Nr. 198. 1915. 1065
derselben in Bezug genommenen früheren Bekanntmachungen wird die nachstehende
Anordnung des stellvertretenden Generalkommandos in Altona vom
3. d. Mts. zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 8. Dezember 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
IVa. Nr. 130 397. Nr. 3146. Altona, den 3. Dezember 1915.
Höchstpreise für Benzolspiritus.
Infolge Ermäßigung des Spirituspreises ändert sich der 5 7 der Bekanntmachung
über die Verwendung von Benzol und Solventnaphtha sowie über Höchstpreise für
diese Stoffe wie folgt:
Der Hoöchstpreis (letzter Hand) beträgt für:
Benzol-Spiritus (Mischung 70 B. 30 Sp.) 61,60 -& für 100 kg.
» .,, » 25B.75Sp.60,50--Hüt100kg.
Die Zivilbehörden werden um Veröffentlichung in den Amts= und Kreisblättern
ergebenst ersucht.
V. s. d. st. G.
v. Voß.
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