Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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South West Africa Company, Limited. 
In dem Bericht der Direktoren dieser Gesellschaft, 
welcher der am 23. Juni stattgehabten General- 
versammlung vorgelegt wurde, heißt es nach der 
„Finanzchronik“: 
Es ist den Aktionären bekannt, daß unsere Ge- 
sellschaft der Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft 
im Jahre 1900 eine Option über die Abbaurechte 
von tausend Quadratmeilen Land, einschließlich der 
Otavi= und Tsumebminen, der Befugnis, Eisenbahnen 
zu bauen und gewisse dazugehörige Rechte zu er- 
werben, eingeräumt hat. Um die Ausbeutung der 
Tsumeb= und anderer Minen zu ermöglichen, muß 
eine Bahnverbindung zwischen diesem Distrikt und 
der Küste hergestellt werden. Die Direktoren sind 
zu der Entscheidung gelangt, die Bahnverbindung 
mit Port Alexandre vorläufig auf sich beruhen zu 
lassen, wogegen sie die Erbauung einer schmalspurigen 
Linie von Tsumeb nach Swakopmund, dem haupt- 
sächlichsten Hafen in Deutsch-Südwestafrika, gebilligt 
haben. Die Länge dieser Strecke beträgt ungefähr 
355 (engl.) Meilen; die Baukosten, einschließlich des 
rollenden Materials und der für die Ausstattung der 
Tsumebmine erforderlichen Summen, werden auf 
800 000 bis 900 000 K veranschlagt. 
Der neue Plan wurde endgültig am 12. Mai 1903 
in Berlin vereinbart. Das Kapital der Otbavi- 
Gesellschaft wurde am 29. Mai 1903 von 1 000 000 
Mk. (50 000 4) auf 20 000 000 Mk. (1000 000 4) 
erhöht, und zwar durch die Emission von 190 000 
neuen Aktien zu je 100 Mark (5 0). Die South 
West Africa Company hat zu ihrem gegenwärtigen 
Besitz von 500 Aktien — 2000 K8— noch weitere 
79 500 Aktien — 397 500 2 erworben. Der Rest 
der 110 500 Aktien = 552 500 2 wurde in Eng- 
land und Deutschland von Finanzgruppen gezeichnet, 
und 25 péCt. sind bereits eingezahlt worden. 
Die gegenwärtigen Kassabestände der South West 
Africa Company belaufen sich auf ungefähr 225000 4. 
Um die verfügbaren Barbestände zu vermehren und 
der Gesellschaft zu ermöglichen, die 79 500 Shares 
zu bezahlen und noch eine genügende Summe zurück- 
zubehalten, haben die Direktoren beschlossen, den 
Aktionären 200 000 Shares des Reservekapitals der 
Gesellschaft zum Nennwert anzubieten (dieses Angebot 
wird demnächst stattfinden). Nach den Schätzungen 
des Herrn Christopher James sollte die Otavi-Ge- 
sellschaft nach der Erbauung der Eisenbahn und der 
Ausrüstung der Tsumebmine einen Nettogewinn von 
1 800 000 K aus den Erzen über der 160 Fußstrecke, 
die gegenwärtig in Sicht und zur Förderung bereit 
sind, erzielen können. Die Erze in den unteren 
Strecken, die weniger reichhaltigen Erze und auch 
die anderen Lager, wie die Great and Little Otavi, 
Guchab 2c., die sich, obgleich in der Tiefe noch un- 
erprobt, bei einer gemeinsamen Bearbeitung der 
Tsumeb doch als wertvoll erwiesen haben, sind hierbei 
nicht in Betracht gezogen worden. Die South West 
  
  
Africa Company besitzt 80 000 von den auf je 
100 Mk. laufenden 200 000 Stammaktien und 
140 000 von den 200 000 Genußscheinen der Otavi- 
Gesellschaft. Die Statuten der Otavi-Gesellschaft 
bestimmen, daß von den Gewinnen zuerst eine Summe 
von nicht weniger als 5 pCt. und nicht mehr als 
15 péCt, der Reserve beigefügt wird, worauf eine 
Dividende von 5 pCt. auf das bis dahin für die 
Stammaktien eingezahlte Kapital zur Ausschüttung 
gelangt. Nach Abzug eines 10 prozentigen Bonus 
für die Direktoren wird der Restbetrag gleichmäßig 
auf die Stammaktien und Genußscheine als Dividende 
verteilt. Nach Verteilung der 5 prozentigen Dividende 
auf die gewöhnlichen Shares ist die Gesellschaft 
daher an der Otavi-Gesellschaft mit 55 péCt. der ver- 
teilbaren Gewinne interessiert. 
Die Damara= und Namaqua-Trading-Company, 
an der die South West Africa Company stark in- 
teressiert ist, setzt ihre Tätigkeit mit mäßigem Nutzen 
im Schutzgebiete fort. Als eine Folge der Ausdeh- 
nung des Geschäfts der Trading-Gesellschaft ist das 
Kapital derselben um 80 000 Mk. (4000 0D) erhöht 
worden, wozu die South West Africa Company 
60 000 Mk. (3000 5) beisteuerte. 
Die Generalversammlung genehmigte den Bericht 
der Direktoren und das Gewinn= und Verlustkonto, 
wählte die vom Amte zurücktretenden Direktoren 
Dr. J. Scharlach, J. B. Schröder und C. Wich- 
mann wieder und beschloß ein Dankesvotum an den 
Vorsitzenden und die Direktoren, deren Arbeit die 
Gesellschaft in ihre heutige günstige Lage gebracht habe. 
————..—. 
Samva. 
Die Lelbstverwaltung der Samoaner. 
Verordnung des Gouverneurs, betreffend 
die Einteilung Samoas in Distrikte. 
Einziger Paragraph. 
Unter Bezugnahme auf § 2 der Verordnung vom 
14. August 1900 (Gouvernements-Blatt Band III, 
Seite 18)7) bestimme ich, daß die Ortschaft Falea- 
lupo auf Savaii aus dem Distrikt Vaisigano aus- 
scheidet und einen Unterdistrikt (ohne Taitai Itu) 
bildet. Die Beamten von Vaisigano haben sich jeder 
Einmischung in die Verwaltung der genannten Ort- 
schaft zu enthalten. 
Apia, den 30. April 1903. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Solf. 
*) Siehe auch Deutsches Kolonialblatt 1900, S. 798.
	        
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