Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

W 424 2.0 
Durch Erlaß des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 30. April 1911 ist bestimmt 
worden, daß das am 1. Januar 1911 in Deutschland in Kraft getretene Deutsche Arzneibuch 5, 
Ausgabe 1910, vom 1. Juli ab in den Gouvernements= und Lazarettapotheken der Schutzgebiete 
Afrikas und der Südsee in Anwendung zu bringen ist und daß die Kaiserlichen Gouverneure 
ermächtigt sind, von den Bestimmungen des Arzneibuches Abweichungen zu gestatten, die den be- 
sonderen Verhältnissen in den Schutzgebieten Rechnung tragen. 
  
Spersonalie. — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Sekretär bei dem Kaiser- 
lichen Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika von Niewitecki bei seinem Ausscheiden aus dem 
Reichs-Kolonialdienst den Charakter als Kaiserlicher Rechnungsrat zu verleihen. 
  
  
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 12. Mai 1911. 
Ich verleihe hierdurch dem Zahlmeister Polewka den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse. 
  
Deutsch-Ostafrika. 
Die Wiederausreise haben am 10. Mai an- 
getreten: Polizeiwachtmeister Hunzinger, Kanzlei- 
gehilfe Zacher. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder 
eingetroffen: am 5. Februar: Kanzleigehilfe Weber; 
am 23. Februar: Regierungsrat Bezirksrichter 
Dr. Knake, Landmesser Becker, Techniker Leh- 
mann; am 25. Februar: Bezirksamtmann 
Dr. Nötzel, Forstassessor Haberkorn, Distrikts- 
kommissar Werner, Sekretär Pohl, Förster 
Peterhäusel, Forstaufseher Huly, Techniker 1. Kl. 
Keller, Polizeiwachtmeister Hellwigzam 15.März: 
kommiss. Sekretär Wentzel, Gärtner Grote, Ka- 
tasterzeichner Pelz; am 16. März: die Gerichts- 
assessoren Dr. Niemir und Dr. Crohne, Rech- 
nungsrat Schmeiser, Sekretär Vollmering, 
kommiss. Sekretär Sabatier, kommiss. Assistent 
1. Kl. Mey, Bauleiter Müller, Steuermann 
Giese, Werkmeister Bergé, Büchsenmacher Ehr- 
hardt, Kanzleigehilfe Hirschfeld; am 19. März: 
Lehrer Sendke; am 22. März: Regierungs= und 
Baurat Brandes; am 26. März: Zollamtsassistent 
2. Kl. Robscheit. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise in das 
Schutzgebiet haben von Neapel aus angetreten: 
am 1. Mai: Vizefeldwebel Putrafky, Sanitäts- 
feldwebel Jehle, Sanitätsvizefeldwebel Meyer 
und Sanitätsunteroffizier Müller; am 22. Mai: 
Hauptmann v. Grawert, Oberleutnant Keil, 
die Leutnants Diesener und Falkenstein. 
  
Kamerun. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 10. Mai von Hamburg aus angetreten: Feld- 
webel Kühn, Vizefeldwebel Ricklefs, Sergeant 
Siewertsen und die Sanitätssergeanten Kulbe 
und Hentze. 
Hauptmann Strümpell hat die Ausreise in 
das Schutzgebiet am 10. Mai nicht angetreten. 
Togo. 
Gouverneur Brückner ist im Schutzgebiet 
Togo eingetroffen und hat nach einer telegraphi- 
schen Meldung aus Lome vom 24. vor. Mts. die 
Geschäfte des Gouvernements übernommen. 
ç Im Schutzgebiet Togo sind eingetroffen bzw. 
wieder eingetroffen: Gerichtsassessor Ledon, land- 
wirtschaftlicher Sachverständiger Dr. Sengmüller, 
Landwirtschaftslehrer Sauerwein und Gehilfe 
Rinklef. 
Aus Togo sind mit Heimaturlaub eingetroffen: 
Gerichtsassessor Clausnitzer und Oberleutnant 
Schlettwein. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Rechtsanwalt Dr. Lübbert in Lüderitzbucht 
ist zum Notar für das Schutzgebiet Deutsch- 
Südwestafrika ernannt worden.
	        
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