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lokalen Genossenschaften; und
Organisation die Darbietung einer sicheren und
leistungsfähigen Anstalt zur Deponierung und
Aufnahme der überschüssigen Mittel von Mit-
gliedern sowohl wie auch von Nichtmitgliedern.
Je stärker, je umfassender, je unangreifbarer
dieses dem Ganzen in allen seinen Gliedern
dienende Geldinstitut ist, um so sicherer und ruhiger
wird sich auch die Arbeit in allen Gliedern voll-
ziehen.
Nur ist in Deutschland stets zunächst mit der
Bildung von einzelnen lokal beschränkten Spar-
und Darlehnskassen auf der Grundlage der
unbeschränkten Haftpflicht begonnen worden,
und diese sind alsdann in einem zentralen
Institut als ihrer Geldausgleichsstelle vereinigt
worden.
Was die dichte Besiedlung des deutschen
Mutterlandes ohne weiteres als naturgemäßen
Aufbau gebot, das schlossen die cigenartigen Ver-
hältnisse der Kolonic — namentlich die dünne und
vereinzelte Besiedlung — von vornherein aus.
Es wäre vielleicht möglich gewesen, an vier
oder fünf Plätzen lokale Kreditkassen ins Leben
zu rufen; zunächst aber hätte auch in diesen Fällen
die unbeschränkte Haftpflicht — darin sind die
Interessenten und Kenner einig — größte Schwierig-
keiten gemacht; ferner wären aber bei solchen
wenigen, auf die dichter besetzten Bezirke be-
schränkten Kreditgenossenschaften alle außerhalb
solcher Bezirke angesiedelten Farmer un-
berücksichtigt geblieben, und schließlich wäre
— namentlich im Hinblick auf die schwer zu
beschaffenden geeigneten Verwaltungsorgane —
das Wirken und der Fortbestand solcher Einzel-
Kreditgenossenschaften sehr in Frage gestellt ge-
wesen; das zeigt mit schärfster Klarheit die
Gibeoner Spar= und Darlehnskasse, wo die Ver-
waltungsorgane versagten.
Außerdem kann man wohl von einer gewissen
Gleichmäßigkeit der ländlichen Verhältnisse in der
Kolonie reden; jedenfalls bestehen zwischen den
ländlichen Berufsklassen sowohl wie zwischen
den Angehörigen dieser Klassen keinerlei Gegen-
sätze von der Art, wie sie in Deutschland die
Landwirte in der mannigfachsten Hinsicht vonein-
ander unterscheiden.
Aus all diesen Erwägungen heraus tat sich
der Plan auf, hier zunächst mit einem großen,
zeutralen, die Interessenten einzeln zusammen-
schließenden Kreditinstitut vorzugehen. Natur-
gemäß mußte sich dieses aber auf der Grundlage
der beschränkten Haftpflicht aufbauen.
Der am 4. April gegründeten Deutsch-
Südwestafrikanischen Genossenschaftsbank
können sich nunmehr alle Interessenten in der
ganzen Kolonie — also namentlich die Farmer
in der gleichen.
und Ansiedler — als Einzelmitglieder anschließen.
Die Zentralverwaltung wird in Windhuk ihren
Sitz haben. Je nach der Beteiligung der ein-
zelnen Bezirke wird man für diese an den in
Frage kommenden geeigneten Plätzen Zweignieder-
lassungen errichten und in diesen Bezirken Ver-
trauensmänner, etwa in Gestalt von Aufsichts-
ratsmitgliedern, bestellen, welche mit den Verhält-
nissen vertraut und imstande sind, sich gutachtlich
zu Kreditanträgen usw. zu äußern. Der Gesamt-
aussichtsrat wird dabei zweckmäßigerweise die
laufende Arbeit durch eine aus seiner Mitte von
der Generalversammlung bestellte Kommission er-
ledigen lassen und wird sich den Verhältnissen
entsprechend auf eine ein= bis zweimalige Plenar-=
sitzung im Jahre beschränken. Ganz abgesehen von
der gewiß sehr erwünschten Möglichkeit, daß sich nun
sofort alle Interessenten an der Kreditorganisation
beteiligen können und infolgedessen der Ausbau
des Ganzen sich auf ruhig fortschreitender
Linie bewegen kann, gewährt die Bildung dieses
zentralen Instituts gegenüber der Schaffung der
einzelnen Kreditkassen im Hinblick auf die be-
sonderen Verhältnisse des Landes noch weitere
Vorzüge, von welchen kurz folgende bezeichnet
seien:
1. Statt vieler — jedenfalls schwer zu be-
schaffender und noch schwerer dauernd zu erhal-
tender — Verwaltungsapparate in Einzelkassen
ist ein einziger, geschlossener Verwaltungsapparat
geschaffen. In Gibeon ging es gut, solange
Herr v. Burgsdorff die Zügel hielt. Jetzt
versagt — wie Herr Dr. Kacmpfer berichtet —
der Bezirk in der Personenfrage vollständig, und
die Kasse leidet darunter natürlich sehr. Ein
solches Unternehmen muß aber über die Personal-=
Wechselfälle hinausgehoben sein, darf ganz gewiß
nicht in der Hauptsache oder lediglich auf zwei
Augen gestellt sein.
2. Statt vieler vereinzelter, selbständig arbei-
tender Verwaltungen ist eine einheitliche Ver-
waltung geschaffen. Sie garantiert auch eine
einheitliche, zweckmäßige Geschäftsführung, stete
UÜbersicht über die Gesamtanlage und eine durch-
greifende Kontrolle — diese namentlch auch beie
den Zweigniederlassungen. Sie garantiert ferner
auch größere Billigkeit auf Konto Verwaltungs-
kosten.
3. Das zentrale Institut verhütet schlechte
Erfolge vereinzelter Lokal-Kreditkassen, zumal
wenn bei anderweitigem Vorgehen, um überhaupt
die Beteiligung an den genossenschaftlichen Vor-
zügen zu ermöglichen, zur Gründung von allzu
kleinen, nicht lebensfähigen Genossenschaften ge-
schritten worden wäre. Nichts schadet aber dem
Prinzip und der Bewegung in ihrer Totalität
mehr als das Versagen und Eingehen einzelner
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