Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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II.

Nachdem  die  zum  Deutsch-Oesterreichischen  Telegraphen-Verein  gehörigen  hohen
Regierungen  übereingekommen  sind,  ihre  gegenseitigen  telegraphischen  Beziehungen  durch
neue  Verträge  zu  ordnen,  haben  Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg,  Seine
Majestät  der  König  von  Preußen,  im  Namen  des  Norddeutschen  Bundes,  Seine  Majestät
  der  König  von  Bayern  und  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden,
Seine  Majestat  der  Kaiser  von  Oesterreich,  König  von  Böhmen  u.  s.  w.  und  apostolischer
  König  von  Ungarn,  Seine  Majestät  der  König  der  Niederlande  für  den  gedachten
  Zweck  zu  Ihren  Bevollmächtigten  ernannt:

Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg:

den  Königlichen  Eisenbahnbau--  und  Telegraphen-Direktor,  Ludwig  von  Klein;
Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
den  General-Telegraphe#-Direktor  des  Norddeutschen  Bundes,  Oberst  Franz
von  Chauvin;
Seine  Majestät  der  König  von  Bayern:
den  Vorstand  der  Telegraphen-Abtheilung  der  General-Direktion  der  Königlich
Baierischen  Verkehrsanstalten,  Heinrich  Gumbart;
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden:
den  Direktor  der  Großherzoglichen  Verkehrsanstalten,  Geheimerath  Hermann
Zimmer;  ,
SeineMajestätderKaifcrvonOestcrrcichundapoftolischerKönigvon
Ungarn:
den  Ministerialrath  und  Direktor  der  K.  K.  Staatstelegraphen,  Carl  Brunner
von  Wattenwylj;
und
den  Chef  der  Königlich  Ungarischen  Telegraphen-Verwaltung,  Sectionsrath  Johann
  von  Takács;
Seine  Majestät  der  König  der  Niederlande:
den  mit  der  Verwaltung  der  Staats-Telegraphen  betrauten  Referendar  Wilhelm
  Constantin  Arnold  Staring;