Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Gerichten nach den bisherigen Vorschriften erledigt. 
Die Verordnung ist am Tage der Verkündung in 
Kraft getreten. (Reichs-Geseblatt.) 
Bestimmungen über die Einfuhr von Pflangen in 
die Kapkolonie. 
Durch Proklamationen des Gouverneurs 
der Kapkolonie, Nr. 501, 502 und 503 vom 
17. Dezember 1906, sind unter Aufhebung der 
früheren Vorschriften mit Wirksamkeit vom 1. Fe- 
bruar d. Is. Bestimmungen über die Einfuhr usw. 
von Pflanzen in die Kapkolonie erlassen, die im 
allgemeinen den für die Einfuhr von Pflanzen 
in Trausvaal festgesetzten Bestimmungen ent- 
sprechen. 
Bestimmungen über die Einfuhr von Pflanzen in 
die Oranjeflumkolonie. 
Durch Bekanntmachung der Regierung der 
Oranjeflußkolonie, Nr. 68 vom 13. Februar d. Is., 
sind Bestimmungen über die Einfuhr usw. von 
Pflauzen in die Kolonie erlassen, die im allge- 
meinen den für die Einfuhr von Pflanzen in 
Transvaal festgesetzten Bestimmungen entsprechen. 
  
Vorschrikten für die Sinfuhr und den Verkauf von 
Gisten im Somaliland. 
Laut Verordnung des Commissioner für das 
Somaliland-Schutzgebiet vom 21. November 1906 
(Nr. 1/1906) darf niemand Gifte in das Schutz= 
gebiet einführen oder dort verkaufen, der nicht 
im Besitze einer vom Commissioner oder anderen 
dazu bestimmten Beamten ausgestellten Lizenz ist. 
Die Lizenzen gelten 1 Jahr vom Tage der Aus- 
stellung ab und unterliegen einer Gebühr von je 
50 Rupien. 
Folgende Artikel sind in einer Tabelle zu der 
Verordnung als unter den Begriff „Gift“ fallend 
besonders aufgeführt: 
Arsenik und seine Zubereitungen, Cyankali 
und alle metallischen Cyanide, Strychnin, Atz- 
sublimat, Oxalsäure, Brechweinstein, Akonit, 
Belladonna, Chloroform, Kokain, Morphium 
und seine Zubereitungen, Opium, nux vomica, 
Blausäure, Kalabarbohne, cocculus indicus, 
gemeiner Stechapfel, Mutterkorn, Bilsenkraut, 
Jgnatiusbohnenstrauch und Spanische Fliegen. 
(Trhe Board of Trade lournal.) 
  
Verschiedene 
Folonialwissenschaftliche Vorlesungen. 
Die Kolonialwissenschaften erobern sich erfreu- 
licherweise immer mehr Heimatrecht an Deutsch- 
lands Universitäten. Hochschulen, an denen noch 
vor wenigen Semestern überhaupt keine kolonialen 
Vorlesungen gehalten wurden, führen davon heute 
schon eine ganz respektable Liste. An der Uni- 
versität Halle werden z. B. im nächsten Winter 
die folgenden kolonialen Themata behandelt: 
Prof. D. Warneck: Missionswissenschaftliches Se- 
minar. 
Prof. Dr. Waentig: Einführung in die Kolonial-= 
geschichte und Kolonialpolitik. 
Dr. Levy: Weltwirtschaft und Weltwirtschafts- 
politik. 
Dr. Levy: Handelspolitik, mit besonderer Berück- 
sichtigung des deutschen Außenhandels. 
Dr. Fleischmann: Deutsches Kolonialrecht. 
Prof. Dr. Wohltmann: Die Besiedlung und Ent- 
wicklung unserer Kolonien (mit Lichtbildern). 
Dr. Brandes: Die Tierwelt unserer Kolonien. 
Prof. Dr. Mez: Die Pflanzenwelt Afrikas, mit 
besonderer Berücksichtigung der deutschen Kolo- 
nien und ihrer Produkte. 
  
[Mitteilungen. 
Prof. Dr. Joh. Walther: Praktische Geologie der 
deutschen Kolonien. 
Dr. A. Scheuck: Länderkunde von Afrika. 
Dr. A. Schenck: Geschichte der Erforschung und 
Kolonisation Afrikas. 
Prof. Dr. Philippson: Klimakunde der deutschen 
Schutzgebiete. 
Prof. Dr. Wohltmann: Tropische Landwirtschaft, 
mit besonderer Berücksichtigung unserer Kolonien. 
Lektor Dr. Hollrung: Die tierischen und pflanz- 
lichen Schädlinge der tropischen Landwirtschaft, 
mit besonderer Berücksichtigung unserer Kolonien. 
Dr. Sobernheim: Tropenkrankheiten. 
Dr. von Rupville: Allgemeine Kolonialgeschichte 
vom Entdtdeckungszeitalter bis zur Gegenwart. 
Dr. Sommerlad: Die Deutschen als Kolonialvolk. 
Kolonial-Wirtschaftliches. 
Die sveben erschienene Juli-Nummer des 
„Tropenpflanzer"“, Organ des Kolonial-Wirtschaft- 
lichen Komitees, bringt an erster Stelle einen 
Aufsatz von Dr. Rud. Endlich-Mexiko „Über 
den gegenwärtigen Stand und die Aussichten der
	        
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