Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

für jede s#eziferton gelegt worden. Diese Abgabe 
soll höchstens 6 Jahre lang in Kraft bleiben und 
von Schiffen, die innerhalb eines Monats zwelmal 
in den Hafen einlaufen, nur einmal erhoben werden. 
Ausgenommen von der Zahlung der Abgabe sind 
solche Schiffe, die den Hafen nur aus Not oder nur 
zu dem Zweck anlaufen, sich mit Kohlen zu ver- 
sorgen oder Lebensmittel, Wasser oder Ballast ein- 
zunehmen. 
  
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Titeratur. 
Handbuch der Nama-Sprache in Deutsch- 
Südwestafrika. Von Wllly Planert. Verlag 
von Dietrich Reimer (Ernst Vohsen), Berlin. 
Preis gebunden Mk. 5.—. 
Das Buch ist dazu bestimmt, die praktische 
Erlernung des Hottentottischen zu ermöglichen, und 
wird daher bei dem gänzlichen Mangel eines anderen 
guten Lehrbuches allen denen willkommen sein, welche 
sich mit dieser schwierigsten unserer Koloniesprachen 
Einfuhrzölle für Fleisch und Schlachtvieh in Natal. 
Laut Proklamation des Gouverneurs von Natal 
vom 12. Juli d. Is. (Nr. 65/1905) werden vom 
13. Juli d. Is. ab bei der Einfuhr nach Natal von 
frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch sowle 
von Schlachtvieh die im Zolltarif für den Süd- 
afrikanischen Zollverein dafür festgesetzten Zölle er- 
hoben, deren Erhebung auf Grund des Artikels XIII 
des Zollvereinigungsvertrages zwischen den britischen 
Kolonien in Südafrika einstweilen ausgesetzt war.= 
Die Zölle sind die folgenden: 
Frisches, gekühltes und zefrorenes 
Flei fund 1 Penny 
Rindoich zum Schlachten. Stück 30 Schill. 
Schafe zum Schlachten O 5 
(The Natal Government Gazette und The Board. 
of Trade Journul.) 
Erbebung von gewissen Einfuhröllen, die einstweilen 
aufgeboben waren, in Süd-Nhyodesla. 
Durch eine Bekanntmachung der Regierung von 
Süd-Rhodesia (Nr. 130/1905) sind die Be- 
stimmungen der Bekangtmachung Nr. 201 vom 
Jahre 1908, wonach die Zölle auf gewisse Artitel 
bei der Einfuhr nach Süd-Rhodesia zeitwellig 
ausgehoben waren, mit dem 30. Juni . 
außer Wirksamkeit gesetzt worden. Die auf Grund 
des Artikels 18 des Zollvereinigungsvertrages 
zwischen den britischen Kolonten in Südafrika er- 
solgte einstweilige Aufhebung der Zölle auf frisches, 
gekühltes und gefrorenes Fleisch und Schlachtvieh 
bleibt indessen weiter bestehen. 
e Board of Trade Journal.) 
önschlag, und Sonderzoll für Prämien zucker aus ver- 
schiedenen Ländern in Süd-Khodesla. 
Durch Bekanntmachung vom 8. Juni d. Js. 
(Nr. 131/1905) sind für die Einfuhr von Prämien= 
zucker aus verschiedenen Ländern nach Süd-Rhodesia 
dieselben Zuschlag= und Sonderzölle wie für Natal 
festgesetzt worden. (Ebenda.) 
  
vertraut zu machen wünschen. 
Daß sich das Fehlen 
eines solchen Buches zum Teil recht fühlbar gemacht 
bat, läßt sich daraus begreifen, daß das Nama in 
Deutsch-Südwestafrika noch von ungefähr 39 000 
Eingeborenen gesprochen wird und somit im kolo- 
nialen Leben eine nicht unterschätzbare Rolle spielt. 
Das Werk gliedert sich in folgende vier Teile: 
Grammatik, Übungsstücke mit interlinearer Über- 
setzung, Sätze aus der Umgangssprache nebst Voka- 
bular, Deutsch-Nama-Wörterbuch. 
  
Russisch -Asiatische Verkehrsprobleme von 
Dr. C. Brandenburger. 7. Hest der II. Serie 
von „Angewandte Geographie“. Hefte zur Ver- 
breitung geographischer Kenntnisse in ihrer Bezie- 
hung zum Kultur= und Wirtschaftsleben. Heraus- 
gegeben von Prof. Dr. C. Dove, Jena. Gebauer- 
Schwetschke, Halle a. S. 1905. Preis Mk. 1.—. 
Vorliegendes Heft gibt ein Bild der tatsächlichen 
und projektierten Verkehrswege im asiatischen Ruß- 
land. Gerade in jetziger Zeit, wo auch in Deutsch- 
land der Kampfruf: Hie Eisenbahn — hie Wasser- 
straße noch immer nicht verstummt, ist es von hohem 
Interesse, von einem erfahrenen Kenner, gestützt auf 
reiches statistisches und Quellen -Material, über die 
verkehrspolitische Lage Rußlands unterrichtet zu 
werden. Eine Schrift, die Jedermann, der Interesse 
für Rußlands Zukunft hat, nur aufs wöäruste 
empfohlen werden kann. 
Der deutsche Großkaufmann. Herausgegeben 
auf Veranlassung des deutschen Verbandes für das 
kaufmännische Unterrichtswesen. Verlag von B. 
G. Teubner in Leipzig. Preis geb. Mk. 8.—. 
Das vorliegende Werk will das notwendige 
theoretische Wissen übermitteln, dos sich jeder im 
Großhandel tätige Kaufmann aneignen sollte. Als 
einen besonderen Vorzug müssen wir es bezeichnen, 
daß in erster Linie Praktiker zu Worte kommen. 
Sie wissen genau, was unseren jungen Kaufleuten 
not tut, vermeiden den Ballast der Theorie und 
geben nur prakrisch erprobtes und in der Praxis 
verwertbares Wissen. Auch die einzelnen Abschnitte 
sind, abgesehen von den Einleitungskapiteln über die 
Grundlage der Volkswirtschaft und die Weltwirtschaft 
von Geheimrat van der Borght sowie die Wirtschafts- 
geographie der wichtigsten Kulturlünder von Prof. 
Gruber, ausschließlich für Fragen der Praxis bestimmt.
	        
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