Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Chronologische  Ubersicht  des  Jahrganges  1845.

XI

 

Datum
des
Gesetzes  2c.

Ausgegeben
zu

Berlin.

Nr.
des

Stücks.

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1845.

11.  Juli.
11.

23.

23.

3.  August.

 

1845.

2.  August.

25.  Septbr.

—

2.  August.

19.

30.  —
2.  Oktbr.

 

ist,  und  solcher,  welche  fortan  auch  von  einem
Notar  aufgenommen  werden  koͤnnen.

Verordnung,  betreffend  die  neuen  Ansiedelungen
in  der  Provinz  Westphalen.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  die  Anlage  einer  Eisenbahn
  von  dem  Lipperheider  Bahnhofe  nach
Ruhrort  betreffend.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die  Wiederherstellung
  der  im  Jahre  1844.  beim  Brande
des  Gerichtsgebaudes  zu  Medebach  vernichteten
Grundakten  und  Dokumente.

Erkldrung  über  die  Erneuerung,  resp.  Modißkation
  der  am  28.  September  1818.  zwischen
Preußen  und  dem  Großherzogthum  Oldenburg
  in  Beziehung  auf  das  Furstenthum  Birkenfeld
  abgeschlossenen,  am  1.  Oktober  1841.
abgelaufenen  Durchmarsch=  und  Etappen-Konvention.


Gesetz,  betreffend  die  Ablösung  der  Dienste  in
denjenigen  Theilen  der  Provinz  Sachsen,  in

—

welchen  die  Abläsungsordnung  vom  7.  Jum  1821.

ilt.

Mberichste  Kabinetsorder,  in  Betreff  der  Stempelsteuer
  für  die  Errichtung  von  Fideikommiß=
  und  Familienstiftungen.

Generalkonzession  für  die  von  der  Gemeinschaft
der  evangelischen  Landeskirche  sich  getrennt
haltenden  Lutheraner.

Verordnung  wegen  Abänderung  der  W.  4.  5.  6.
44.  und  46.  des  Gesetzes  über  die  den  Grundbesitz
  betreffenden  Rechtsverhältnisse  rc.  in  den  zum
vormaligen  Königreiche  Westphalen  gehörig  gewesenen
  Landestheilen  vom  21.  April  1825.  Dr.  938.
hinsichtlich  der  an  dic  Stellc  der  Naturaldienste
getretenen  Dienstgelder  und  anderer  Leistungen
  in  der  Altmark.

Verordnung  wegen  Abänderung  der  9V.  3.  5.  ö.
44.  und  40.  dens  Gesetzes  vom  21.  April  1825.
Dr.  938.  hinsichtlich  der  an  die  Stelle  der  Naturaldienste
  getretenen  Dienstgelder  und  anderer
Leistungen  in  den  vormals  zum  Königreiche
Westphalen  gehörig  gewesenen  Theilen  des  Herzogthume
  Magdeburg.

Gemeindcordnung  für  die  Rheinprovinz.

Verordnung,  betreffend  eine  Abänderung  des  §F.  1.
der  Alerhöchsten  Kabinetsorder  vom  30.  November
  1840.,  wonach  auf  den  F.  71.  der  revidirten

 

29.

24.

27.

30.

 

26000.
2602.

2603.

2615.

2604.

2605.

2608.

2609.

2610.

2611.
2618.

490-498.
500.

501.

583-585.

502.-505.

518.

520-522.

523-554.
594.