Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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den amtlichen Gebrauch der Schutzgebietsbehörden 
bestimmten, aber auch für alle Kolonialinter= 
essenten unentbehrlichen Werkes. 
Die Laufbahn der deutschen Kolonial= 
beamten, ihre Pflichten und Rechte. Mit 
Genehmigung des Herrn Staatssekretärs des 
Reichs-Kolonialamts unter Benutzung amtlicher 
Quellen bearbeitet von Johannes Tesch, Hilfs- 
arbeiter im Reichs-Kolonialamt und Kaiser- 
lichem Hofrat. Dritte vermehrte Auflage. 
Berlin W 30, Verlag von Otto Salle. Preis 
4 Mk. 50 f-f. 
Eine besondere Empfehlung dürfte dieses 
treffliche Werk, das sich heute wohl in der Hand 
jedes Kolonialbeamten befindet, das aber auch 
weit über die Kreise der Interessenten (im engeren 
Sinne) hinaus Verbreitung und lebhafte Aner- 
kennung gewann, nicht mehr nötig haben. 
In der neuen Ausgabe sind die inzwischen 
ergangenen Bestimmungen aufgenommen, soweit 
sie sich auf das Personalwesen der Schutzgebiets- 
beamten beziehen. Es haben ferner die Texte 
der allgemeinen Personalbestimmungen, soweit sie 
dort noch nicht aufgeführt waren, als Anlagen 
besonders Aufnahme gefunden, da sich dies bei 
der praktischen Verwendung des Buches als nütz- 
lich herausgestellt hat. Die in dem Buche und 
in den Denkschriften zu den Etats der Schutz- 
gebiete wiederholt bei den Besoldungsregelungen 
der Schutzgebietsbeamten erwähnten Grundsätze 
für die Bemessung der Gehälter der etatsmäßigen 
Reichsbeamten nach Dienstaltersstufen sind, in 
einer neuen Anlage vereinigt, wörtlich wieder- 
gegeben. 
Jeder Deutsche, der sich — auch wenn ihm 
nie das Glück winken sollte, mitbauen zu dürfen 
dort draußen — in der gegenwärtigen Zeit des 
kolonialen Ausschwungs für die koloniale Sache 
interessiert, wird in Teschs Buch allenthalben 
wertvollste Belehrung und Orientierung über 
die vielgestaltigen kolonialen Beamtenverhältnisse 
finden. 
Dreißig Jahre in der Südsec. Land und 
Leute, Sitten und Gebräuche im Bismarck- 
Archipel und auf den deutschen Salomo-Inseln. 
Von R. Parkinson, herausgegeben von Dr. 
B. Ankermann. Stuttgart 1908. Verlag 
von Strecker & Schröder. Preis geheftet 
14 Mk., in Originaleinband geb. 16 Mk. 
Von dem wiederholt rühmend erwähnten 
hervorragenden Werke sind nunmehr die Schluß- 
lieferungen (22 bis 28) erschienen. Sie können 
nur den früheren Eindruck verstärken, daß hier 
vielleicht der beste Kenner unserer Südsee-Schutz- 
gebiete die Erfahrungen und Erlebnisse eines 
  
Menschenalters in einer nach Form, Inhalt und 
Ausstattung gleich mustergültigen Weise nieder- 
gelegt hat. Im Hinblick auf die Anerkennung, 
welche Parkinsons Buch sowohl von amtlichen 
Stellen wie auch von seiten aller unserer Südsee- 
kenner gefunden, sind wir der Verlagshandlung 
auf ihr Ersuchen um Wiedergabe einiger Illustra- 
tionsproben gern entgegengekommen. 
Marine-Taschenbuch. Mit Genehmigung des 
Reichs-Marine-Amts auf Grund amtlichen 
Materials bearbeitet und herausgegeben. 
6. Jahrgang. Berlin 1908. E. S. Mittler & 
Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Preis: 
3,25 Mk., geb. 4 Mk. 
Von dem bewährten Marine-Taschenbuch ist 
soeben der Jahrgang 1908 erschienen. Die 
Kaiserliche Marine befindet sich in einem Stadium 
lebhafter Entwicklung. Dies macht sich in erster 
Linie auch bei den Dienstvorschriften bemerkbar, 
die vielfachen Erweiterungen und Veränderungen 
unterworfen sind. Da es die Aufgabe des 
Marine-Taschenbuches ist, eine übersichtliche Zu- 
sammenstellung nur derjenigen Bestimmungen zu 
geben, deren Gültigkeit für den Dienst verbürgt 
ist, so ist damit auch der Inhalt dieses Buches 
ein stetig wechselnder. Im Vordergrund der 
diesmal nen hinzugetretenen Bestimmungen stehen 
das Militärhinterbliebenen-Gesetz vom 17. Mai 
1907 und die Grundsätze für die Besetzung der 
mittleren Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei 
den Reichs-, Staats= und Kommunalbehörden usw. 
vom 20. Juni 1907, die hinsichtlich ihrer Wichtig- 
keit nicht hinter dem Militärhinterbliebenen-Gesetz 
zurückstehen. Durch die Aufnahme dieser beiden 
Gesetze hat der Abschnitt über das Versorgungs- 
wesen eine wesentlich andere Gestaltung erfahren. 
Aber auch die anderen Abschnitte zeigen vielfache 
Abweichungen gegenüber dem 5. Jahrgange. Das 
Taschenbuch ist nicht nur für jeden Angehörigen 
der Kaiserlichen Marine von großem Interesse 
und Nutzen, sondern wird sich auch überall dort 
als ein zweckmäßiger Ratgeber erweisen, wo Be- 
hörden wie Bezirkskommandos und Konsulate 
oder auch Privatpersonen in Beziehungen zur 
Kaiserlichen Marine treten. 
Eine Landes-, 
Südafrika. Volks= und Wirt- 
schaftskunde von Professor Dr. Siegfried 
Passarge. Mit 47 Abbildungen auf Tafeln, 
34 Karten und zahlreichen Profilen. 
1908. Verlag von Quelle & Meyer. 
geh. 7 Mk. 20 Pf., geb. 8 Mk 
Das vorzüglich ausgestattete Werk des be- 
kannten Kalahari-Forschers verdient nicht nur die 
Aufmerksamkeit der Fachleute, sondern die aller 
gebildeten Kreise. Südafrika steht ja heute auch 
Leipzig 
Preis:
	        
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