Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Graf v. Stillfrled u. Rattonitz, Hauptmann und Kompagniechef, wird im Anschluß an den ihm durch 
Ordre vom 18. Mal d. Is. bis zum 24. August d. Is. gewährten Nachurlaub ein weiterer drei- 
monatiger Nachurlaub nach Deusschland zur Wiederherstellung der Gesundheit bewilligt. 
v. Stülpnagel, Oberleutnant, wird im Anschluß an den ihm durch Ordre vom 18. Mai d. Is. bis zum 
81. August d. Is. gewährten Nachurlaub ein weiterer zwelmonatiger Nachurlaub nach Deutschland 
zur Wiederherstellung der Gesundheit bewilligt. 
A. K. H. vom 19. August 1905. 
Leutwein, Generalmajor, bleher Gouverneur von Südwestafrlka, aus dem Verhältnis à la suite der 
Schutztruppe ausgeschleden, mit seiner bisherigen Uniform zu den mit Pension verabschiedeten 
Ofizieren übergetreten. 
Am 28. August aus dem Heere ausgeschieden und am 29. August d. Js. 
in der Schutztruppe angestellt: 
v. Hagen, Hauptmann im Generalstabe des Gardekorps, im Generalstab der Schutztruppe, 
Wobring, Hauptmann und Kompagniechef im Grenadler-Regiment Graf Kleist von Nollendorf (1. West- 
preußischen) Nr. 6, im Generalstabe des Etappenkommandos Süd der Schutztruppe. 
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 15. August 1905: 
Rauchbaar und Christian, Unterveterinäre, mit dem 16. August d. Is. in die Schutztruppe über- 
nommen und zu Oberveterinären ernannt. 
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 16. August 1905. 
Streve, Sanitätsgefreiter der Reserve, mit dem 16. August d. Is. in die Schutztruppe übernommen und 
zum Feldunterarzt ernannt, gleichzeitig mit Wahrnehmung einer offenen Assistenzarztstelle beauftragt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 18. August 1905. 
Glauning, Hauptmann und Kompagniechef, 
Sandrock und Heinicke, Oberleutnants, Anträge um Belassung bel der Schutztruppe auf weitere zwei 
Jahre genehmigt. 
Es werden befördert: 
Schtpper, Leutnant, zum Oberleutnant, 
Dr. 6b Oberarzt, zum Stabzorkt 
  
Seine Majestät der Kaiser und König heben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Osseteren usw. die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verllehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, 
und zwar: 
des Rltterkreuzes zweiter Alasse des Königlich Sächsischen Albrechisordens mit der Kriegsdekoration: 
dem Leutnant Quaas; 
der Königlich Süchsischen * Friedrich August-Medaille mit dem Bande für erlegsdlenst:. 
den Gefreiten Schöne und Schüre 
des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Königlich Wurttembergischen Frlebrichsordens. 
dem Stabsarzt Dr. Hummel; 
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: 
dem Feldintendanturrat Dr. Engel; 
des Ritterkreuzes des Königlich Württembergischen llitärverdlenfiordens: 
dem Leutnant ghen v. Watter; 
der Königlich Württembergischen silbernen Milltärverdienstmedallle: 
den Gefreiten Rösch, Neef und Schwartzkopf und dem Reiter Mutscheller; 
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Großherzoglich Badischen Ordens 
vom Zähringer Löwen: 
dem Obersten Deimling, bisher Kommandeur des 2. Feldregiments; 
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Elchenlaub und Schwertern desselben Ordens: 
dem Hauptgann 7 im Generalstabe und den Oberleutnants Frhr. v. Sch önau-Wehr und Graf 
agene 
des Rliterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens. 
dem Hauptmann Ritter, dem Oberleutnant Sixt v. Armin und dem Leutnant Auer v. Herrenkirchen;
	        
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