Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. 
Beranogezeben in der Kolsnial--Ableilung des Auswärligen Imis. 
TVl. Jahrgang. herlin, 1. Jannar 1906. Nummer 1. 
Diese Keilschri int in der Regel am 1. und 15. jedea Monats. Derselben werden als Beiheste beigesügt die mindestens einmal vierteljährlich 
Die Jeetschrit Mcheink in der negei arn i und Gelehrten aus den deutschon Schn 96n i. herausgegeben von Dr. ihert 
7. Feinen elm In. Der vierteljährliche Abolmementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften betägt beim Vezuge durch die Post und die 
uchbandlungen Mr. 3.—, dirert B Steiibend dnch den Beagebuchhn nns Mr n Deutshlan, rischf der deutschen Schn GErbiele und 
sterweich-Ungorn, Mr. 450 Wrlas Miltler und Sohn, Berlin ##en Wosraesan r iche Hofbuchbandlung von 
Inhalt: Amtlicher Teil: Kaiserliche Verordnung, betreffend die Einziehung von Vermögen Eingeborener im südwest- 
afrikanischen Schutzgebiet S. 1. — Bekanntmachung des Gouverneurs voc Deuts Osterice, etreffend 
der scrungkosämmune zur Zollverordnung S. 3. — Des keichen betreffend das Zollamt Moa S. 3. — 
Nachweisung der Brutto-Einnahmen der Zollverwaltung in Deutsch= Ostafrika im Monat Oktober 1905 S. 3. —. 
9 
E 
#t 
  
  
erordnung des Gouverneurs von Kamerun, betresfend Abänderung der Verordnung betreffend das Verbot des 
fuisen hvo Elefanten vom 15. Februar 1900 S. 4. — Personalien S. 4. 1 v 
NichtamttichccTe-k:Pestmk-NachrcchteaS.7.—Patriptischeøqheuaa—D»tsch-Ostqsk17k7- 
the-dieinDeutsch-OsttsfklkaCUCACVVÄGSUMUFIVUMS.10.—Dareösalam—MocogorosEisenbaits-la- 
Berichtigte Seekarte S. 11.— Kamerun: Uber die Ausdehnung der Baumwollkultur S. 11. — Übersicht über vie 
Bewegung des Handels des Schutz ebiets Kamerun im zweiten Viertel des Kalenderjahres 1905 S. 12. — Togo: 
Ausbau der Wege im Schutzgebiet Togo S. 11. — Lufbare Eisenerz-Lagerstätten in Togo S. 13. — Deutsch- 
Südwestafrika: Der Herero= und Hottentotten-Aufstand S. 14. — Deutsch-Neu-Guinea: Taifun in der Truk- 
gruppe S. 15.— Reise des Bezirksamtmanns eierungeratg Stuckhardt zu Friedrich-Wilhelmshafen in das Hinterland 
des Hansemannberges S. 15.— Samoa: Besichtigung des auf der. Insel Savali im Sommer 1905 entstandenen 
Vulkans, ausgeführt von Dr. F. Linke, Observator des Samoa-Observatoriums S. 17.— Aus dem Bereiche der 
Nissionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 18. — Aus fremden Kolonien und Produktions- 
ebieten: Erhöhung des Einfuhrzolls auf Wein, Bier und andere gegorene Getrünke im britisch-ostafrikanischen 
5 uebiet S. 19. — Handel der Seychellen im Jahre 1904 S. 19.— Die Kakaokultur und der Kakaohandel Nieder- 
  
— 
  
  
  
  
.Indiens S. 20. Verschiedene Mitteilungen: Vom Wissmann-Denkmal-Komitee S. 21. —. 
Kolontal-Wirtschafliches S. 21. — Über Tropenkrankheiten S. 22. — Literatur S.23. — Literatur-Verzeichnis 
S. 24. — Verkehrs-Nachrichten S. 24. — Anzeigen. 
Beilage: Die katholischen Missionen in den deutschen Schutgebieten. 
Amtlicher Teil. 
Gele Perordnungen der Reichsbehörden; Derträgr. 
  
  
Kaiserliche Verordnung, betreffend die Einziehung von Vermögen Eingeborener 
im füdwestafrikanischen Schutzgebiet. Vom 26. Dezember 1905. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c., verordnen für 
das füdwestafrikanische Schutzgebiet im Namen des Wich, was folgt: 
1. Das Stammesvermögen solcher Eingeborenen, welche gegen die Regierung, gegen Nicht- 
aingebored oder gegen andere Eingeborene kriegerisch feindsellge Handlungen begesgen 2566 l “ 
Handlungen mittelbaren oder unmittelbaren Beistand geleistet haben, einschließlich der nach der Verordnung, 
betreffend die Schaffung von Eingeborenen-Reservaten vom 10. April 1898 gebildeten Reservate, kann ganz 
oder teilweise eingezogen werden. » 
DieElnziehnngwirddurchdenGouvetneurverfugt· 
§ 2. Die Einziehung kann auch dann verfügt werden, wenn sich nur ein Teil eines Stammes 
der im § 1 bezeichneten Handlungen schuldig gemacht hat. 
§. 3. Die Einziehungsverfügung ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat zu 
enthalten: 
5 1. die Bezeichnung der von der Einziehung betroffenen Eingeborenen; 
2. die tunlichst genaue Angabe der einzelnen Gegenstände, welche zu dem von der Einziehung 
betroffenen Stammesvermögen gehören;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.