Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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10 Prozent erhöshte, für Salz (bisher zollfrei) sowie für Zucker, Petroleum und Brennöl (bisher 
allgemeiner Wertzoll) spezifische Zölle einführte sowie den spezifischen Zoll auf Feuerwaffen hinaufsetzte. 
In Ergänzung dieser Verordnung wurden durch eine weitere Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs 
vom 4. November 1904 die Spirituosenzölle beträchtlich erhöht, nachdem zuvor ein grundsätzliches Ein- 
verständnis mit England und Frankreich über eine gleichmäßige Erhöhung in den Togo benachbarten 
Gebieten jener Staaten (Goldküste östlich von Volta und Dahomey) erzielt war. Die neuen Spirituosen= 
zölle betragen 64 Pfennig für das Liter unversetzter Spirituosen von 50 Prozent Alkoholgehalt nach 
Tralles, für jedes Prozent Alkoholgehalt mehr oder weniger um 1,3 Pennig steigend bzw. fallend. 
Die ZJollerhöhungen sind im Einverständnis mit den Interessenten vorgenommen worden, um die Ver- 
zinsung und Tilgung des für den Bau der Eisenbahn Lome-Palime erforderlichen Kapitals sicher- 
zustellen. 
Die Jolleinnahmen des Schutzgebiets haben im Rechnungsjahre 1904 eine wesentliche Steige- 
rung erfahren. 
Die von der Deutsch-Westafrikanischen Handelsgesellschaft in Verbindung mit der Dresdner 
Bank mit einem Kapital von 1 Million Mark gegründete Deutsch-Westafrikanische Bank steht im Begriff, 
in Togo Iweigniederlassungen zu errichten. 
Die Baumwollproduktion hat zugenommen; die jetzt eingehende Ernte wird auf 500 000 Pfund 
geschätzt. Die Deutsche Togogesellschaft hat in Palime, dem zukünftigen Endpunkt der im Bau be- 
findlichen Inlandsbahn, eine Gin-Anlage mit Kraftbetrieb eingerichtet. 
Mit der Anlage von Grundbüchern ist begonnen worden. Es ist eine Verordnung erlassen 
worden, nach welcher die Ubertragung von Rechten an Grundstücken Eingeborener an Fremde nur noch 
mit Genehmigung des Gouverneurs zulässig ist. 
Eine Kommission, bestehend aus einem Regierungsvertreter, einem Vertreter der Deutschen Togo- 
gesellschaft und einem Missionar, ist zusammengetreten, um zu untersuchen, ob in den Gebieten, in 
welchen die Deutsche Togogesellschaft Ländereien besitzt, den Eingeborenen genügend Land für ihren 
Lebensunterhalt verblieben ist. Die Kommission hat hinsichtlich der Ländereien der Togogesellschaft am 
Agu einen befriedigenden Ausgleich herbeigeführt. 
In der Sprachenfrage ist im Einvernehmen mit den Missionen eine Verordnung ergangen, 
welche untersagt, daß in den Schulen des Schutzgebiets neben der Landessprache eine andere lebende 
Sprache gelehrt werde als die deutsche. * 
Die Küstenbahn Lome-Anecho ist vollendet und teilweise in Betrieb gesetzt worden. Dieselbe 
wird voraussichtlich im Juli d. J. im vollem Umfange dem Verkehr übergeben werden. 
Der Bau der Inlandsbahn Lome-Palime ist im Herbst 1904 begonnen worden; die erste 
28 km lange Strecke Lome-Noepe ist vollendet und wird, soweit es der Baubetrieb zuläßt, demnächst 
dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. Die Fertigstellung der ganzen Linie ist nach dem Bau- 
programm in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres zu erwarten. 
Der Weg Lome-Atakpame ist fahrbar gemacht worden. Die im Zuge dieser Straße liegende 
Siobrücke ist fertiggestellt, die Hahobrücke in Angriff genommen worden. 
In Anecho war die Sterblichkeit unter den Europäern in letzter Zeit wesentlich höher als in 
normalen Jahren. Ende Januar und anfangs Februar sind dort fünf Fälle von Gelbfieber vor- 
gekommen; vier der Erkrankten sind gestorben. Es wird angenommen, daß der Krankheitskeim aus 
dem benachbarten Dahomey eingeschleppt worden ist. Eine weitere Ausbreitung hat die Krankheit 
nicht gefunden. Die zeitweise über den Bezirk verhängte Quarantäne konnte anfangs Mai d. J. wieder 
aufgehoben werden. 
In einigen Dörfern im Hinterlande von Lome war Anfang des vergangenen Jahres ein epi- 
demisches Auftreten von Schlafkrankheit festgestellt worden. Nach Isolierung der Erkrankten, welche 
sämtlich im Laufe des Jahres gestorben sind, wurden bis jetzt neue Fälle nicht mehr gemeldet.
	        
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