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Vorsprung hatten. Die ersten Entdecker haben
natürlich den Löwenanteil gewonnen, der ihnen
auch zu gönnen war. Der Gesichtspunkt, daß
die Einwohner des Schutzgebiets benachteiligt
wurden, ist zum mindesten anfechtbar. Einzel-
interessen müssen hinter denen des großen Ganzen
zurücktreten, das Schutzgebiet hat aber durch Ver-
meidung einer Zersplitterung der Funde den
größten Nutzen. Ein weiterer Schritt, um der
Regierung Einnahmen aus den Diamantfeldern
zu sichern, war die Einführung eines Gewichts-
zolles, der als Provisorium einem Wertzoll von
33½ v. H. für einige Monate vorausging. Die dritte
und wichtigste Maßnahme war aber die Einfüh-
rung der Diamantregie.') Diese zwingt jeden
Produzenten, seine Förderung der unter staat-
licher Aufsicht stehenden Regiegesellschaft zur
weiteren Verwertung zu übergeben. Er erhält
zunächst einen Vorschuß und später nach Ver-
wertung der Diamanten die Restsumme abzüglich
der gesetzlichen oder vertraglichen Abgaben von
der Regie bezahlt. Dadurch ist er der Mühe
überhoben, seine Steine selbst an den Markt zu
bringen und erhält sofort einen Teilwert seines
Eigentums, der ihn in der Regel instandsetzen
wird, die Produktion fortzuführen. Auch diese
Maßnahme wurde zunächst angefeindet, hat aber
jetzt allgemeine Anerkennung gefunden und wenn
sie noch Angriffe zu erfahren hat, richten sich diese
weniger gegen die Regie als gegen Einzel-
maßnahmen derselben.
Auch nach der Sperrung ging das Neugründen
von Schürfgesellschaften und das Belegen von
Feldern munter weiter, da sich noch eine ganze
Anzahl von Schürfscheinen im Besitz Privater be-
fand. Diese Schürsfscheine kosteten ursprünglich
60 /7, wurden aber teilweise bis 6000 be-
wertet, weil eben keine neuen mehr gelöst werden
konnten. Dann kam noch ein weiterer Umstand
hinzu, der die Schürftätigkeit dauernd in Alarm
hielt: das war die ungeklärte Rechtslage im sog.
Pomonagebiet. Es handelt sich um eine alte
englische Minenkonzession der Firma de Paß,
Spence & Co., die später auf de Paß überging.
Man hatte am Festlande gegenüber der englischen
*) Ugl. „D. Nol. Bl.“ 1909, Nr. 3 u. Nr. 6, S. 85f.
und S. 241f.
Guanoinsel Pomona Kupfer= und Silbererze ge-
funden. Von mancher Sein wurde das Gebis
als dem Bergrecht der Regierung unterworf#en
betrachtet und nach den Regierungsbestimmunger
dort Felder belegt. Andere wieder suchten ihre
noch gültigen Schürfscheine der Kolonialgesell-
schaft dort zu plazieren. Kurzum die Rechtslage
war verworren genug. Da nun auch noch die
Kolonialgesellschaft nur 2½ ha als Bergwerks-
eigentum für jeden Schürfkreis verleihen wollte
und Streitigkeiten wegen des Abstandes der ein-
zelnen Schürfkreise entstanden, schickten die Lüderig-
buchter Interessenten eine Kommission nach Berlin,
um dort die streitigen Punkte zu besprechen und
soweit als möglich eine Einigung zu erzielen.
Das gelang denn auch mit Hilfe des Reichs-
Kolonialamts. Die Kolonialgesellschaft gewährte
gegen eine erhöhte Abgabe, die teilweise dem
Fiskus zufließt, die ganzen Schürfkreise als Berg-
werkseigentum, die Bergbehörde trat von ihrem
strengen Standpunkt, daß unbedingt 2 km Abstand
vom nächsten Schürfpfahl erforderlich seien, zurück.
Die Berechtigung der Regie wurde von den
Interessenten anerkannt und die Wogen der Er-
regung glätteten sich allmählich. Auf weilere
Einzelheiten meist bergrechtlicher Natur einzu-
gehen, würde den Zweck dieser Zeilen über-
schreiten.
4.
Die wirtschaftliche Vedentung der füdwestafrikanischen
Diamanten.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Diamamt-
lagerstätten wurde besonders in Deutschland zu-
nächst stark unterschätzt. Mußte doch selbst der
Staatssekretär, als er im Reichstag erklärte, daß
auf den Feldern 5000 Karat Diamanten pro
Arbeitstag produziert werden könnten, allerlei
Glossierungen in der heimatlichen Presse über
sich ergehen lassen. Die englischen Nachbarn aus
der Kapkolonie waren viel weniger pessimistich
und suchten, wo sie konnten, ins Geschäft hinein-
zukommen. Von geologischer Seite standen dem
Reichs-Kolonialamt genügend Gutachten und Be-
ratungen zur Verfügung, so daß die Regicrung
ihre im vorigen Abschnitt skizzierten Mahßnabmen
unbeeinflußt durch die öffentliche Meinung im
Schutzgebiet und in Deutschland schnell und durch-