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dieser Anlage hat der Norddeutsche Lloyd einen Dampfleichter und einen kleinen Dampfer in seinen
bortigen Betrieb eingestellt. Durch diese Fahrzeuge werden in tunlichst regelmäßigen Zwischenräumen
bie einzelnen über das Schutzgebiet verteilten Handelsstationen angelaufen.
Die Verbesserung und Beschleunigung, welche hierdurch die Güterbewegung im Schutz
gebtet erfahren hat, ist um so mehr zu begrüßen, als jetzt die in das Stadium der Ertragsfähigkeit
tretenden Flächen der Kokospalmenpflanzungen von Jahr zu Jahr ganz bedeutend zunehmen.
Neben den Kokospalmenpflanzungen treten neuerdings die großen Kulturen von kautschukhaltigen
lanzen in den Vordergrund, die von der Neu-Guinea-Kompagnie in Kaiser-Wilhelmsland angelegt
worden sind. Erfüllen sich die hierauf gesetzten Erwartungen, so dürfte das Schutzgebiet einem großen
Ausschwung entgegengehen.
Karolinen, Palau, Marianen und Marshallinseln.
Im August und November 1905 ist die Insel Saipon (Marianen) von einem Orkan heimgesucht
worden, der große Verheerungen angerichtet hat. Weit schwerer noch war das Naturereignis, welches
Ende Juni 1905 einen Teil der Marshallinseln insbesondere die Insel Jaluit betroffen hatte. Mit
einem schweren Orkan trat eine heftige Flutwelle auf, welche die nur wenige Fuß über dem Meere
liegenden Inseln überschwemmte. Abgesehen von dem Materialschaden — in Jaluit sind fast alle
Häuser umgeweht worden — sind dem Unwetter nahe an 500 Eingeborene zum Opfer gefallen.
" Das Schutzgebiet der Marshallinseln nahm bisher insofern eine besondere Rechtsstellung ein,
als die Verwaltung dort durch einen Kaiserlichen Landeshauptmann, dem ein Sekretär beigegeben war,
geführt wurde. Die Jaluit-Gesellschaft stellte die Lokalbeamten, sie bestritt die gesamten Ausgaben
der Verwaltung, wogegen ihr die Einnahmen aus den öffentlichen Abgaben zuflossen.
Unzuträglichkeiten, die sich aus der Sonderstellung der Gesellschaft ergeben hatten, waren die
Ursache, daß die Kaiserliche Regierung in ÜUbereinstimmung mit der Jaluit-Gesellschaft das über die
Verwaltung bestehende Abkommen aushob. Seit dem 1. April 1906 sind die Marshallinseln mit den
Karolinen, Palau und Marianen verelnigt und stehen, wie alle anderen Schutzgebiete, unter der
direkten, uneingeschränkten Verwaltung des Reiches.