die Räucherung eines
großen Baumes kostet von 7 bis 10 sh, eines
kleineren 1 sh 9 d bis 2sh 6d, wird aber auch von den
Farmern selbst vorgenommen, wobei sich die Kosten etwa
um die Hälfte vermindern. Ein einjähriger Orangen-
baum kostet aus der Baumschule zur Zeit 3sh 6d bis
10 Sh 6 d, er ist imstande, nach drei bis vier Jahren
Früchte zu tragen, die am Baum durchschnittlich zu 4 sh
pro 100 Stück verkauft werden. Ein Hinderungs-
grund für das Aufblühen dieses Produktionszweiges
ist der Mangel einer Bahnverbindung. Die nächste
Bahnstation ist 60 Meilen entsernt. Der Transport
dahin kostet pro 100 Pfund 6 sh und dauert
für große Transporte vier bis fünf Tage. Dazu
kommt der Umstand, daß die Orangen, um nicht der
Gefahr des Verderbens ausgesetzt zu sein, vor der
vollen Reife gepflückt werden müssen, was ihnen an
Qualität Abbruch tut. Einzelne Arten, besonders die
sogenannte Kaporange, welche außerordentlich große
und schöne Früchte mit loser Schale hat, wird als
wenig geeignet zum Versand betrachtet, da sie zu
rasch zusammenfällt. Am meisten wird die sogenannte
Mediterraneanorange bevorzugt, welche eine etwas
dünnere, fest an das Fruchtfleisch angewachsene Schale
hat und sich längere Zeit hält. Im allgemeinen ist