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Der Export von Zinn und Zinnerz ist danach in allen Staaten zurückgegangen.
Die im 1. Vierteljahr 1907 für Zinn notierten Preise sind aus der nachfolgenden Übersicht
zu ersehen, in der gleichzeitig die Mengen des wöchentlich aus Singapore ausgeführten Zinns
ausgeführt sind:
Ausfuhr von Zinn aus Singapore im 1. Vierteljahr 1907 nach den
Berichten der Handelskammer.
Menge Preis Wechselkurs
In der Zeit vom in deutschen pro Pikul für Sichtwechsel
Tonnen in 8 auf Hamburg
1. bis 9. Jannar 935,89 96,75 bis 93,50 240
10. 16. - 648,75 94,75 94,00 240
17. 23. Oü 419,58 94,25 . 96,25 240
24. 30. - 455.12 94,12½ „ 96,12½ 240
31. Jannar bis 4. Februar 465,.30 95,00 95,.,75 239½
5. bis 23 Februar 774,05 95,12½ 96, 12⅛½ 239½
10. " 622,02 94,602% 95,62½ 239½
21. 20. - 694,17 95,75 95,00 239⅛
27. Februar bis 6. März 330,42 95,62 995,25 239⅛½
7. bis 3 Marz 1220,95 95,87½ 95,37½ 239⅛
14. - 590,48 95,75 . 93,.,25 239½
21. 20. - 483,69 90,7½° 33,25 240
28. = 31. - 85,18 91,00 91 „87½ 240
Als niedrigster Preis wurde demnach notiert 90,37 s in der Zeit vom 21. bis 27. März,
als höchster 96,75 § in der Zeit vom 1. bis 9. Jannar.
Drämien für die Ergzeugung von Rupfer und
Quechsilber in Ueuseelond.
Zufolge einer Ministerialverfügung vom
25. Juni d. Is. sollen für die Erzeugung von
gutem, marktgängigem, aus neuseeländischen Erzen
gewonnenem und in Neuseeland ausgeschmolzenem
Kupfer nachstehende Prämien gezahlt werden:
für die ersten 1000 Tonnen, falls an oder
vor dem 30. Juni 1909 erzeugt: 1000 2;
für die zweiten 1000 Tonnen, falls in der Zeit
zwischen dem 1. Juli 1909 und dem 30. Juni
1910 erzeugt: 500 K;
für die dritten 1000 Tonnen, falls in der Zeit
zwischen dem 1. Juli 1910 und dem 30. Juni
1911 erzeugt: 500 ..
Ferner ist durch Ministerialverfügung vom
5. Juli d. Is. eine Prämie in Höhe von 4 Pre.
für 1 Pfund auf die ersten 100 000 Pfund guten,
destillierten, marktgängigen, von allen Unreinig-
keiten freien und in einem neuseeländischen Berg-
werke gewonnenen Ouecksilbers ausgesetzt worden.
Wenigstens ein Drittel der Menge muß vor dem
31. März 1910 und die verbleibenden zwei
Drittel müssen vor dem 31. März 1911 erzengt
werden. (The New Zenland Giazettc.)
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsuls in Singapore.)
Einfuhrhäfen auf den Salomonsinseln.
Laut Verordnungen vom 8. August und
26. Juli d. Is. sind die Häfen Tulagi vom
15. September sowie Shortland-Harbour in der
Bongainville-Straße und Gizo auf der Insel
gleichen Namens vom 1. Oktober d. Is. zu
Einfuhrhäfen erklärt. Der Hafen Gavatu ist vom
8. August d. Is. ab als Eingangshafen geschlossen
worden.
In Tulagi ist ferner eine amtliche Niederlage
errichtet worden, worin zollpflichtige Waren ge-
lagert werden können. Für die Aufnahme und
Lagerung sind an Gebühren zu rntrichten:
a) 3 Pence für jedes gelandete und dem Zollamt
übergebene Packstück und b) 1 Penny wöchentlich
Lagergebühr für jedes Packstück.
(IThe Board of Trade Journal.)
Jolltarländerung in Britisch-Nordborneo.
In Britisch-Nordborneo ist der Einfuhrzoll
auf Reis (20 Cent für 1 Pikul) vorläufig auf-
gehoben worden.
(The Board of Trade Journal.)