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Dies wird gemäß § 5 der Kalserlichen Verordnung, betreffend die Einziehung von Vermögen
Eingeborener im südwestafrikanlschen Schutzgebiete, vom 26. Dezember 1905 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Windhuk, den 8. August 1906.
Der Kaiserliche Gouverneur.
gez. v. Lindequist.
Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Referenten beim
Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Methner, dem Bezirksamtmann in Jap (Karolinen) Senfft, dem
Bezirksamtmann beim Gouvernement von Kamerun Dorbitz und dem Bezirksamtmann beim Gouvernement
von Deutsch-Ostafrika Graef den Charalter als Kalserlicher Regierungsrat zu verleihen.
Seine Moajestät bder Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ständigen Hilfs-
arbeiter im Auswärtigen Amte, Kolonial-Abteilung, Legationsrat Gerstmeyer, die Erlaubnis zur Annahme
und Anlegung des ihm von Sr. Moajestät dem König von Italien verliehenen Komturkreuzes des Ordens
der Italienischen Krone zu erteilen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Kartographen
Sprigade und Moisel die Erlaubnis zur Anlegung des Ritterkrenzes 2. Klasse des Königlich Württem-
bergischen Friedrichsordens zu erteilen.
Der bisherige Referent beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, Reglerungsrat
Dr. v. Spalding, ist mit Wirkung vom 1. April 1906 ab zum ständigen Hilfsarbeiter in der Kolonial-
Abteilung des Auswärtigen Amtes ernannt worden.
KMaiserliche Schunztruppen.
Schutztruppe für Südwestafrika.
A. K. O. vom 14. September 1906.
v. Lettow-Vorbeck, Hauptmann und Kompagniechef im 1. Feldregiment, wird bis zum 31. März 1907
zur Dienstleistung beim großen Generalstabe kommandiert.
A. K. O. vom 20. September 1906.
Baron v. Tiesenhausen, Leutnant im Dragoner-Regiment von Arnim (2. Brandenburgischen) Nr. 12,
am 27. September aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 28. September d. Is. in der
Feldsignalabteilung angestellt.
Jaeger, Königlich Bayerischer Leutnant im 2. Chevaulegers-Regiment Tagxis, nach erfolgtem Ausscheiden
aus dem Königlich Bayerischen Heere als Leutnant mit Patent vom 9. März 1904 in der
Feldsignalabteilung angestellt.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 30. August 1906.
Dr. Ferié, Oberapotheker, mit dem 31. August d. Is. behufs Übertritts zu den Oberapothekern des
Beurlaubtenstandes (Bezirkskommando Coesfeld) aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 11. September 1906.
Moldenhauer, Oberveterinär, mit dem 30. September d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 17. September 1906.
Werner, Feldintendantur-Sekretär, mit dem 30. September, behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (Intendantur X. Armeekorpx), aus der Schutziruppe
ausgeschieden.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 20. September 1906.
Ohmstede, Feldintendanturrat, mit dem 30. September d. Is., behuss Einreihung in eine etatmäßige
Intendanturassessorstelle des Friedensstandes der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (Vor-
stand der Intendantur der 2. Diolsion), aus der Schutztruppe ausgeschieden.