Vorträge und Diskussionen sind abgedruckt in
den „Verhandlungen des deutschen Kolonialkongresses
1905 zu Berlin“ S. 343 ff. und S. 510 f. Berlin
1906, Verlag von Dietrich Reimer.
Bericht des Raiserlich deutschen Gesandten in Lifsabon
lber das portugiesische Rolonial-Budget.
Das vom Marineminister für das Rechnungsjahr
1906/07 ausgearbeitete Kolonial-Budget ist vom
König durch Dekret vom 29. August genehmigt und
im Diario do Governo veröffentlicht worden.
Die Gesamteinnahmen berechnen sich auf rund
10 760 Contos de Röss = 47 344 000 Mk. und
die Ausgaben auf 11 321 Contos = 49 812 400 Mk.,
so daß ein Fehlbetrag von 561 Contos —
2 468 400 Mk. verbleibt.
Nach der dem Dekret angefügten Tabelle be-
ziffern sich für die elnzelnen Provinzen die Ein-
nahmen und Ausgaben, wie folgt:
Einnahmen: Ausgaben:
Cabo Verdiei 383,5 408,5 Contos
uins 55. 285,8
S. Thome Principe 736.7 573,4 =
Angolaaa 1517 2777,5
Mogambicuu 5935,.2 5408,5
Indidn ... 955,6 955,6
Macau .. . . . . . .. 774,9 529,.,3=
Timor ... . . . . .. 88,9 219,C —-
imor
Im Mutterlande zuerheben 112,5 ,-
im Mutterlande
zu zahlen.
Hiernach haben die Provinzen S. Thomé und
rincipe, Mogambique und Macau Einnahme-
berschüsse von 162,3, 526,7 und 245,6 Contos.
In Indien gleichen sich Einnahmen und Ausgaben
aus. Die übrigen Provinzen schließen mit Fehl-
beträgen ab. Für die Provinz Angola beläuft sich
der Fehlbetrag auf 1260 Contos. Diese Provinz
erfordert nach wie vor noch große Zuschüsse. Infolge
der noch immer andauernden ungünstigen Handels-
verhältnisse bleiben die Einnahmen hinter den Vor-
anschlägen zurück, während die fortwährenden Auf-
stände große Ausgaben für Militärzwecke nötig machen.
In den letzten fünf Jahren mußte ein Defizit von
16 Millionen Mark beglichen werden. In dieser
Summe sind die Ausgaben für den Bau der beiden
Eisenbahnlinien nicht inbegriffen.
Durch die Vergleichung der Elnnahmen und
Ausgaben mit den Mehr= und Minderbeträgen der
elnzelnen Provinzen wird am besten der Gewinn-
oder Verlustanteil in Prozenten auszudrücken sein.
Cabo Verde .. ... — 25 Contos — — 6,5 %
uinés. .. . ... — 30,8 — —12 =
S. Thomse Principe + 163,3 — + 28,5=
ngola... . . ... — 1260,6 - — — 88, 1-
Awabigue + 526, 7 = + 90=
a — —
715
Macau —+ 245,6 Contos = + 46,4%
— 130,4 46,.7.
Hiernach hat z. B. S. Thomé für einen Aus-
gabenanschlag von 573 Contos einen relativ größeren
Saldo als Mocambique, dessen Ausgaben sich auf
über 5000 Contos belaufen.
Timor steht bei der unbedeutenden Einnahme
von 89 Contos mit dem unverhältnismäßigen Minus
an der Spitze aller Provinzen. Dann erst kommt
Angola, während die Fehlbeträge von Kap Verde
und Guiné leicht auszugleichen sein werden.
Die Hilfsquellen von Kap Verde sind nicht er-
giebig, während Guins stetig vorangeht. Zum großen
Teil ist dies dem Unternehmungsgeiste der dort
arbeitenden deutschen Häuser zuzuschreiben, die den
Handel fast ganz in Händen haben.
Die ordentlichen Einnahmen verteilen sich,
wie folgt:
Direkte Steuern
* — —
3525,0 Contos
Indirekte Steuern 3449,8 -—
Nationaleigentum usw. 2758,0
Ausgabenvergütng 60,0
Im Mutterlande einzuzlehende
Beträüägna 12,9 =
Die ordentlichen Ausgaben verteilen sich auf:
Allgemeine Verwaltung 2512,6 Contos
Finanzverwaltung 757,.9
Kultusverwaltung 315,5
Militärverwaltung 3752,5
Marineverwaltung 618,0
Allgemeine Lasten 428.02
Justizverwaltung 208,0 —-
Verschledenes. 82000
Rückstände 23,0
Das Mutterland 162,9
Von der für die Militärverwaltung ausgewor-
fenen Summe nehmen für sich allein die beiden
Provinzen Angola und Mogambique schon 83 Pro-
zent in Anspruch. Daß diese großen Besitzungen
mehr als 3000 Contos für militärische Zwecke ver-
brauchen, erklärt sich leicht durch die besonderen
Verhältnisse den Eingeborenen gegenüber. Nicht
recht erklärlich ist, daß die seit einer Reihe von
Jahren ruhige Provinz Portugiesisch-Indien mehr
als 11 Prozent für militärische Zwecke erfordert.
Im ganzen belaufen sich die ordentlichen Aus-
gaben auf etwa 9599 Contos, wovon auf Heer und
Flotte 45 Prozent und auf die allgemelne Verwal-
tung 26 Prozent kommen.
Durch das Dekret ist noch eine Anzahl von
dem Minister vorgeschlagenen Maßregeln zur Besse-
rung der wirtschaftlichen Lage in den Kolonien ge-
nehmigt, und wird am Ende die Hoffnung ausge-
sprochen, daß in nicht allzuferner Zeit die überseeischen
Besitzungen auf eigenen Füßen stehen werden.