Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

ist. Auch im Interesse der Billigkeit der Reisen 
wäre ein Bahnbau von größtem Gewinn für unsere 
Mission. 6 
Das äußere Hauptereignis im Leben der Missions- 
provinz Unjamwesi hatte die für das Jahr 1904 
geplante Errichtung einer neuen Station in der 
Landschaft Kipembabwe sein sollen, die als Verbin- 
dungsglied zwischen der Unjamwesi= und NRjassa- 
Provinz gemeint war.“ 
Sehr erfreulich ist der Abschluß der gesamten 
Missionsrechnung, aus dem zu ersehen ist, daß das 
beträchtliche Defizit von 223 339 Mk. aus dem 
Jahre 1908 bis auf 65•792 Mk. getilgt wurde. 
Laut neuerer Nachricht ist dieser Rest bis Mai d. Is. 
vollständig getilgt, ebenso ein großer Teil des Defizits 
von 1904, so daß die Mission nur noch mit einem 
Schuldenrest von 36 535 Mk. zu rechnen hat und 
alle Ursache hat, vertrauensvoll in die Zukunft 
zu blicken. 
RAus fremden Kolonien und 
Produktionsgebieten. 
Die Westgrenze des Barotse- Landes. 
Durch den vom König von Italien am 30. Mai 
d. Js. gefällten Schiedsspruch ist die selt Jahren 
zwischen England und Portugal schwebende Streit- 
frage über die Grenze zwischen Rhodesia und der 
portugiesischen Kolonie Angola entschteden worden. 
Der Streit betraf die Frage, welche Grenze als die 
Westgrenze des Königreichs des Barotse-Stammes 
auf Grund des zwischen England und Portugal am 
11. Juni 1891 in Lissabon abgeschlossenen Vertrages 
anzusehen sei. 
Nach einer kürzlich veröffentlichten englischen 
Parlamentsvorlage ist durch den Schiedsspruch vom 
380. Mai d. JIs. diese fragliche Westgrenze des 
Barotse-Königreichs folgendermaßen festgesetzt worden: 
Eine gerade Linie zwischen den Katima-Strom- 
schnellen des Sambesi und der Ortschaft Andara am 
Okawango bis zu dem Punkte, wo sie den Fluß 
Kwando trifft; 
Das äöstliche Ufer des Strombettes des Kwando 
bis zu seinem Schnittpunkt mit dem 22. Meridian 
östlich von Greenwich; 
Der 22. Meridian östlich von Greenwich bis zu 
seinem Schnittpunkt mit dem 13. Breitengrad; 
Der 13. Breitengrad bis zu seinem Schniktpunkt 
mit #emn Sa-berkbinn östlich von Greenwich; 
Meridian östli i 
Erenze des W2 n ch von Greenwich bis zur 
Die Filcherei, Deolmutter- und Trepanggewinnung in 
den Gewässern der englischen Salomons. Injeln. 
Durch Verordnung des britischen Oberkommi 
für den westlichen Stillen Ozean d 7. Jai 
541 
  
wurde die Fischerei, Perlmutter= und Trepang= 
gewinnung in den Gewässern der englischen Salo- 
mons-Inseln neu geregelt. Die Verordnung tritt 
am 1. September d. Is. in Kraft und ersetzt die 
bezügliche Verordnung von 1904. Es werden 
Jahreskonzessionen für die Dauer eines Kalender- 
jahres oder Halbjahreskonzessionen für die ersten 
oder letzten sechs Monate des Jahres erteilt. Für 
eine Jahreskonzession ist zu zahlen für jedes Schiff 
10 Schilling pro Tonne, jedoch nicht über 100 2, 
und für jedes mitgeführte Boot 10 Schilling pro 
Tonne; für eine Halbjahrskonzession für jedes Schiff 
6 Schilling pro Tonne, jedoch nicht über 60 K, und 
6 Schilling pro Tonne für jedes mitgeführte Boot. 
Schiffe, welche mit einer auf Grund der Salo- 
mons (Revenue) Regulation 1898 ausgestellten 
Handelskonzession versehen sind, erhalten die Fischerei- 
konzession auf Verlangen unentgeltlich. 
Perschiedene Witteilungen. 
vorlesungen am Seminar für ovientalische Sprachen 
in Berlin. - 
Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesungen 
und ÜUbungen, welche im Wintersemester vom 
15. Oktober 1905 bis 15. März 1906 im Seminar 
für orientalische Sprochen gehalten werden. 
Vorlesungen und Übungen zur Vorbereitung 
für den Kaiserlichen Koloniald enst. 
Suaheli. I. 1. Anfänger-Kursus: tägl. 9—10 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 
Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs und 
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. 
Dr. Velten. 
Geschichte und Verwaltung Ostafrikas: Mitt- 
wochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 
Ülbungen im Erklären und Abfassen vonöffentlichen 
und privaten Urkunden: Sonnabends, 8—9 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 
II. 1. Praktische Ubungen: täglich außer Sonnabends, 
5—8 Uhr abends (5—6½ Uhr für den An- 
fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten 
Kursus). 
Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis 
5 Uhr nachm. 
1a. Anfänger-Kursus (für Missionare): täglich 
9—10 Uhr vorm., Herr Prof. Meinhof. 
1b. Zweiter Kursus: täglich außer Montags und 
Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr Prof. 
Meinhof. 
2. Lautlehre der Bantusprachen: Donnerstags, 
10—11 Uhr, Sonnabends, 11—12 Uhr vorm., 
Herr Prof. Meinhof. 
3. Praktische Ubungen im Suaheli (für Missionare): 
täglich außer Sonnabends, 11—12 Uhr vorm. 
rlr 
# 
  
i 
ILII.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.