Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Zucht untauglicher Tiere wird regierungsseitig nach 
Möglichkelt geachtet. Am besten wird in dieser Hin- 
sicht in Zuchtgenossenschaften gewirkt werden können, 
innerhalb welcher einer Zuchtzersplitterung durch Ver- 
wendung andersrassiger Tiere vorgebeugt werden 
kann. Die Art der zur Zuchtverbesserung Verwen- 
dung findenden Tiere ist von den Erfahrungen und 
Wünschen der Viehzüchter abhängig.) 
In Ansehung der Angora= und Wollschafzucht 
werden die erforderlichen Herdebücher von den 
Regierungstierärzten geführt. Diese wirken dahin, 
daß die geelgneten Rammwechsel zwecks Vermeidung 
der Inzucht zur gegebenen Zelt vorgenommen 
werden. 
Der Verallgemeinerung dieser Voll= und Halb- 
blutzuchten wird entsprechend den örtlichen Verhält- 
nissen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im 
übrigen dürfen von diesen Tierarten regierungsseitig 
nur Vollblut-Vatertiere zum Verkauf oder zur zeit- 
weiligen Abgabe gelangen.") 
Rassereine Rmder sowie die nicht vergebenen 
Halbblutstiere der Gouvernementsbestände werden 
tunlichst auf den Plätzen der Veterinär-Institute 
untergebracht oder, wo dies infolge allzugroßer Ent- 
fernungen oder wegen Mangel eines Instituts mit 
Schwierigkeiten verbunden ist, auf einem Regierungs- 
posten. Den rassereinen Stieren können von den 
Viehzüchtern geeignete Kühe gegen Entrichtung eines 
Sprunggeldes von 3 Mk. pro Rind auf die Dauer 
von 14 Tagen zum Bespringen zugeführt werden; 
Garantien für den Erfolg werden jedoch regierungs- 
seitig nicht geletstet. Mit der Unterbringung der 
rassereinen Rinder auf den Veterinär-Instituten ist 
die Möglichkeit der ständigen Gesundheitskontrolle 
dieser wertvollen Tiere und des schnellen sachmänni- 
schen Eingrelfens behufs Vermeidens von Verlusten 
gegeben. 
Das Vorstehende hat auch für die Angora= und 
Wollschaframme Gültigkelt, nur mit dem Unter- 
schiede, daß Muttertiere nicht auf den Regierungs- 
platz verbracht werden dürfen, sondern die Ramme 
durch Kauf oder Miete für die auf den Farmen 
stehenden Herden zu erwerben sind. Im Mietfalle 
geht der Ramme nach Verlauf der Vertragszeit zur 
Regierungsstammherde zurück. 
*) Zur Zeil ist auf Gamams bei Windhuk eine Simmen- 
taler Halbblutzucht im Gange und wird im nächsten Jahre 
eine Pinzgauer Halbblutzucht sowie eine beschränkte Simmen- 
taler Reinzucht beabsichtigt. Die Produkte dieser Zuchten 
sollen entsprechend den vorstehenden Bestimmungen zur 
Verteilung oder zum Verkauf gelangen. 
*#) Auf Gamams bei Winohnk und in Kranzplatz bei Gibeon 
sind zur Zeit Angorareinzuchten unter Aussicht der Sach- 
verständigen im Betrieb und werden von hier aus die 
andern uchtgebiete mit Rammen, je nach Bedarf, ver- 
sehen und die nötigen Wechsel ermöglicht werden. Sowie 
die Wollschaßzucht in allgemeine Aufnahme gelangt sein 
wird, ist die Schaffung eines gleichen Betriebes Srabsiohsg 
Die aus diesen Vollblutstammherden erzielten weiblichen Tiere 
werden den bestehenden Bestimmungen gemäß vergeben 
oder verkauft. 
  
  
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Deutsch-Neu-Guinea. 
Sprachgeblete in Deutsch-Mikvonesien und polonesüen. 
Bezirksamtmann Senfft berichtet aus Jap über 
die Verbreltung der in Deutsch-Mikronesien und 
Polynesien gesprochenen zehn Sprachen folgendes: 
Die Frage, ob die verschledenen Sprachen, in 
erster Linie die der Bewohner der Karolinen= und 
Marshall-Inseln, die zahlrelche Worte gemeinsam 
haben, ursprünglich eine einzige war, ist als eine 
bisher ungelöste Aufgabe streng lingutstischer Natur 
außer Betracht gelassen. Unter Sprache im Sinne der 
beigefügten Karte soll lediglich das für den Verkehr 
nötige Verständigungsmittel gemeint sein oder, schlicht 
ausgedrückt, die Bewohner der durch einen Ring 
eingeschlossenen Inseln verstehen sich untereinander. 
In den Marianen haben die aus den Zentral- 
Karolinen übergesiedelten Insulaner ihre Sprache 
belbehalten, so daß dort diese neben der Chamorro= 
sprache herrscht. 
Auf Nukuoro benutzen die Bewohner unter sich 
die altsamoanische Sprache, höchstwahrscheinlich sind 
Samoaner dorthin verschlagen worden, dem Ver- 
nehmen nach soll diese Vermutung durch die Tra- 
dition der Nukuorer bestätigt werden. 
Keue topographische Arbeiten. 
Seit dem 1. November 1903 (Schluß des Be- 
richtsjahres 1902/08 der Denkschrift über die Ver- 
wendung des Afeikasonds) sind bei der Kolonial= 
Abteilung des Auswärtigen Amts folgende neue 
topographische Arbeiten eingegangen: 
Deutsch-Neu-Guinea: 
P. Behrendt: 1. Karte von Mittel-Neu-Mecklen- 
burg, 1: 100 000.7) 
2. Skizze der Nordost-Ecke der Insel Lir (Lihir).) 
Kapitän Griffith: 1. Skizze der Nordseite der 
Admiralltäts-Insel. 
2. Skizze der Admtralitäts = Jusel und der sich 
östlich an dieselbe anschließenden Inseln. 
Landmesser van der Laan: 1. Karte der Gogol= 
Nuru-Ebene, 1:25 000. 
2. Karte der Astrolabe-Ebene, 1: 26 000. 
Landmesser Wernicke: 1. Itinerar der Durchquerung 
des westlichen Teiles der Insel Neu-Pommern 
von Matanalaua nach Matebaung. Eine lber- 
sichtskarte in 1: 100 000, eine Spezlalkarte 
in 1: 10 000 (2 Blatt).“) 
Itinerar der Durchquerung der Gazelle-Halb- 
insel von Toriu nach Mandres. Eine Uber- 
sichtskarte in 1: 100 000, eine Spezialkarte 
in 1:8000 (15 Blatt).?) 
ip° 
) Ist in den „Mitteilungen aus den deutschen Schutz- 
gebieten“ 1904 auf Karte 4 veröffentlicht worden. .
	        
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