G 1235 20
den amtlichen Gebrauch der Schutzgebietsbehörden
bestimmten, aber auch für alle Kolonialinter=
essenten unentbehrlichen Werkes.
Die Laufbahn der deutschen Kolonial=
beamten, ihre Pflichten und Rechte. Mit
Genehmigung des Herrn Staatssekretärs des
Reichs-Kolonialamts unter Benutzung amtlicher
Quellen bearbeitet von Johannes Tesch, Hilfs-
arbeiter im Reichs-Kolonialamt und Kaiser-
lichem Hofrat. Dritte vermehrte Auflage.
Berlin W 30, Verlag von Otto Salle. Preis
4 Mk. 50 f-f.
Eine besondere Empfehlung dürfte dieses
treffliche Werk, das sich heute wohl in der Hand
jedes Kolonialbeamten befindet, das aber auch
weit über die Kreise der Interessenten (im engeren
Sinne) hinaus Verbreitung und lebhafte Aner-
kennung gewann, nicht mehr nötig haben.
In der neuen Ausgabe sind die inzwischen
ergangenen Bestimmungen aufgenommen, soweit
sie sich auf das Personalwesen der Schutzgebiets-
beamten beziehen. Es haben ferner die Texte
der allgemeinen Personalbestimmungen, soweit sie
dort noch nicht aufgeführt waren, als Anlagen
besonders Aufnahme gefunden, da sich dies bei
der praktischen Verwendung des Buches als nütz-
lich herausgestellt hat. Die in dem Buche und
in den Denkschriften zu den Etats der Schutz-
gebiete wiederholt bei den Besoldungsregelungen
der Schutzgebietsbeamten erwähnten Grundsätze
für die Bemessung der Gehälter der etatsmäßigen
Reichsbeamten nach Dienstaltersstufen sind, in
einer neuen Anlage vereinigt, wörtlich wieder-
gegeben.
Jeder Deutsche, der sich — auch wenn ihm
nie das Glück winken sollte, mitbauen zu dürfen
dort draußen — in der gegenwärtigen Zeit des
kolonialen Ausschwungs für die koloniale Sache
interessiert, wird in Teschs Buch allenthalben
wertvollste Belehrung und Orientierung über
die vielgestaltigen kolonialen Beamtenverhältnisse
finden.
Dreißig Jahre in der Südsec. Land und
Leute, Sitten und Gebräuche im Bismarck-
Archipel und auf den deutschen Salomo-Inseln.
Von R. Parkinson, herausgegeben von Dr.
B. Ankermann. Stuttgart 1908. Verlag
von Strecker & Schröder. Preis geheftet
14 Mk., in Originaleinband geb. 16 Mk.
Von dem wiederholt rühmend erwähnten
hervorragenden Werke sind nunmehr die Schluß-
lieferungen (22 bis 28) erschienen. Sie können
nur den früheren Eindruck verstärken, daß hier
vielleicht der beste Kenner unserer Südsee-Schutz-
gebiete die Erfahrungen und Erlebnisse eines
Menschenalters in einer nach Form, Inhalt und
Ausstattung gleich mustergültigen Weise nieder-
gelegt hat. Im Hinblick auf die Anerkennung,
welche Parkinsons Buch sowohl von amtlichen
Stellen wie auch von seiten aller unserer Südsee-
kenner gefunden, sind wir der Verlagshandlung
auf ihr Ersuchen um Wiedergabe einiger Illustra-
tionsproben gern entgegengekommen.
Marine-Taschenbuch. Mit Genehmigung des
Reichs-Marine-Amts auf Grund amtlichen
Materials bearbeitet und herausgegeben.
6. Jahrgang. Berlin 1908. E. S. Mittler &
Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Preis:
3,25 Mk., geb. 4 Mk.
Von dem bewährten Marine-Taschenbuch ist
soeben der Jahrgang 1908 erschienen. Die
Kaiserliche Marine befindet sich in einem Stadium
lebhafter Entwicklung. Dies macht sich in erster
Linie auch bei den Dienstvorschriften bemerkbar,
die vielfachen Erweiterungen und Veränderungen
unterworfen sind. Da es die Aufgabe des
Marine-Taschenbuches ist, eine übersichtliche Zu-
sammenstellung nur derjenigen Bestimmungen zu
geben, deren Gültigkeit für den Dienst verbürgt
ist, so ist damit auch der Inhalt dieses Buches
ein stetig wechselnder. Im Vordergrund der
diesmal nen hinzugetretenen Bestimmungen stehen
das Militärhinterbliebenen-Gesetz vom 17. Mai
1907 und die Grundsätze für die Besetzung der
mittleren Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei
den Reichs-, Staats= und Kommunalbehörden usw.
vom 20. Juni 1907, die hinsichtlich ihrer Wichtig-
keit nicht hinter dem Militärhinterbliebenen-Gesetz
zurückstehen. Durch die Aufnahme dieser beiden
Gesetze hat der Abschnitt über das Versorgungs-
wesen eine wesentlich andere Gestaltung erfahren.
Aber auch die anderen Abschnitte zeigen vielfache
Abweichungen gegenüber dem 5. Jahrgange. Das
Taschenbuch ist nicht nur für jeden Angehörigen
der Kaiserlichen Marine von großem Interesse
und Nutzen, sondern wird sich auch überall dort
als ein zweckmäßiger Ratgeber erweisen, wo Be-
hörden wie Bezirkskommandos und Konsulate
oder auch Privatpersonen in Beziehungen zur
Kaiserlichen Marine treten.
Eine Landes-,
Südafrika. Volks= und Wirt-
schaftskunde von Professor Dr. Siegfried
Passarge. Mit 47 Abbildungen auf Tafeln,
34 Karten und zahlreichen Profilen.
1908. Verlag von Quelle & Meyer.
geh. 7 Mk. 20 Pf., geb. 8 Mk
Das vorzüglich ausgestattete Werk des be-
kannten Kalahari-Forschers verdient nicht nur die
Aufmerksamkeit der Fachleute, sondern die aller
gebildeten Kreise. Südafrika steht ja heute auch
Leipzig
Preis: