Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  198.  1915.  1065
derselben  in  Bezug  genommenen  früheren  Bekanntmachungen  wird  die  nachstehende

  Anordnung  des  stellvertretenden  Generalkommandos  in  Altona  vom
3.  d.  Mts.  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  8.  Dezember  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

IVa.  Nr.  130  397.  Nr.  3146.  Altona,  den  3.  Dezember  1915.

Höchstpreise  für  Benzolspiritus.

 

Infolge  Ermäßigung  des  Spirituspreises  ändert  sich  der  5  7  der  Bekanntmachung
über  die  Verwendung  von  Benzol  und  Solventnaphtha  sowie  über  Höchstpreise  für
diese  Stoffe  wie  folgt:

Der  Hoöchstpreis  (letzter  Hand)  beträgt  für:

Benzol-Spiritus  (Mischung  70  B.  30  Sp.)  61,60  -&  für  100  kg.
»  .,,  »  25B.75Sp.60,50--Hüt100kg.

Die  Zivilbehörden  werden  um  Veröffentlichung  in  den  Amts=  und  Kreisblättern

ergebenst  ersucht.

V.  s.  d.  st.  G.
v.  Voß.

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