Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Anlage B. 
Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägerkorps oder in der 
Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit v—ven Jahren Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie 
bezw. im Landjägerkorps oder in der tt Schub. 
mannschaft) von. ... ..... 
mithin nach einer Gesammtdienstzeit- v e 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Ueichsbehörden, sowie den Staatsbehörden deo (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von .. ... 44 4 monatlich. 
N. N., den .. ten . ... 18 
(Stempel.) (Behörde, welche Über den Anspruch auf den 
Allter: Jahre. Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
( des Civilversorgungsscheins.) 
der Invalidenliste.) (Unterschrift des betressenden Militärvorgesetzten.) 
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