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Stabsarzt Vagedes, der zur Malariaforschung
nach dem Schutzgebiet entsandt worden war, hat
seine Arbeiten beendet. Die erzielten Erfolge, ins-
besondere in Franzfontein, waren durchaus zufrieden-
stellend. An letzgenanntem Orte gelang es dem ge-
nannten Arzte, die Malariaerkrankungsziffer von
70 Prozent auf 7 Prozent herabzubringen.
Unter dem 31. Januar d. Is. hat der Herr
Reichskanzler eine neue Zollordnung für das deutsch-
südwestafrikanische Schutzgebiet erlassen. Der der
Verordnung beigegebene Tarif sieht auf Wunsch der
Interessenten eine erhebliche Verminderung des Aus-
fuhrzolles auf Guano unter Zugrundelegung des
Ammoniakgehalts vor. Dem hierdurch zu erwartenden
Einnahmeausfalle gegenüber sind die Einfuhrzölle
verschiedener Artikel, insbesondere für alkoholhaltige
Getränke, erhöht worden. Zu der Zollordnung hat
der Kaiserliche Gouverneur auf Grund der ihm in
der Verordnung erteilten Ermächtigung unter dem
10. April d. Is. Ausführungsbestimmungen und eine
Niederlageverordnung erlassen. Die Verordnungen
werden am 1. Juli d. Is. in Kraft treten. Die im
vorstehenden genannten Vorschriften sind als Beilage
zu Nr. 10 des amtlichen Kolonialblatts (15. Mai
d. Is.) zum Abdrucke gelangt.
Deutsch-Ostafrika.
Das Schutzgebiet ist im letzten Jahre von kriege-
rischen Verwickelungen verschont geblieben. Kleinere
Unbotmäßigkeiten, insbesondere in den Bezirken
Mpapua und Kilimatinde, konnten ohne Schwierig-
keit unterdrückt werden.
Die deutsch-englische Kommission zur Regulierung
der Grenzen westlich und östlich des Viktoria-Nyanza,
der neuerdings mit Zustimmung der Beteiligten ein
Kommissar des Kongostaates beigetreten ist, setzt ihre
Arbeiten zurzeit noch fort.
In der inneren Entwickelung des Schutzgebiets
können Fortschritte von Bedeutung vor weiterem
Ausbau der gänzlich ungenügenden Verkehrsmittel
nicht erwartet werden.
Der Weiterbau der Usambarabahn bis Mombo
ird nach der nunmehr erfolgten Bewilligung der
ersten Baurate von 750 000 Mark so schnell wie
möglich gefördert werden. Es ist in Aussicht ge-
nommen, die Ausführung der Bauarbeiten der Firma
Lenz und Co. zu übertragen, die auf Grund einer
vorläufigen Vereinbarung bereits einen erfahrenen
Ingenieur in das Schutzgebiet entsandt hat. Der
Tarif der Usambarabahn hat eine vollständige Um-
gestaltung im Sinne einer bedeutenden Ermäßigung
aller Frachtsätze erfahren. Eine billige Beförderung
aller Erzeugnisse der Land= und Forstwirtschaft aus
dem Innern nach der Küste hat dabei besondere
Berücksichtigung gefunden.
Die Kaffeeplantagen in Usambara haben nach
wie vor mit Schwierigkeiten zu kämpfen, wenn auch
einzelne befriedigende Ergebnisse die Hoffnung er-
wecken, daß wenigstens für einen Teil der Planta-
gen der Zeitpunkt einer befriedigenden Rentabilität
nahe gerückt ist. Die biologisch-landwirtschaftliche
Station Amani hat ihre Tätigkeit im Plantagenge-
biete eröffnet. Für das Institut ist der Chemiker
Dr. Schellmann und der Entomologe Prof. Dr.
Voßeler gewonnen worden. Die Sisalpflanzungen
haben eine weitere Ausdehnung erfahren. Auch
Baumwollproben aus Deutsch-Ostafrika haben sowohl
in Deutschland wie in England eine recht gute Be-
urteilung gefunden. Versuche mit dem Anbau von
Baumwolle in größerem Maßstabe werden aber erst
beginnen, wenn der mit Unterstützung der Wohl-
fahrtslotterie, des Gouvernements und verschiedener
Privatfirmen vom kolonialwirtschaftlichen Komitee
nach Amerika entsandte Sachverständige seine Tätig-
keit im Schutzgebiet aufgenommen hat. Die Arbeiter-
verhältnisse in den Plantagengebieten können zur-
zeit als günstig bezeichnet werden, nachdem es dem
Bezirksamt Tanga gelungen ist, eine größere Anzahl
der sehr brauchbaren Wanyamwesileute an der Usam-
barabahn anzusiedeln. Arbeiten zur Gewinnung von
Mineralien, insbesondere von Gold, sind an ver-
schiedenen Orten des Schutzgebiets im Gange, ohne
daß über die erzielten Ergebnisse bisher ein ab-
schließendes Urteil gefällt werden könnte. Behufs
Gewinnung von Gold in Seegebieten und schiffbaren
Flüssen sind 2 Konzessionen erteilt, deren Wortlaut
im Kolonialblatt und Reichsanzeiger veröffentlicht ist.
Der Inhaber der einen Konzession, Kaufmann
E. v. Mandelsloh aus Durban, hat bereits eine Ex-
pedition in sein am Viktoria-Nyanza belegenes Kon-
zessionsgebiet entsandt.
Das Schwimmdock im Hafen von Dar-es-Sa-
läm ist dem Betriebe übergeben worden. Die Schiff-
fahrt an der Ostküste hat bereits von dieser neuen
Elnrichtung verschiedentlich Gebrauch gemacht.
Zwischen dem Reichskanzler und der Deutsch-
Ostafrikanischen Gesellschaft ist am 15. November 1902
ein Vertrag abgeschlossen worden, in welchem die
Gesellschaft auf den größten Teil der ihr im Ver-
trage vom 20. November 1890 vorbehaltenen Rechte,
insbesondere auf das Münzrecht, das Recht zur Er-
richtung einer Bank mit dem Privilegium der Noten-
ausgabe und auf das Landokkupationsrecht, Verzicht
leistet (uvgl. Beilage III zum Etat für das ostafri-
kanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1903).
Die Malariaexpedition des Stabsarztes Ollwig
hatte bisher günstige Ergebnisse aufzuweisen. Der
genannte Arzt berichtet, daß im Sommer 1901/1902
als Folgewirkung der angeordneten Maßnahmen
unter den Europäern in Dar-es-Saläm um ½ weniger
Malariaerkrankungen vorgekommen sind als in den
vorhergehenden Jahren.
Um den Schwierigkeiten und Kosten, die mit
der Verwendung weißer Kanzlisten verbunden sind,
zu begegnen, ist neuerdings der Versuch gemacht
worden, zur Besorgung des Schreibwerks Einge-
borene zu verwenden. Zu diesem Zweck ist vom
Gouvernement mit der Ausbildung von zunächst