Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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Nordd.

Bund.

Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1867.

glieder  mit  136  gegen  130  Stimmen  aufgenommen.  Vom  3.  bis
8.  April  wurde  über  die  Bestimmungen  bez.  des  Bundeskriegswesens
gekämpft:  die  Normirung  der  Friedenspräsenzstärke  von  1  Procent
der  Bevölkerung  von  1867  wurde  schließlich  zugestanden,  aber  nicht
auf  10  Jahre,  wie  gefordert  wurde,  sondern  mit  137  gegen  127
Stimmen  nur  bis  zum  31.  Dec.  1871  und  ebenso  wurde  auch  der
Kostenbeitrag  von  225  Thlr.  per  Kopf  zugestanden,  aber  mit  138
gegen  130  Stimmen  wiederum  nur  bis  zum  31.  December  1871.
Am  9.  April  wurden  mit  145  gegen  122  Stimmen  jährliche  Budgets
  und  damit  auch  jährliche  Reichstage  beschlossen.  Am  10.  April
wurde  schließlich  über  das  künftige  Verhältniß  zu  den  süddeutschen
Staaten  verhandelt  und  die  Fassung  des  Entwurfs:  „Die  Beziehungen
  des  Bundes  zu  den  süddeutschen  Staaten  werden  sofort  nach
Feststellung  der  Verfassung  durch  besondere  dem  Reichstage  zur  Genehmigung
  vorzulegende  Verträge  geregelt  werden“  dahin  erweitert,
daß  „der  Eintritt  der  süddeutschen  Staaten  oder  eines  derselben  in
den  Bund  auf  den  Vorschlag  des  Bundespräsidiums  im  Wege  der
Bundesgesetzgebung  erfolge“.  Das  Werk  war  damit  in  verhältnißmäßig
  sehr  kurzer  Zeit  erledigt;  es  fragte  sich  nur,  ob  die  Regierungen
  sich  mit  den  vom  Reichstage  beschlossenen  Aenderungen  ihres
Entwurfs  einverstanden  erklären  würden.  Sie  enischlossen  sich  dazu
nach  der  Erklärung  des  Grafen  Bismarck  vom  15.  April  bis  auf
zwei  Punkte,  die  Bewilligung  von  Diäten  und  die  Sicherstellung  der
Heereseinrichtungen  auch  nach  dem  31.  Dec.  1871.  Der  erste
Punkt,  eine  in  der  That  offene  Frage,  machte  geringe  Schwierigkeiten
  und  wurde  noch  an  demselben  Tage  mit  178  gegen  90
Stimmen  zugestanden.  Größeres  Bedenken  erregte  die  Militärfrage:
eine  ansehnliche  Partei  der  Versammlung  war  der  Ansicht,  daß  weitere
  Concessionen  an  die  Regierung  und  zumal  in  diesem  Punkte
absolut  unstatthaft  seien,  und  daß  diese  alle  Ursache  habe,  mit  dem,
was  sie  in  der  Verfassungsfrage  überhaupt  durchgesetzt,  vollkemmen
zufrieden  zu  sein;  eine  noch  größere  und  unzweifelhaft  die  Mehrheit
war  zwar  geneigt,  der  Regierung  so  weit  möglich  entgegenzukommen,
aber  fest  entschlossen,  dieß  nur  zu  thun,  so  weit  es  möglich  sei,  ohne
auf  das  volle  Budgetbewilligungsrecht  des  Reichstags  auch  für  den
Militäretat  wenigstens  vom  1.  Jan.  1872  an  zu  verzichten.  Nur
die  streng  conservative  (feudale)  Partei  wollte  auch  darin  der  Re-