ist. Auch im Interesse der Billigkeit der Reisen
wäre ein Bahnbau von größtem Gewinn für unsere
Mission. 6
Das äußere Hauptereignis im Leben der Missions-
provinz Unjamwesi hatte die für das Jahr 1904
geplante Errichtung einer neuen Station in der
Landschaft Kipembabwe sein sollen, die als Verbin-
dungsglied zwischen der Unjamwesi= und NRjassa-
Provinz gemeint war.“
Sehr erfreulich ist der Abschluß der gesamten
Missionsrechnung, aus dem zu ersehen ist, daß das
beträchtliche Defizit von 223 339 Mk. aus dem
Jahre 1908 bis auf 65•792 Mk. getilgt wurde.
Laut neuerer Nachricht ist dieser Rest bis Mai d. Is.
vollständig getilgt, ebenso ein großer Teil des Defizits
von 1904, so daß die Mission nur noch mit einem
Schuldenrest von 36 535 Mk. zu rechnen hat und
alle Ursache hat, vertrauensvoll in die Zukunft
zu blicken.
RAus fremden Kolonien und
Produktionsgebieten.
Die Westgrenze des Barotse- Landes.
Durch den vom König von Italien am 30. Mai
d. Js. gefällten Schiedsspruch ist die selt Jahren
zwischen England und Portugal schwebende Streit-
frage über die Grenze zwischen Rhodesia und der
portugiesischen Kolonie Angola entschteden worden.
Der Streit betraf die Frage, welche Grenze als die
Westgrenze des Königreichs des Barotse-Stammes
auf Grund des zwischen England und Portugal am
11. Juni 1891 in Lissabon abgeschlossenen Vertrages
anzusehen sei.
Nach einer kürzlich veröffentlichten englischen
Parlamentsvorlage ist durch den Schiedsspruch vom
380. Mai d. JIs. diese fragliche Westgrenze des
Barotse-Königreichs folgendermaßen festgesetzt worden:
Eine gerade Linie zwischen den Katima-Strom-
schnellen des Sambesi und der Ortschaft Andara am
Okawango bis zu dem Punkte, wo sie den Fluß
Kwando trifft;
Das äöstliche Ufer des Strombettes des Kwando
bis zu seinem Schnittpunkt mit dem 22. Meridian
östlich von Greenwich;
Der 22. Meridian östlich von Greenwich bis zu
seinem Schnittpunkt mit dem 13. Breitengrad;
Der 13. Breitengrad bis zu seinem Schniktpunkt
mit #emn Sa-berkbinn östlich von Greenwich;
Meridian östli i
Erenze des W2 n ch von Greenwich bis zur
Die Filcherei, Deolmutter- und Trepanggewinnung in
den Gewässern der englischen Salomons. Injeln.
Durch Verordnung des britischen Oberkommi
für den westlichen Stillen Ozean d 7. Jai
541
wurde die Fischerei, Perlmutter= und Trepang=
gewinnung in den Gewässern der englischen Salo-
mons-Inseln neu geregelt. Die Verordnung tritt
am 1. September d. Is. in Kraft und ersetzt die
bezügliche Verordnung von 1904. Es werden
Jahreskonzessionen für die Dauer eines Kalender-
jahres oder Halbjahreskonzessionen für die ersten
oder letzten sechs Monate des Jahres erteilt. Für
eine Jahreskonzession ist zu zahlen für jedes Schiff
10 Schilling pro Tonne, jedoch nicht über 100 2,
und für jedes mitgeführte Boot 10 Schilling pro
Tonne; für eine Halbjahrskonzession für jedes Schiff
6 Schilling pro Tonne, jedoch nicht über 60 K, und
6 Schilling pro Tonne für jedes mitgeführte Boot.
Schiffe, welche mit einer auf Grund der Salo-
mons (Revenue) Regulation 1898 ausgestellten
Handelskonzession versehen sind, erhalten die Fischerei-
konzession auf Verlangen unentgeltlich.
Perschiedene Witteilungen.
vorlesungen am Seminar für ovientalische Sprachen
in Berlin. -
Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesungen
und ÜUbungen, welche im Wintersemester vom
15. Oktober 1905 bis 15. März 1906 im Seminar
für orientalische Sprochen gehalten werden.
Vorlesungen und Übungen zur Vorbereitung
für den Kaiserlichen Koloniald enst.
Suaheli. I. 1. Anfänger-Kursus: tägl. 9—10 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Velten.
Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs und
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof.
Dr. Velten.
Geschichte und Verwaltung Ostafrikas: Mitt-
wochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten.
Ülbungen im Erklären und Abfassen vonöffentlichen
und privaten Urkunden: Sonnabends, 8—9 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Velten.
II. 1. Praktische Ubungen: täglich außer Sonnabends,
5—8 Uhr abends (5—6½ Uhr für den An-
fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten
Kursus).
Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis
5 Uhr nachm.
1a. Anfänger-Kursus (für Missionare): täglich
9—10 Uhr vorm., Herr Prof. Meinhof.
1b. Zweiter Kursus: täglich außer Montags und
Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr Prof.
Meinhof.
2. Lautlehre der Bantusprachen: Donnerstags,
10—11 Uhr, Sonnabends, 11—12 Uhr vorm.,
Herr Prof. Meinhof.
3. Praktische Ubungen im Suaheli (für Missionare):
täglich außer Sonnabends, 11—12 Uhr vorm.
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