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South West Africa Company, Limited.
In dem Bericht der Direktoren dieser Gesellschaft,
welcher der am 23. Juni stattgehabten General-
versammlung vorgelegt wurde, heißt es nach der
„Finanzchronik“:
Es ist den Aktionären bekannt, daß unsere Ge-
sellschaft der Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft
im Jahre 1900 eine Option über die Abbaurechte
von tausend Quadratmeilen Land, einschließlich der
Otavi= und Tsumebminen, der Befugnis, Eisenbahnen
zu bauen und gewisse dazugehörige Rechte zu er-
werben, eingeräumt hat. Um die Ausbeutung der
Tsumeb= und anderer Minen zu ermöglichen, muß
eine Bahnverbindung zwischen diesem Distrikt und
der Küste hergestellt werden. Die Direktoren sind
zu der Entscheidung gelangt, die Bahnverbindung
mit Port Alexandre vorläufig auf sich beruhen zu
lassen, wogegen sie die Erbauung einer schmalspurigen
Linie von Tsumeb nach Swakopmund, dem haupt-
sächlichsten Hafen in Deutsch-Südwestafrika, gebilligt
haben. Die Länge dieser Strecke beträgt ungefähr
355 (engl.) Meilen; die Baukosten, einschließlich des
rollenden Materials und der für die Ausstattung der
Tsumebmine erforderlichen Summen, werden auf
800 000 bis 900 000 K veranschlagt.
Der neue Plan wurde endgültig am 12. Mai 1903
in Berlin vereinbart. Das Kapital der Otbavi-
Gesellschaft wurde am 29. Mai 1903 von 1 000 000
Mk. (50 000 4) auf 20 000 000 Mk. (1000 000 4)
erhöht, und zwar durch die Emission von 190 000
neuen Aktien zu je 100 Mark (5 0). Die South
West Africa Company hat zu ihrem gegenwärtigen
Besitz von 500 Aktien — 2000 K8— noch weitere
79 500 Aktien — 397 500 2 erworben. Der Rest
der 110 500 Aktien = 552 500 2 wurde in Eng-
land und Deutschland von Finanzgruppen gezeichnet,
und 25 péCt. sind bereits eingezahlt worden.
Die gegenwärtigen Kassabestände der South West
Africa Company belaufen sich auf ungefähr 225000 4.
Um die verfügbaren Barbestände zu vermehren und
der Gesellschaft zu ermöglichen, die 79 500 Shares
zu bezahlen und noch eine genügende Summe zurück-
zubehalten, haben die Direktoren beschlossen, den
Aktionären 200 000 Shares des Reservekapitals der
Gesellschaft zum Nennwert anzubieten (dieses Angebot
wird demnächst stattfinden). Nach den Schätzungen
des Herrn Christopher James sollte die Otavi-Ge-
sellschaft nach der Erbauung der Eisenbahn und der
Ausrüstung der Tsumebmine einen Nettogewinn von
1 800 000 K aus den Erzen über der 160 Fußstrecke,
die gegenwärtig in Sicht und zur Förderung bereit
sind, erzielen können. Die Erze in den unteren
Strecken, die weniger reichhaltigen Erze und auch
die anderen Lager, wie die Great and Little Otavi,
Guchab 2c., die sich, obgleich in der Tiefe noch un-
erprobt, bei einer gemeinsamen Bearbeitung der
Tsumeb doch als wertvoll erwiesen haben, sind hierbei
nicht in Betracht gezogen worden. Die South West
Africa Company besitzt 80 000 von den auf je
100 Mk. laufenden 200 000 Stammaktien und
140 000 von den 200 000 Genußscheinen der Otavi-
Gesellschaft. Die Statuten der Otavi-Gesellschaft
bestimmen, daß von den Gewinnen zuerst eine Summe
von nicht weniger als 5 pCt. und nicht mehr als
15 péCt, der Reserve beigefügt wird, worauf eine
Dividende von 5 pCt. auf das bis dahin für die
Stammaktien eingezahlte Kapital zur Ausschüttung
gelangt. Nach Abzug eines 10 prozentigen Bonus
für die Direktoren wird der Restbetrag gleichmäßig
auf die Stammaktien und Genußscheine als Dividende
verteilt. Nach Verteilung der 5 prozentigen Dividende
auf die gewöhnlichen Shares ist die Gesellschaft
daher an der Otavi-Gesellschaft mit 55 péCt. der ver-
teilbaren Gewinne interessiert.
Die Damara= und Namaqua-Trading-Company,
an der die South West Africa Company stark in-
teressiert ist, setzt ihre Tätigkeit mit mäßigem Nutzen
im Schutzgebiete fort. Als eine Folge der Ausdeh-
nung des Geschäfts der Trading-Gesellschaft ist das
Kapital derselben um 80 000 Mk. (4000 0D) erhöht
worden, wozu die South West Africa Company
60 000 Mk. (3000 5) beisteuerte.
Die Generalversammlung genehmigte den Bericht
der Direktoren und das Gewinn= und Verlustkonto,
wählte die vom Amte zurücktretenden Direktoren
Dr. J. Scharlach, J. B. Schröder und C. Wich-
mann wieder und beschloß ein Dankesvotum an den
Vorsitzenden und die Direktoren, deren Arbeit die
Gesellschaft in ihre heutige günstige Lage gebracht habe.
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Samva.
Die Lelbstverwaltung der Samoaner.
Verordnung des Gouverneurs, betreffend
die Einteilung Samoas in Distrikte.
Einziger Paragraph.
Unter Bezugnahme auf § 2 der Verordnung vom
14. August 1900 (Gouvernements-Blatt Band III,
Seite 18)7) bestimme ich, daß die Ortschaft Falea-
lupo auf Savaii aus dem Distrikt Vaisigano aus-
scheidet und einen Unterdistrikt (ohne Taitai Itu)
bildet. Die Beamten von Vaisigano haben sich jeder
Einmischung in die Verwaltung der genannten Ort-
schaft zu enthalten.
Apia, den 30. April 1903.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Solf.
*) Siehe auch Deutsches Kolonialblatt 1900, S. 798.