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Gerichten nach den bisherigen Vorschriften erledigt.
Die Verordnung ist am Tage der Verkündung in
Kraft getreten. (Reichs-Geseblatt.)
Bestimmungen über die Einfuhr von Pflangen in
die Kapkolonie.
Durch Proklamationen des Gouverneurs
der Kapkolonie, Nr. 501, 502 und 503 vom
17. Dezember 1906, sind unter Aufhebung der
früheren Vorschriften mit Wirksamkeit vom 1. Fe-
bruar d. Is. Bestimmungen über die Einfuhr usw.
von Pflanzen in die Kapkolonie erlassen, die im
allgemeinen den für die Einfuhr von Pflanzen
in Trausvaal festgesetzten Bestimmungen ent-
sprechen.
Bestimmungen über die Einfuhr von Pflanzen in
die Oranjeflumkolonie.
Durch Bekanntmachung der Regierung der
Oranjeflußkolonie, Nr. 68 vom 13. Februar d. Is.,
sind Bestimmungen über die Einfuhr usw. von
Pflauzen in die Kolonie erlassen, die im allge-
meinen den für die Einfuhr von Pflanzen in
Transvaal festgesetzten Bestimmungen entsprechen.
Vorschrikten für die Sinfuhr und den Verkauf von
Gisten im Somaliland.
Laut Verordnung des Commissioner für das
Somaliland-Schutzgebiet vom 21. November 1906
(Nr. 1/1906) darf niemand Gifte in das Schutz=
gebiet einführen oder dort verkaufen, der nicht
im Besitze einer vom Commissioner oder anderen
dazu bestimmten Beamten ausgestellten Lizenz ist.
Die Lizenzen gelten 1 Jahr vom Tage der Aus-
stellung ab und unterliegen einer Gebühr von je
50 Rupien.
Folgende Artikel sind in einer Tabelle zu der
Verordnung als unter den Begriff „Gift“ fallend
besonders aufgeführt:
Arsenik und seine Zubereitungen, Cyankali
und alle metallischen Cyanide, Strychnin, Atz-
sublimat, Oxalsäure, Brechweinstein, Akonit,
Belladonna, Chloroform, Kokain, Morphium
und seine Zubereitungen, Opium, nux vomica,
Blausäure, Kalabarbohne, cocculus indicus,
gemeiner Stechapfel, Mutterkorn, Bilsenkraut,
Jgnatiusbohnenstrauch und Spanische Fliegen.
(Trhe Board of Trade lournal.)
Verschiedene
Folonialwissenschaftliche Vorlesungen.
Die Kolonialwissenschaften erobern sich erfreu-
licherweise immer mehr Heimatrecht an Deutsch-
lands Universitäten. Hochschulen, an denen noch
vor wenigen Semestern überhaupt keine kolonialen
Vorlesungen gehalten wurden, führen davon heute
schon eine ganz respektable Liste. An der Uni-
versität Halle werden z. B. im nächsten Winter
die folgenden kolonialen Themata behandelt:
Prof. D. Warneck: Missionswissenschaftliches Se-
minar.
Prof. Dr. Waentig: Einführung in die Kolonial-=
geschichte und Kolonialpolitik.
Dr. Levy: Weltwirtschaft und Weltwirtschafts-
politik.
Dr. Levy: Handelspolitik, mit besonderer Berück-
sichtigung des deutschen Außenhandels.
Dr. Fleischmann: Deutsches Kolonialrecht.
Prof. Dr. Wohltmann: Die Besiedlung und Ent-
wicklung unserer Kolonien (mit Lichtbildern).
Dr. Brandes: Die Tierwelt unserer Kolonien.
Prof. Dr. Mez: Die Pflanzenwelt Afrikas, mit
besonderer Berücksichtigung der deutschen Kolo-
nien und ihrer Produkte.
[Mitteilungen.
Prof. Dr. Joh. Walther: Praktische Geologie der
deutschen Kolonien.
Dr. A. Scheuck: Länderkunde von Afrika.
Dr. A. Schenck: Geschichte der Erforschung und
Kolonisation Afrikas.
Prof. Dr. Philippson: Klimakunde der deutschen
Schutzgebiete.
Prof. Dr. Wohltmann: Tropische Landwirtschaft,
mit besonderer Berücksichtigung unserer Kolonien.
Lektor Dr. Hollrung: Die tierischen und pflanz-
lichen Schädlinge der tropischen Landwirtschaft,
mit besonderer Berücksichtigung unserer Kolonien.
Dr. Sobernheim: Tropenkrankheiten.
Dr. von Rupville: Allgemeine Kolonialgeschichte
vom Entdtdeckungszeitalter bis zur Gegenwart.
Dr. Sommerlad: Die Deutschen als Kolonialvolk.
Kolonial-Wirtschaftliches.
Die sveben erschienene Juli-Nummer des
„Tropenpflanzer"“, Organ des Kolonial-Wirtschaft-
lichen Komitees, bringt an erster Stelle einen
Aufsatz von Dr. Rud. Endlich-Mexiko „Über
den gegenwärtigen Stand und die Aussichten der