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II.
Nachdem die zum Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Verein gehörigen hohen
Regierungen übereingekommen sind, ihre gegenseitigen telegraphischen Beziehungen durch
neue Verträge zu ordnen, haben Seine Majestät der König von Württemberg, Seine
Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät
der König von Bayern und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden,
Seine Majestat der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s. w. und apostolischer
König von Ungarn, Seine Majestät der König der Niederlande für den gedachten
Zweck zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Württemberg:
den Königlichen Eisenbahnbau-- und Telegraphen-Direktor, Ludwig von Klein;
Seine Majestät der König von Preußen:
den General-Telegraphe#-Direktor des Norddeutschen Bundes, Oberst Franz
von Chauvin;
Seine Majestät der König von Bayern:
den Vorstand der Telegraphen-Abtheilung der General-Direktion der Königlich
Baierischen Verkehrsanstalten, Heinrich Gumbart;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
den Direktor der Großherzoglichen Verkehrsanstalten, Geheimerath Hermann
Zimmer; ,
SeineMajestätderKaifcrvonOestcrrcichundapoftolischerKönigvon
Ungarn:
den Ministerialrath und Direktor der K. K. Staatstelegraphen, Carl Brunner
von Wattenwylj;
und
den Chef der Königlich Ungarischen Telegraphen-Verwaltung, Sectionsrath Johann
von Takács;
Seine Majestät der König der Niederlande:
den mit der Verwaltung der Staats-Telegraphen betrauten Referendar Wilhelm
Constantin Arnold Staring;