Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

—  177  —

Gesetz-Sammlung
für  die

Koͤniglichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  28.  —

Inuhalt:  Gesetz  über  die  Termine  bei  Verträgen  über  Wohnungsmiethen  in  den  Provinzen  Schleswig-Holstein,
Hannover  und  Hessen-Nassau,  S.  177.  —  Statuten  über  die  Stiftung  eines  „Allgemeinen  Ehrenzeichens
  in  Gold  S.  178.

 

(Nr.  9398.)  Gesetz  über  die  Termine  bei  Verträgen  über  Wohnungsmiethen  in  den  Provinzen
Schleswig-Holstein,  Hannover  und  Hessen=  Nassau.  Vom  4.  Juni  1890.

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Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen  für  die  Provinzen  Schleswig-Holstein,  Hannover  und  Hessen-Nassau,
unter  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,  was  folgt:

S.  1.

Wenn  der  Anfang  oder  das  Ende  eines  Wohnungsmiethsvertrages  auf
Ostern  oder  die  Frühlingsziehzeit,  auf  Johannis,  auf  Michaelis  oder  die  Herbstziehzeit
  oder  auf  Weihnachten  bestimmt  ist,  so  soll  unter  diesen  Ausdrücken  der
Afang  eines  Kalendervierteljahres  verstanden  werden  und  demgemäß  der  1.  April,
1.  Juli,  1.  Oktober  und  1.  Januar  als  Umzugstermin  gelten,  sofern  nicht  der
Vertrag  ausdrücklich  ein  Anderes  bedingt.

Das  Gleiche  gilt  von  den  in  den  Wohnungsmiethsverträgen  bestimmten
Kündigungsfristen.

d.  2.

Die  Ortspolizeibehörde  kann  für  die  Räumung  von  Wohnungen  mehrtägige
Räumungsfristen  durch  eine  auf  Grund  des  Gesetzes  über  die  Polizeiverwaltung
vom  11.  März  1850  —  Gesetz-Samml.  S.  265  —  beziehentlich  auf  Grund  der
Verordnung  über  denselben  Gegenstand  vom  20.  September  1867  —  Gesetz-Samml.
  S.  1529  —  und  des  Gesetzes  vom  7.  Januar  1870  für  Lauenburg
—  Offizielles  Wochenblatt  für  das  Herzogthum  Lauenburg  S.  13  —  sowie  des
Gesetzes  über  die  allgemeine  Landesverwaltung  vom  30.  Juli  1883  —  Gesetz
Samml.  S.  195  —  zu  erlassende  Polizeiverordnung  bestimmen.

Ges.  Samml.  1890.  (Tr.  9398—9399.)  41

Ausgegeben  zu  Berlin  den  25.  Juni  1890.